Promotion: Unterschied zwischen den Versionen

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==Promotionen über Kriminalität==
==Promotionen über Kriminalität==


Wer im Bereich der Kriminologie promoviert werden will, kann dies entweder im Kontext der Rechtswissenschaften - so wie z.B. der bekannte SPD-Politiker Peter Struck (1970) mit einer Dissertation über "Jugenddelinquenz und Alkohol" bei Rudolf Sieverts an der Universität Hamburg - oder im Bereich der Sozialwissenschaften bewerkstelligen. Kriminologische Themen werden aber auch z.B. in den Erziehungswissenschaften, in den Sexualwissenschaften und in der Psychologie sowie der Rechtsmedizin bearbeitet. Promotionen über Kriminalitätsfragen können deshalb zum Dr.jur., aber auch zum Dr.phil., zum Dr.med. oder anderen Doktortiteln führen.
Wer im Bereich der Kriminologie promoviert werden will, kann dies entweder im Kontext der Rechtswissenschaften - so wie z.B. der bekannte SPD-Politiker Peter Struck (1970) mit einer Dissertation über "Jugenddelinquenz und Alkohol" bei Rudolf Sieverts an der Universität Hamburg - oder im Bereich der Sozialwissenschaften bewerkstelligen. Kriminologische Themen werden aber auch z.B. in den Erziehungs-, den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, in der Sexualwissenschaft und in der Psychologie sowie der Rechtsmedizin bearbeitet. Promotionen über Kriminalitätsfragen können deshalb zum Dr.jur., aber auch zum Dr.phil., zum Dr.med. oder Dr. rer.oec. usw. führen.


==Promotionen durch Kriminalität==
==Promotionen durch Kriminalität==

Version vom 17. Juli 2008, 22:06 Uhr

Begriff

Die Promotion (= Beförderung) steht am Abschluss eines Verfahrens, zu dem neben der Erstellung einer schriftlichen Arbeit (Dissertation) auch eine mündliche Prüfung gehört (Rigorosum oder Disputation). Das Verfahren endet mit dem Empfang einer Urkunde (Doktorurkunde), die demjenigen, der das Verfahren erfolgreich durchlaufen hat, die Berechtigung zur Führung des Doktortitels (z.B. Dr. med., Dr. jur., Dr. phil., Dr. rer. nat., Dr. rer.pol.) bescheinigt. Bevor es dazu kommen kann, muss die Doktorarbeit veröffentlicht worden sein - z.B. als Buch oder im Internet.

Bedeutung

Der durch die Promotion erworbene Doktortitel ist ein immaterielles Gut, das zum einen die Leistung einer Person in der Wissenschaft beglaubigt. Die Promotion ist insofern auch als Mittel zur Erhöhung des gesellschaftlichen Ansehens - des Prestiges einer Person - von Bedeutung. Sie ist ein Statussymbol, das diejenigen schmückt, die sich "Dr." nennen dürfen. Höherer Status öffnet aber auch die Türen zu beruflichen Karrierechancen und korreliert deshalb stark mit höherem Einkommen. Deshalb ist die Promotion auch ausgesprochen begeht, weil sie indirekt zur finanziellen Besserstellung beizutragen pflegt.


Promotionen über Kriminalität

Wer im Bereich der Kriminologie promoviert werden will, kann dies entweder im Kontext der Rechtswissenschaften - so wie z.B. der bekannte SPD-Politiker Peter Struck (1970) mit einer Dissertation über "Jugenddelinquenz und Alkohol" bei Rudolf Sieverts an der Universität Hamburg - oder im Bereich der Sozialwissenschaften bewerkstelligen. Kriminologische Themen werden aber auch z.B. in den Erziehungs-, den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, in der Sexualwissenschaft und in der Psychologie sowie der Rechtsmedizin bearbeitet. Promotionen über Kriminalitätsfragen können deshalb zum Dr.jur., aber auch zum Dr.phil., zum Dr.med. oder Dr. rer.oec. usw. führen.

Promotionen durch Kriminalität

Der Doktortitel ist ein begehrtes, aber knappes Gut: nicht alle, die daran interessiert sind, verfügen über die intellektuellen und/oder finanziellen Mittel, ein aufwendiges Studium erfolgreich abzuschließen und ein Doktorarbeitsthema hinreichend qualifiziert und erfolgreich zu bearbeiten. Wer gleichwohl einen Doktortitel führen will, kann sich ohne großen Aufwand einfach die entsprechenden Visitenkarten drucken und sich z.B. in öffentlichen Datensammlungen wie etwa dem örtlichen Telefonbuch als "Dr." eintragen lassen. Ein solches hochstaplerisches Vorgehen ist allerdings strafbar. In Deutschland droht § 132a StGB eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (oder Geldstrafe) an.

