Psychosoziale Prozessbegleitung: Unterschied zwischen den Versionen

keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 45: Zeile 45:
* Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (§ 182 StGB) sowie  
* Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (§ 182 StGB) sowie  
* Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 StGB).  
* Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 StGB).  


Daneben haben Opfer nach § 406g Abs. 3 Satz I i.V.m. § 397a Abs. I Nr. 5 StPO ebenfalls bei folgenden Straftaten ein Recht auf eine Beirodnung einer psychosozialen Prozessbegleitung:
Daneben haben Opfer nach § 406g Abs. 3 Satz I i.V.m. § 397a Abs. I Nr. 5 StPO ebenfalls bei folgenden Straftaten ein Recht auf eine Beirodnung einer psychosozialen Prozessbegleitung:
53

Bearbeitungen