Polizeiforschung: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit dem Wort "Polizeiforschung" ist in diesem Beitrag die empirische Untersuchung der Institution "Polizei" gemeint.
=== Geschichte===
=== Geschichte===


Entwicklung ab Ende der sechziger Jahre bis Ende der achziger Jahre:<br>
Die deutsche Polizeiforschung begann mit der Untersuchung von Feest und Blankenburg (1972), die das Alltagshandeln von Polizeibeamten mittels teilnehmender Beobachtung untersuchten und zu dem Ergebnis gelangten, daß sich außerhalb der formellen Eingriffsermächtigungen, welche die Strafprozeßordnung unter Berücksichtigung der Ermessensspielräume bietet, einiger Raum zur Definition der Situation für die Beamten selbst fand, welcher gesetzlich nicht abgedeckt war. Die Beamten hätten, so die Untersuchung, Selektionsmechanismen entwickelt um eine Situation vorzudefinieren, da sie trotz des Legalitätsprinzips nicht alle Straftaten mit gleicher Intensität bearbeiten könnten. Ob die Beamten strafverfolgend tätig werden oder nicht, hängt nach dieser Untersuchung neben der Definition vom gesamten Verhalten des Bürgers ab – unabhängig ob er Opfer, Täter, Zeuge oder Beschwerdeführer ist - und davon, welche „Beschwerdemacht“ demselben zugeordnet wird. Die Wahrscheinlichkeit des Einschreitens der Beamten sinkt mit der Zunahme der potentiellen Beschwerdemöglichkeit, welche die Beamten mit dem Bürger verbinden (vgl. Ohlemacher 1999, S.5).  
Erste Anfänge der sozialwissenschaftlichen Forschung über die Polizei und ihre Handlungsfelder gibt es seit Ende der sechziger Jahre. Im Fahrwasser der gesellschaftlichen Umwälzungen dieser Zeit und dem einhergehenden allgemeinen Mißtrauen gegenüber staatlichen Herrschaftsstrukturen entwickelte sich in Teilen der Sozialwissenschaft ein Interesse an polizeilichem Handeln, seinen Folgen und Akteuren. Im Mittelpunkt des wissenschaftlichen Interesses standen nun gleichsam die Instanzen formaler Sozialkontrolle: Polizei, Justiz u.a. Zuvor hatte sich die Forschung im übergreifenden Kontext der Thematik [[Kriminalität]] bzw. Verbrechen auf die Täterforschung konzentriert. Wegbereiter des neuen Forschungsaspektes war die Untersuchung von Feest/ Blankenburg (1972) und zugleich wohl auch Wegbeschwernis für die nachfolgenden Arbeiten. Mittels teilnehmender Beobachtung untersuchten Feest und Blankenburg die Strategien der Strafverfolgung und mögliche soziale Selektionen im polizeilichen Alltagshandeln der Schutz- und Kriminalpolizei und kamen zu dem Ergebnis, daß sich außerhalb der formellen Eingriffsermächtigungen, welche die Strafprozeßordnung unter Berücksichtigung der Ermessensspielräume bietet, einiger Raum zur Definition der Situation für die Beamten selbst fand, welcher gesetzlich nicht abgedeckt war. Die Beamten hätten, so die Untersuchung, Selektionsmechanismen entwickelt um eine Situation vorzudefinieren, da sie trotz des Legalitätsprinzips nicht alle Straftaten mit gleicher Intensität bearbeiten könnten. Ob die Beamten strafverfolgend tätig werden oder nicht, hängt nach dieser Untersuchung neben der Definition vom gesamten Verhalten des Bürgers ab – unabhängig ob er Opfer, Täter, Zeuge oder Beschwerdeführer ist - und davon, welche „Beschwerdemacht“ demselben zugeordnet wird. Die Wahrscheinlichkeit des Einschreitens der Beamten sinkt mit der Zunahme der potentiellen Beschwerdemöglichkeit, welche die Beamten mit dem Bürger verbinden (vgl. Ohlemacher 1999, S.5).  




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