53
Bearbeitungen
Zeile 60: | Zeile 60: | ||
* Raub und Erpressung (§§ 249, 250, 252 und 255 StGB). | * Raub und Erpressung (§§ 249, 250, 252 und 255 StGB). | ||
Bei einer erfolgreichen Begründung der besonderen Schutzbedürftigkeit muss auch Opfern, unabhängig ihres Alters, nach § 406g Abs. 3 StPO auf Antrag eine psychosoziale Prozessbegleitung beigeordnet werden. Der Terminus der besonderen Schutzbedürftigkeit ist in der Strafprozessordnung nicht definiert. Laut Art. 22 Abs. 3 der EU-Opferschutzrichtlinien werden Opfer, „die infolge der Schwere der Straftat eine beträchtliche Schädigung erlitten haben; Opfer, die Hasskriminalität und von in diskriminierender Absicht begangene Straftaten erlitten haben, die insbesondere im Zusammenhang mit ihren persönlichen Merkmalen stehen könnten; Opfer, die aufgrund ihrer Beziehung zum und Abhängigkeit vom Täter besonders gefährdet sind“ (Amtsblatt EU 2012, L315/72 ) als Opfergruppen, welche unter eine besondere Schutzbedürftigkeit fallen können, benannt. | Bei einer erfolgreichen Begründung der besonderen Schutzbedürftigkeit muss auch Opfern, unabhängig ihres Alters, nach § 406g Abs. 3 StPO auf Antrag eine psychosoziale Prozessbegleitung beigeordnet werden. Der Terminus der besonderen Schutzbedürftigkeit ist in der Strafprozessordnung nicht definiert. Laut Art. 22 Abs. 3 der EU-Opferschutzrichtlinien werden unter anderem Opfer, „die infolge der Schwere der Straftat eine beträchtliche Schädigung erlitten haben; Opfer, die Hasskriminalität und von in diskriminierender Absicht begangene Straftaten erlitten haben, die insbesondere im Zusammenhang mit ihren persönlichen Merkmalen stehen könnten; Opfer, die aufgrund ihrer Beziehung zum und Abhängigkeit vom Täter besonders gefährdet sind“ (Amtsblatt EU 2012, L315/72 ) als Opfergruppen, welche unter eine besondere Schutzbedürftigkeit fallen können, benannt. | ||
Kinder, Eltern, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner, die ihren Angehörigen durch eine Straftat verloren haben, können ebenfalls eine psychosoziale Prozessbegleitung beantragen. | Kinder, Eltern, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner, die ihren Angehörigen durch eine Straftat verloren haben, können ebenfalls eine psychosoziale Prozessbegleitung beantragen. |
Bearbeitungen