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Neben der fachlichen Qualifikation wird eine persönliche Qualifikation erwartet. Es wird eine Beratungskompetenz, Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Belastbarkeit sowie organisatorische Kompetenz vorausgesetzt (vgl. BGBL I 2015, 2529). Ein zielgruppenbezogenes Grundwissen in Medizin, Psychologie, Viktimologie, Kriminologie stellt die interdisziplinäre Qualifikation dar, welche ebenfalls erwartet wird (vgl. BGBL I 2015, 2529). | Neben der fachlichen Qualifikation wird eine persönliche Qualifikation erwartet. Es wird eine Beratungskompetenz, Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Belastbarkeit sowie organisatorische Kompetenz vorausgesetzt (vgl. BGBL I 2015, 2529). Ein zielgruppenbezogenes Grundwissen in Medizin, Psychologie, Viktimologie, Kriminologie stellt die interdisziplinäre Qualifikation dar, welche ebenfalls erwartet wird (vgl. BGBL I 2015, 2529). | ||
Das Wissen über Hilfsangebote vor Ort für Opfer | Das Wissen über Hilfsangebote vor Ort für Opfer müssen sich die psychosozialen Prozessbegleiter*innen selbst aneignen. Die regelmäßige Fortbildung fällt ebenso in die Verantwortung der ausgebildeten Fachkräfte (vgl. BGBL I 2015, 2529). | ||
== Kritik und Kriminologische Relevanz == | == Kritik und Kriminologische Relevanz == |
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