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Der Doktortitel ist ein begehrtes, aber knappes Gut: nicht alle, die daran interessiert sind, verfügen über die intellektuellen und/oder finanziellen Mittel, ein aufwendiges Studium erfolgreich abzuschließen und ein Doktorarbeitsthema hinreichend qualifiziert und erfolgreich zu bearbeiten.
Der Doktortitel ist ein begehrtes, aber knappes Gut: nicht alle, die daran interessiert sind, verfügen über die intellektuellen und/oder finanziellen Mittel, ein aufwendiges Studium erfolgreich abzuschließen und ein Doktorarbeitsthema hinreichend qualifiziert und erfolgreich zu bearbeiten.
Wer gleichwohl einen Doktortitel führen will, kann sich ohne großen Aufwand einfach die entsprechenden Visitenkarten drucken und sich z.B. in öffentlichen Datensammlungen wie etwa dem örtlichen Telefonbuch als "Dr." eintragen lassen. Ein solches hochstaplerisches Vorgehen ist allerdings strafbar.
Wer gleichwohl einen Doktortitel führen will, kann sich ohne großen Aufwand einfach die entsprechenden Visitenkarten drucken und sich z.B. in öffentlichen Datensammlungen wie etwa dem örtlichen Telefonbuch als "Dr." eintragen lassen. Ein solches hochstaplerisches Vorgehen ist allerdings strafbar. In Deutschland droht § 132a StGB eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (oder Geldstrafe) an.
 
 


Strafbar ist es in aller Regel allerdings auch, wenn man sich einen Doktortitel - angeregt durch eine entsprechende Kleinanzeige in einer Zeitschrift oder im Internet - mehr oder weniger umstandslos gegen eine "Gebühr" kauft. Meist handelt es sich um Firmen, die auf das Geltungsbedürfnis von Personen spekulieren und selbstgemachte Zertifikate von obskuren Akademien oder Universitäten im Ausland anbieten. Der Preis für solche Doktortitel ist meist recht hoch, aber dieser Weg erspart natürlich auch ein langwieriges und kostenintensives Studium sowie den beträchtlichen Aufwand an Zeit und Geld, den eine reguläre Doktorarbeit mit sich bringt.


Strafbare Handlungen können allerdings auch vorliegen, wenn tatsächlich schriftliche Arbeiten angefertigt und bei ordentlichen Professoren anerkannter Universitäten als Dissertationen eingereicht werden. Wer sich dann strafbar machen kann, sind (vor allem) die Vermittler zwischen Interessenten und Professoren sowie die Hochschullehrer selbst.


==Links==
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Version vom 17. Juli 2008, 18:28 Uhr

Begriff

Die Promotion (= Beförderung) steht am Abschluss eines Verfahrens, zu dem neben der Erstellung einer schriftlichen Arbeit (Dissertation) auch eine mündliche Prüfung gehört (Rigorosum oder Disputation) und mündet in der Aushändigung einer Urkunde (Doktorurkunde), die demjenigen, der das Verfahren erfolgreich durchlaufen hat, die Berechtigung zur Führung des Doktortitels (z.B. Dr. med., Dr. jur., Dr. phil., Dr. rer. nat., Dr. rer.pol.) bescheinigt.

Bedeutung

Der Doktortitel ist ein immaterielles Gut, das als Mittel zur Erhöhung des gesellschaftlichen Ansehens ("soziales Kapital") und damit indirekt auch als Mittel zur Erzielung höherer Einkünfte ausgesprochen begehrt ist.


Promotionen mit Doktorarbeiten über Kriminalität

Wer im Bereich der Kriminologie promoviert werden will, kann dies entweder im Kontext der Rechtswissenschaften - so wie z.B. der bekannte SPD-Politiker Peter Struck (1970) mit einer Dissertation über "Jugenddelinquenz und Alkohol" bei Rudolf Sieverts an der Universität Hamburg - oder im Bereich der Sozialwissenschaften bewerkstelligen. Kriminologische Themen werden aber auch z.B. in den Erziehungswissenschaften, in den Sexualwissenschaften und in der Psychologie sowie der Rechtsmedizin akzeptiert.

Promotionskriminalität

Der Doktortitel ist ein begehrtes, aber knappes Gut: nicht alle, die daran interessiert sind, verfügen über die intellektuellen und/oder finanziellen Mittel, ein aufwendiges Studium erfolgreich abzuschließen und ein Doktorarbeitsthema hinreichend qualifiziert und erfolgreich zu bearbeiten. Wer gleichwohl einen Doktortitel führen will, kann sich ohne großen Aufwand einfach die entsprechenden Visitenkarten drucken und sich z.B. in öffentlichen Datensammlungen wie etwa dem örtlichen Telefonbuch als "Dr." eintragen lassen. Ein solches hochstaplerisches Vorgehen ist allerdings strafbar. In Deutschland droht § 132a StGB eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (oder Geldstrafe) an.

Strafbar ist es in aller Regel allerdings auch, wenn man sich einen Doktortitel - angeregt durch eine entsprechende Kleinanzeige in einer Zeitschrift oder im Internet - mehr oder weniger umstandslos gegen eine "Gebühr" kauft. Meist handelt es sich um Firmen, die auf das Geltungsbedürfnis von Personen spekulieren und selbstgemachte Zertifikate von obskuren Akademien oder Universitäten im Ausland anbieten. Der Preis für solche Doktortitel ist meist recht hoch, aber dieser Weg erspart natürlich auch ein langwieriges und kostenintensives Studium sowie den beträchtlichen Aufwand an Zeit und Geld, den eine reguläre Doktorarbeit mit sich bringt.

Strafbare Handlungen können allerdings auch vorliegen, wenn tatsächlich schriftliche Arbeiten angefertigt und bei ordentlichen Professoren anerkannter Universitäten als Dissertationen eingereicht werden. Wer sich dann strafbar machen kann, sind (vor allem) die Vermittler zwischen Interessenten und Professoren sowie die Hochschullehrer selbst.

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