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Die "offizielle" Definition in Deutschland für Organisierte Kriminalität erfolgte am 01.05.1991 durch die AG Polizei / Justiz, die in der Anlage E, Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) festgeschrieben worden ist. | Die "offizielle" Definition in Deutschland für Organisierte Kriminalität erfolgte am 01.05.1991 durch die AG Polizei / Justiz, die in der Anlage E, Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) festgeschrieben worden ist. | ||
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