Organisierte Kriminalität: Unterschied zwischen den Versionen

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== Definitionen ==
== Definitionen ==


Die "offizielle" Definition in Deutschland für Organisierte Kriminalität erfolgte am 01.05.1991  durch die AG Polizei / Justiz, die in der RistBV festgeschrieben worde ist.
Die "offizielle" Definition in Deutschland für Organisierte Kriminalität erfolgte am 01.05.1991  durch die AG Polizei / Justiz, die in der Anlage E, Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) festgeschrieben worden ist.
   
   
Danach soll "Organisierte Kriminalität" (OK) sein: "die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die Einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig
Danach soll "Organisierte Kriminalität" (OK) sein: "die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die Einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig
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