Strafbar ist es in aller Regel allerdings auch, wenn man sich einen Doktortitel - angeregt durch eine entsprechende Kleinanzeige in einer Zeitschrift oder im Internet - mehr oder weniger umstandslos gegen eine "Gebühr" kauft. Meist handelt es sich um Firmen, die auf das Geltungsbedürfnis von Personen spekulieren und selbstgemachte Zertifikate von obskuren Akademien oder Universitäten im Ausland anbieten. Der Preis für solche Doktortitel ist meist recht hoch, aber dieser Weg erspart natürlich auch ein langwieriges und kostenintensives Studium sowie den beträchtlichen Aufwand an Zeit und Geld, den eine reguläre Doktorarbeit mit sich bringt.

Strafbare Handlungen können allerdings auch vorliegen, wenn tatsächlich schriftliche Arbeiten angefertigt und bei ordentlichen Professoren anerkannter Universitäten als Dissertationen eingereicht werden. Wer sich dann strafbar machen kann, sind (vor allem) die Vermittler zwischen Interessenten und Professoren sowie die Hochschullehrer selbst.

Im Juli 2008 verurteilte das Landgericht Hildesheim den Geschäftsführer des "Instituts für Wissenschaftsberatung" in Bergisch-Gladbach wegen des Handels mit Doktortiteln zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren und einer Geldstrafe von 75 000 Euro (gewerbsmäßige Bestechung). Der Verurteilte hatte Juristen an einen hannoverschen Juraprofessor, der wegen desselben Tatkomplexes schon vorher zu drei Jahren Haft verurteilt worden war, zur Promotion vermittelt. Der Geschäftsführer, der nicht gewußt haben wollte, dass er sich mit seinem Verhalten strafbare machte (Verbotsirrtum) hatte von 853 000 Euro Einnahmen von den Promotionskandidaten im Fall des Professors in Hannover (Thomas A.) 131 000 Euro erhalten. Er machte geltend, dass ihn vier Juraprofessoren nicht auf die rechtliche Problematik hingewiesen hätten. Er hatte das Geld an die Ehefrau von A. überwiesen (seit der Änderung des Korruptionsparagraphen 1998 ist allerdings auch eine indirekte Zahlung strafbar).

Ermittelt wurde im Juli 2008 noch gegen weitere drei Juraprofessoren wegen "erleichterter Promotion" gegen Honorar. Der Dekan der Fakultät in Hannover und Dozenten aus Friedrichshafen und Freiburg standen ebenfalls im Verdacht der Vorteilsannahme.

In der FAZ (v. Lucius 2008) stand dazu: "Die Kölner Staatsanwaltschaft hatte im März Aktenmaterial der Firma in Bergisch-Gladbach beschlagnahmen lassen. Die Polizei wertet es nun aus. Angeblich gibt es eine Liste mit vielen Namen von Hochschullehrern, die Geld für die Annahme von Doktoranden erhielten." Da auf der Internetseite des Instituts auch über die Rechtswissenschaften hinaus allerlei Angebote für andere Disziplinen zu finden sind, vermuten die Ermittler, dass die Angelegenheit noch weitere Kreise ziehen könnte. Immerhin wies das Institut selbst darauf hin, dass es seit 2000 bei der „legalen Realisierung“ von über 350 Promotionen geholfen habe und über mehr als 100 Kooperationspartner verfüge: "Wissenschaftler des Instituts seien als Gutachter an Promotionsverfahren beteiligt. Man helfe berufstätigen Promotionswilligen dabei, ein Thema auszuwählen sowie einen Doktorvater und Fakultäten ohne zusätzliche Eingangsprüfungen zu finden. Dazu kommt Hilfe bei der Materialbeschaffung und der 'Diskussion' von Entwürfen" (v. Lucius 2008).

Ermittlungen richteten sich im Juli 2008 auch noch gegen einen zweiten hannoverschen Juraprofessor, einen beliebten, befähigten und als integer geltenden Zivilrechtler, der Anfang Juli sein Amt als Dekan der Fakultät niederlegte.

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