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Zu den klassischen Bereichen der Rechtspsychologie zählen nach Bliesener/Lösel/Köhnken, 2014, S. 28: | Zu den klassischen Bereichen der Rechtspsychologie zählen (nach Bliesener/Lösel/Köhnken, 2014, S. 28): | ||
* Forensisch-psychologische Begutachtung im Straf-, Zivil-, Sozial- und Verwaltungsrecht | * Forensisch-psychologische Begutachtung im Straf-, Zivil-, Sozial- und Verwaltungsrecht | ||
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Die Rechtspsychologie steht in einem engen Verhältnis zur [[Kriminologie]]. Beide sind sehr stark interdisziplinär angelegt. Die Disziplinen nutzen die jeweiligen Erkenntnisse der anderen Fachrichtung und beschäftigen sich intensiv mit den selben Themenfeldern. Im Mittelpunkt steht der Wunsch [[sozial abweichendes Verhalten]] verstehen zu können und daraus abgeleitet Lösungsansätze zu entwickeln (vgl. Kury/Obergfell-Fuchs, 2012, 19 ff.). | Die Rechtspsychologie steht in einem engen Verhältnis zur [[Kriminologie]]. Beide sind sehr stark interdisziplinär angelegt. Die Disziplinen nutzen die jeweiligen Erkenntnisse der anderen Fachrichtung und beschäftigen sich intensiv mit den selben Themenfeldern. Im Mittelpunkt steht der Wunsch [[sozial abweichendes Verhalten]] verstehen zu können und daraus abgeleitet Lösungsansätze zu entwickeln (vgl. Kury/Obergfell-Fuchs, 2012, 19 ff.). | ||
Neben den klassischen, biologischen, ökonomischen und soziologischen Theorien werden auch psychologische Erklärungsansätze genutzt. | Neben den klassischen, biologischen, ökonomischen und soziologischen Theorien werden auch psychologische Erklärungsansätze genutzt. | ||
Die Überschneidungen beider Disziplinen werden vor allem im Bereich der psychologischen [[Kriminalitätstheorien]] deutlich. | Die Überschneidungen beider Disziplinen werden vor allem im Bereich der psychologischen [[Kriminalitätstheorien]] deutlich. | ||
Zu den wichtigsten psychologischen Theorien mit Kriminalitätsbezug gehören: | |||
*[[Psychoanalyse]] | *[[Psychoanalyse]] | ||
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Doch nicht nur in der Forschung und Wissenschaft selbst, sondern auch in der Gesellschaft besteht mittlerweile ein gesteigertes Bedürfnis an empirischen Erkenntnissen zu den Phänomenen [[Amok]], [[Jugendgewalt]], [[Sexualmord]], [[Terrorismus]], [[Kriminalprävention]], [[Rückfallprognose]] | Doch nicht nur in der Forschung und Wissenschaft selbst, sondern auch in der Gesellschaft besteht mittlerweile ein gesteigertes Bedürfnis an empirischen Erkenntnissen unter anderem zu den Phänomenen [[Amok]], [[Jugendgewalt]], [[Sexualmord]], [[Terrorismus]], [[Kriminalprävention]], [[Rückfallprognose]] und [[Resozialisierung]]. | ||
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