Punitivität: Unterschied zwischen den Versionen

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In Teilen der Kritischen Kriminologie wird Punitivität als neuer »Schlüsselbegriff« (Lautmann und Klimke 2004) gehandelt. Einerseits ist man damit in der Lage, nicht nur den Täter und seine Taten, den klassischen Mittelpunkt der Perspektive der administrativen Kriminologie zu thematisieren, sondern auch die gesellschaftliche Reaktion darauf: Gesellschaftliche Verhältnisse und die Instanzen sozialer Kontrolle werden wieder Gegenstand der Diskussion. Andererseits berührt Punitivität auch Fragen der Menschen- und Bürgerrechte, die das Thema auch für eine Diskussion mit größerer Öffentlichkeitswirkung attraktiv werden lassen. Der Begriff steht somit in einer Tradition mit dem des [[Abolitionismus]], der um 1980 ähnliche Anstöße geben konnte.  
In Teilen der Kritischen Kriminologie wird Punitivität als neuer »Schlüsselbegriff« (Lautmann und Klimke 2004) gehandelt. Einerseits ist man damit in der Lage, nicht nur den Täter und seine Taten, den klassischen Mittelpunkt der Perspektive der administrativen Kriminologie zu thematisieren, sondern auch die gesellschaftliche Reaktion darauf: Gesellschaftliche Verhältnisse und die Instanzen sozialer Kontrolle werden wieder Gegenstand der Diskussion. Andererseits berührt Punitivität auch Fragen der Menschen- und Bürgerrechte, die das Thema auch für eine Diskussion mit größerer Öffentlichkeitswirkung attraktiv werden lassen. Der Begriff steht somit in einer Tradition mit dem des [[Abolitionismus]], der um 1980 ähnliche Anstöße geben konnte.  


Im internationalen und Vergleich (etwa Kesteren et al. 2000, Besserer 2002, Roberts et al. 2002 oder Reuband 2003) wird deutlich, daß das Verhältnis von Verhalten und gesellschaftlicher Reaktion, von Verbrechen und [[Strafe]] kein naturgegebenes und zwangsläufiges ist, sondern durchaus variabel.
<b>Im internationalen und Vergleich (etwa Kesteren et&nbsp;al. 2000, Besserer 2002, Roberts et&nbsp;al. 2002 oder Reuband 2003) wird deutlich, daß das Verhältnis von Verhalten und gesellschaftlicher Reaktion, von Verbrechen und [[Strafe]] kein naturgegebenes und zwangsläufiges ist, sondern durchaus variabel.</b>


<b>Cremer-Schäfer und Steinert 1998</b>
<b>Cremer-Schäfer und Steinert 1998</b>
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