Organisierte Kriminalität: Unterschied zwischen den Versionen

Zeile 1: Zeile 1:


== Definitionen ==
== Definitionen ==
'''In Bearbeitung'''
 
Die "offizielle" Definition in Deutschland für Organisierte Kriminalität erfolgte am 01.05.1991 durch die AG Polizei / Justiz, die in der Anlage E, Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) festgeschrieben worden ist.
Die "offizielle" Definition in Deutschland für Organisierte Kriminalität erfolgte am 01.05.1991 durch die AG Polizei / Justiz, die in der Anlage E, Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) festgeschrieben worden ist.
   
   
Anonymer Benutzer