Prognosen sind in manchen Bereichen der Naturwissenschaften - insbesondere in der Astrophysik - auf geradezu wunderbare Weise genau.

In den Humanwissenschaften, wo es um das zukünftige Verhalten von Menschen geht, ist es schwierig, korrekte Vorhersagen zu erstellen. Dies gilt in besonderer Weise für die Art von Vorhersagen von kriminellem Verhalten, die als Entscheidungsgrundlage für gerichtliche Entscheidungen über den Freiheitsentzug dienen (d.h. für individuelle Kriminalprognosen).

Kriminalprognostiker arbeiten insofern unter ungünstigen Bedingungen, als sie den Eintritt relativ seltener Ereignisse über einen relativ langen Zeitraum vorhersagen sollen - und das mit nur geringer Kenntnis der künftigen Lebenssituation des Betroffenen und der auf ihn einwirkenden Einflüsse. Das zu prognostizierende Ereignis ist häufig die polizeilich ermittelte und gerichtlich festgestellte "Rückfälligkeit" in strafbares Verhalten. Bedenkt man die Komplexität des Prozesses, der zu so einem Ereignis führt - neben den täterbezogenen Variablen vor allem auch die Interaktionen und die normativen Zuschreibungsprozesse des Kriminalisierungsprozesses (selektives Anzeigeverhalten, Selektivität im polizeilichen Ermittlungs- und staatsanwaltschaftlichen Erledigungsverhalten, Unwägbarkeiten des richterlichen Handelns), dann drängt sich die Frage auf, ob irgend jemand der sonst an einem Strafprozess Beteiligten wohl das Risiko negativer Konsequenzen aufgrund eines auf so unsicherer Grundlage erstellten Prognosegutachtens hinzunehmen bereit wäre (vgl. Pollähne 2006: 245).


Prognosequalität: der Maßstab

Eine Prognose ist gut, wenn sie sich als richtig erweist. Zumindest ex post, so scheint es, kann man also gute von schlechten Prognosen unterscheiden. Gut ist aber nicht immer gleichbedeutend mit richtig und schlecht nicht immer mit falsch.

Die Güte einer Prognose hat verschiedene Dimensionen. Sie kann prozeduraler oder materieller Art sein. Sie kann das Verfahren der Erstellung betreffen oder die Übereinstimmung des vorhergesagten mit dem eingetretenen Ereignis. Im besten Fall wird eine Prognose nach den Regeln der Kunst unter optimalen Bedingungen erstellt und erweist sich dadurch als richtig, dass das vorhergesagte Ereignis auch so eintritt, wie es angekündigt worden war.

Denkbar sind aber auch schwierigere Fälle:

  • Eine Prognose wird nach den Regeln der Kunst erstellt. Ergebnis der Prognose ("Ereignis wird nicht eintreten") und Realität ("Ereignis tritt ein") differieren jedoch ums Ganze.
  • Eine Prognose wird nicht nach den Regeln der Kunst erstellt. Ergebnis der Prognose ("Ereignis wird eintreten") und Realität ("Ereignis tritt ein") stimmen überein, entweder weil der Kausalverlauf zwar schludrig, aber korrekt vorhergesagt wurde - oder weil der vorhergesagte Kausalverlauf gar keine Rolle spielte, zufällig aber ganz andere Faktoren wirksam wurden, die dasselbe Ergebnis zeitigten.



wordenHerstellung oder vom Ergebnis her Richtigkeit kann prozedural sein (man ist bei der Erstellung der Prognose lege artis vorgegangen) oder materiell (das Vorhergesagte tritt auch ein). Ist sie aber auch gut, wenn eine zuverlässige Prognosemethode richtig angewandt wird (prozedurale Richtigkeit), das Vorhergesagte aber doch nicht eintritt (keine Ergebnis-Richtigkeit)? Oder wenn das Vorhergesagte zwar eintritt, dies aber nicht auf der vorhergesagten Kausalkette beruht, sondern auf einem puren Zufall (vorhergesagte Wiederverurteilung eines nach Strafende Entlassenen innerhalb von fünf Jahren findet statt; aber nicht wegen Wiederholungstat des Betroffenen, sondern aufgrund eines Fehlurteils nach falscher Anschuldigung)? 


Wann aber ist sie richtig: wenn sie richtig zustande gekommen ist (lege artis) oder wenn das Vorhergesagte dann auch wirklich eintritt? Das eine ist die, was sie beinhaltet, zu dem vorhergesagten Zeitpunkt auch tatsächlich eintritt


Literatur

Pollähne, Helmut (2006) Kriminalprognostik zwischen richtigen Basisraten und falschen Positiven: Theoretische, methodologische und juristische Aspekte. In: Stephan Barton (Hrsg) "...weil er für die Allgemeinheit gefährlich ist!" Prognosegutachten, Neurobiolgoie, Sicherungsverwahrung. Baden-Baden: Nomos, 221-258.