Rechtspsychologie: Unterschied zwischen den Versionen

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Sowohl Haney (1980) als auch Sporer (1985, S. 404) haben versucht das Verhältnis/die Beziehung von Recht und Psychologie in drei Kategorien einzuteilen:
Sowohl Haney (1980) als auch Sporer (1985, S. 404) haben das Verhältnis/die Beziehung von Recht und Psychologie in drei Kategorien differenziert:


# Psychologie ''im'' Recht - Psychologie hilft der Rechtspraxis Ziele zu erreichen
# Psychologie ''im'' Recht - Psychologie hilft der Rechtspraxis Ziele zu erreichen
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==Kriminologische Relevanz==
==Kriminologische Relevanz==


Die Rechtspsychologie steht in einem engen Verhältnis zur [[Kriminologie]]. Sie sind sehr stark interdisziplinär angelegt. Beide Disziplinen nutzen die jeweiligen Erkenntnisse der anderen Fachrichtung und beschäftigen sich stark mit den selben Themenfeldern. Im Mittelpunkt steht der Wunsch [[sozial abweichendes Verhalten]] verstehen zu können und daraus abgeleitet Lösungsansätze zu entwickeln (vgl. Kury/Obergfell-Fuchs, 2012, 19 ff.).
Die Rechtspsychologie steht in einem engen Verhältnis zur [[Kriminologie]]. Beide sind sehr stark interdisziplinär angelegt. Die Disziplinen nutzen die jeweiligen Erkenntnisse der anderen Fachrichtung und beschäftigen sich intensiv mit den selben Themenfeldern. Im Mittelpunkt steht der Wunsch [[sozial abweichendes Verhalten]] verstehen zu können und daraus abgeleitet Lösungsansätze zu entwickeln (vgl. Kury/Obergfell-Fuchs, 2012, 19 ff.).
Neben den klassischen, biologischen, ökonomischen und soziologischen Theorien werden auch psychologische Erklärungsansätze genutzt. Die Überschneidungen beider Disziplinen werden vor allem im Bereich der psychologischen [[Kriminalitätstheorien]] deutlich.  
Neben den klassischen, biologischen, ökonomischen und soziologischen Theorien werden auch psychologische Erklärungsansätze genutzt.  
 
Die Überschneidungen beider Disziplinen werden vor allem im Bereich der psychologischen [[Kriminalitätstheorien]] deutlich.  


Den psychologischen Theorien werden zugeordnet:
Den psychologischen Theorien werden zugeordnet:
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*Köhler, Dennis: Rechtspsychologie. Grundriss der Psychologie. Band 17, Stuttgart 2014.
*Köhler, Dennis: Rechtspsychologie. Grundriss der Psychologie. Band 17, Stuttgart 2014.


*Kury, Helmut/Obergfell-Fuchs, Joachim: Rechtspsychologie. Forensische Grundlagen und Begutachtung. Ein Lehrbuch für Studium und Praxis, Stuttgart 2002.
*Kury, Helmut/Obergfell-Fuchs, Joachim: Rechtspsychologie. Forensische Grundlagen und Begutachtung. Ein Lehrbuch für Studium und Praxis, Stuttgart 2012.


*Lösel, Friedrich/Bender, Doris: Rechtspsycholgie. In: Schorr, Angela (Hrsg.): Handwörterbuch der Angewandten Psychologie (S. 590-598), Bonn 1993.
*Lösel, Friedrich/Bender, Doris: Rechtspsycholgie. In: Schorr, Angela (Hrsg.): Handwörterbuch der Angewandten Psychologie (S. 590-598), Bonn 1993.
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