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== Definitionen == | == Definitionen == | ||
Die "offizielle" Definition in Deutschland für Organisierte Kriminalität erfolgte am 01.05.1991 durch die AG Polizei / Justiz, die in der | Die "offizielle" Definition in Deutschland für Organisierte Kriminalität erfolgte am 01.05.1991 durch die AG Polizei / Justiz, die in der Anlage E, Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) festgeschrieben worden ist. | ||
Danach soll "Organisierte Kriminalität" (OK) sein: "die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die Einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig | Danach soll "Organisierte Kriminalität" (OK) sein: "die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die Einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig |
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