Psychosoziale Prozessbegleitung: Unterschied zwischen den Versionen

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* Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 StGB).  
* Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 StGB).  


Daneben haben Opfer nach § 406g Abs. 3 Satz I i.V.m. § 397a Abs. I Nr. 5 StPO ebenfalls bei folgenden Straftaten ein Recht auf eine Beirodnung einer psychosozialen Prozessbegleitung:
Daneben haben Opfer dieser Altersgruppe nach § 406g Abs. 3 Satz I i.V.m. § 397a Abs. 1 Nr. 5 StPO ebenfalls bei folgenden Straftaten ein Recht auf eine Beiordnung einer psychosozialen Prozessbegleitung:


* Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB),
* Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB),
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