Punitivität: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine ältere These, die auch zur Erklärung von Punitivität taugen kann, wird in der gegenwärtigen Diskussion kaum gewürdigt. Rusche und Kirchheimer (1939) haben in ihrer Untersuchung zu Strafvollzug und Arbeitsmarkt den Zusammenhang von Strafform und Produktionsverhältnissen betont. Der Wert eines Menschen hänge von den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes ab: Mit Industrialisierung einhergehend löste die Einsperrung die Körperstrafe als dominierende Strafform im Strafvollzug ab. Arbeitskräftemangel nach dem Zweiten Weltkrieg ließ die [[Resozialisierung]] zum dominierenden Strafziel werden, das Gefängnis trat wieder in den Hintergrund, Geldstrafen und [[Diversion]] wurden populärer. Durch den Fortschritt der Produktivkräfte ist der Bedarf an menschlicher Arbeitskraft aber gesunken, folglich wird wieder härter gestraft, d h. länger eingesperrt.
Eine ältere These, die auch zur Erklärung von Punitivität taugen kann, wird in der gegenwärtigen Diskussion kaum gewürdigt. Rusche und Kirchheimer (1939) haben in ihrer Untersuchung zu Strafvollzug und Arbeitsmarkt den Zusammenhang von Strafform und Produktionsverhältnissen betont. Der Wert eines Menschen hänge von den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes ab: Mit Industrialisierung einhergehend löste die Einsperrung die Körperstrafe als dominierende Strafform im Strafvollzug ab. Arbeitskräftemangel nach dem Zweiten Weltkrieg ließ die [[Resozialisierung]] zum dominierenden Strafziel werden, das Gefängnis trat wieder in den Hintergrund, Geldstrafen und [[Diversion]] wurden populärer. Durch den Fortschritt der Produktivkräfte ist der Bedarf an menschlicher Arbeitskraft aber gesunken, folglich wird wieder härter gestraft, d h. länger eingesperrt.


In der einflußreichen und breit angelegten Studie von Garland (2001) wird ein verschärftes Sanktionsklima als Reaktion auf einen in den letzten Jahrzehnten augenscheinlich gewordenen [[Kriminalitätsentwicklung|Kriminalitätsanstieg]] und auf ein Mißtrauen dem Strafjustizsystem gegenüber gedeutet. Im harten und expressiven Strafen zeige sich der Versuch des Staates, seine traditionelle, aber mittlerweile illusorisch gewordene Rolle als Beschützer seiner Bürger vor Feinden nicht nur von außen, sondern auch von innen symbolisch zu bekräftigen und seine Macht gegenüber den Feinden von innen zu demonstrieren.
In der einflußreichen und breit angelegten Studie von Garland (2001) wird ein verschärftes Sanktionsklima als Reaktion auf einen in den letzten Jahrzehnten augenscheinlich gewordenen [[Kriminalitätsentwicklung|Kriminalitätsanstieg]] und auf ein Mißtrauen dem Strafjustizsystem gegenüber gedeutet. Im harten und expressiven Strafen zeige sich der Versuch des Staates, seine traditionelle, aber mittlerweile illusorisch gewordene Rolle als Beschützer seiner Bürger vor Feinden nicht nur von außen, sondern auch von innen symbolisch zu bekräftigen und seine Macht gegenüber den Feinden von innen zu demonstrieren. Pratt (2000) sieht in diesen Entwicklungen den Aufstieg eines neuen, postmodernen Strafens.


In der [[Kritische Kriminologie | kritischen Kriminologie]] verlaufen die Diskussionslinien anders: Stellenweise wird eine Kriminologie, die sich nicht in erster Linie um die Delegitimierung von Strafbedürfnissen bemüht, des Populismus geziehen. In anderen Teilen der kritischen Kriminologie wird Punitivität als neuer »Schlüsselbegriff« (Lautmann und Klimke 2004) gehandelt. Einerseits ist man damit in der Lage, nicht nur den Täter und seine Taten (das klassische Arbeitsfeld der administrativen Kriminologie) zu thematisieren, sondern auch die gesellschaftliche Reaktion darauf: Gesellschaftliche Verhältnisse und die Instanzen sozialer Kontrolle werden wieder Gegenstand der Diskussion. Andererseits berührt Punitivität auch Fragen der Menschen- und Bürgerrechte, die das Thema auch für eine Diskussion mit größerer Öffentlichkeitswirkung attraktiv werden lassen. Der Begriff steht daher in einer Tradition mit dem des [[Abolitionismus]], der um 1980 ähnliche Anstöße geben konnte.
In der [[Kritische Kriminologie | kritischen Kriminologie]] verlaufen die Diskussionslinien anders: Stellenweise wird eine Kriminologie, die sich nicht in erster Linie um die Delegitimierung von Strafbedürfnissen bemüht, des Populismus geziehen. In anderen Teilen der kritischen Kriminologie wird Punitivität als neuer »Schlüsselbegriff« (Lautmann und Klimke 2004) gehandelt. Einerseits ist man damit in der Lage, nicht nur den Täter und seine Taten (das klassische Arbeitsfeld der administrativen Kriminologie) zu thematisieren, sondern auch die gesellschaftliche Reaktion darauf: Gesellschaftliche Verhältnisse und die Instanzen sozialer Kontrolle werden wieder Gegenstand der Diskussion. Andererseits berührt Punitivität auch Fragen der Menschen- und Bürgerrechte, die das Thema auch für eine Diskussion mit größerer Öffentlichkeitswirkung attraktiv werden lassen. Der Begriff steht daher in einer Tradition mit dem des [[Abolitionismus]], der um 1980 ähnliche Anstöße geben konnte.
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