Radbruchsche Formel

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Als Radbruchsche Formel wird eine von Gustav Radbruch nach 1945 entwickelte Konzeption verstanden. Diese legitimiert den Strafrichter auf Basis eines erweitert legalistischen Verbrechensbegriff dazu, auch positivrechtlich nicht kriminalisierte Handlungen strafrechtlich abzuurteilen. Eine größere Rolle spielte die Radbruchsche Formel zunächst in der Nachkriegszeit bei der Ahndung nationalsozialistischen Unrechts sowie nach 1989 im Rahmen der sogenannten Mauerschützensprozesse.

siehe auch

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