Rechtspsychologie: Unterschied zwischen den Versionen

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Zu den klassischen Bereichen der Rechtspsychologie zählen nach Bliesener/Lösel/Köhnken, 2014, S. 28:
Zu den klassischen Bereichen der Rechtspsychologie zählen (nach Bliesener/Lösel/Köhnken, 2014, S. 28):


* Forensisch-psychologische Begutachtung im Straf-, Zivil-, Sozial- und Verwaltungsrecht
* Forensisch-psychologische Begutachtung im Straf-, Zivil-, Sozial- und Verwaltungsrecht
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Die Rechtspsychologie steht in einem engen Verhältnis zur [[Kriminologie]]. Beide sind sehr stark interdisziplinär angelegt. Die Disziplinen nutzen die jeweiligen Erkenntnisse der anderen Fachrichtung und beschäftigen sich intensiv mit den selben Themenfeldern. Im Mittelpunkt steht der Wunsch [[sozial abweichendes Verhalten]] verstehen zu können und daraus abgeleitet Lösungsansätze zu entwickeln (vgl. Kury/Obergfell-Fuchs, 2012, 19 ff.).
Die Rechtspsychologie steht in einem engen Verhältnis zur [[Kriminologie]]. Beide sind sehr stark interdisziplinär angelegt. Die Disziplinen nutzen die jeweiligen Erkenntnisse der anderen Fachrichtung und beschäftigen sich intensiv mit den selben Themenfeldern. Im Mittelpunkt steht der Wunsch [[sozial abweichendes Verhalten]] verstehen zu können und daraus abgeleitet Lösungsansätze zu entwickeln (vgl. Kury/Obergfell-Fuchs, 2012, 19 ff.).
Neben den klassischen, biologischen, ökonomischen und soziologischen Theorien werden auch psychologische Erklärungsansätze genutzt.  
Neben den klassischen, biologischen, ökonomischen und soziologischen Theorien werden auch psychologische Erklärungsansätze genutzt.  


Die Überschneidungen beider Disziplinen werden vor allem im Bereich der psychologischen [[Kriminalitätstheorien]] deutlich.  
Die Überschneidungen beider Disziplinen werden vor allem im Bereich der psychologischen [[Kriminalitätstheorien]] deutlich.  


Den psychologischen Theorien werden zugeordnet:
Zu den wichtigsten psychologischen Theorien mit Kriminalitätsbezug gehören:


*[[Psychoanalyse]]
*[[Psychoanalyse]]
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Doch nicht nur in der Forschung und Wissenschaft selbst, sondern auch in der Gesellschaft besteht mittlerweile ein gesteigertes Bedürfnis an empirischen Erkenntnissen zu den Phänomenen [[Amok]], [[Jugendgewalt]], [[Sexualmord]], [[Terrorismus]], [[Kriminalprävention]], [[Rückfallprognose]], [[Resozialisierung]] und [[Täterbehandlung]].
Doch nicht nur in der Forschung und Wissenschaft selbst, sondern auch in der Gesellschaft besteht mittlerweile ein gesteigertes Bedürfnis an empirischen Erkenntnissen unter anderem zu den Phänomenen [[Amok]], [[Jugendgewalt]], [[Sexualmord]], [[Terrorismus]], [[Kriminalprävention]], [[Rückfallprognose]] und [[Resozialisierung]].




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