Psychosoziale Prozessbegleitung: Unterschied zwischen den Versionen

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Durch das beschlossene Gesetz zur '''psychosozialen Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG)''' haben bundesweit sowohl Kinder und Jugendliche als auch Erwachsene, die insbesondere Opfer von Gewalt- oder Sexualtaten geworden sind, seit dem 01.01.2017 einen gesetzlichen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung. Es handelt sich dabei um eine professionelle Betreuung und Begleitung der Opfer während des gesamten Strafverfahrens, welche bei einer Befürwortung des Antrages durch das Gericht für die Betroffenen kostenlos ist (vgl. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 2016, 19 f.).  
Durch das am 01.01.2017 in Kraft getreteten Gesetz haben bundesweit sowohl Kinder und Jugendliche als auch Erwachsene, die insbesondere Opfer von Gewalt- oder Sexualtaten geworden sind, einen gesetzlichen Anspruch auf '''psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG)'''. Es handelt sich dabei um eine professionelle Betreuung und Begleitung der Opfer während des gesamten Strafverfahrens, welche bei einer Befürwortung des Antrages durch das Gericht für die Betroffenen kostenlos ist (vgl. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 2016, 19 f.).  




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