Organisierte Kriminalität: Unterschied zwischen den Versionen

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Ausgelöst durch die Aufnahme des Begriffes „Organized Crime“ in den kriminalpolitischen Sprachgebrauch der USA und durch einen deutlichen qualitativen und quantitativen Anstieg bestimmter Erscheinungsformen kollektiv begangener Straftaten in Deutschland, wandte man sich hier in den Jahren 1971 bis 1973 erstmalig dem Versuch zu, das Phänomen Organisierte Kriminalität zu beschreiben. 1973 legte Kerner eine Untersuchung zur „professionellen und organisierten Kriminalität“ mit bemerkenswerten Erkenntnissen vor. So stellt er fest, dass einerseits in Deutschland keine konzern- oder syndikatsähnlichen Organisationsformen bekannt seien. Andererseits konstatiert er Anhalte für die Verwischung der tradierten Grenzen zwischen Wirtschafts- und Organisierter Kriminalität.  
Ausgelöst durch die Aufnahme des Begriffes „Organized Crime“ in den kriminalpolitischen Sprachgebrauch der USA und durch einen deutlichen qualitativen und quantitativen Anstieg bestimmter Erscheinungsformen kollektiv begangener Straftaten in Deutschland, wandte man sich hier in den Jahren 1971 bis 1973 erstmalig dem Versuch zu, das Phänomen Organisierte Kriminalität zu beschreiben. 1973 legte Kerner eine Untersuchung zur „professionellen und organisierten Kriminalität“ mit bemerkenswerten Erkenntnissen vor. So stellt er fest, dass einerseits in Deutschland keine konzern- oder syndikatsähnlichen Organisationsformen bekannt seien. Andererseits konstatiert er Anhalte für die Verwischung der tradierten Grenzen zwischen Wirtschafts- und Organisierter Kriminalität.  
Wesentliche Veranstaltungen im Bereich der Polizei waren die Arbeitstagung „Organisierte Kriminalität – Phänomen und Bekämpfung“ (13-15.02.1973 an der PFA) und die Arbeitstagung „Organisiertes Verbrechen“ (21.-25.10.1974) beim [[Bundeskriminalamt]].  
Wesentliche Veranstaltungen im Bereich der Polizei waren die Arbeitstagung „Organisierte Kriminalität – Phänomen und Bekämpfung“ (13-15.02.1973 an der PFA) und die Arbeitstagung „Organisiertes Verbrechen“ (21.-25.10.1974) beim Bundeskriminalamt.  
Die wesentlichen Inhalte dieses Diskussionsprozesses lassen sich wie folgt zusammenfassen:
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