Nils Christie: Unterschied zwischen den Versionen

44 Bytes entfernt ,  21:13, 5. Mär. 2009
Zeile 24: Zeile 24:
Nils Christie veröffentlichte eine Vielzahl wissenschaftlicher Artikel und mehr als zehn Bücher, einige in vielen Sprachen erhältlich. Ein Großteil seiner Schriften widmet sich der Thematik Kriminalität und der Kriminalitätskontrolle, aber er hat auch Bücher über Erziehung und das Bildungssystem, Drogenkontrolle sowie über alternative Gemeinschaftsformen für Menschen mit Handycaps (Christie: Jenseits von Einsamkeit und Entfremdung, 2007) verfasst. Nationale und internationale Aufmerksamkeit erlangte Nils Christie durch seine kritische und radikale Positionierung hinsichtlich der Institutionen der Strafrechtspflege (Strafe, Strafrecht, Strafprozess und Strafvollzug), die dem (damalig) wissenschaftlichen Mainstream im Umgang mit Kriminalität und Kriminalitätskontrolle nicht nur gegenläufig gegenüber stand, sondern das Selbstverständnis der Kriminologie und der Kriminalpolitik grundsätzlich hinterfragt.  
Nils Christie veröffentlichte eine Vielzahl wissenschaftlicher Artikel und mehr als zehn Bücher, einige in vielen Sprachen erhältlich. Ein Großteil seiner Schriften widmet sich der Thematik Kriminalität und der Kriminalitätskontrolle, aber er hat auch Bücher über Erziehung und das Bildungssystem, Drogenkontrolle sowie über alternative Gemeinschaftsformen für Menschen mit Handycaps (Christie: Jenseits von Einsamkeit und Entfremdung, 2007) verfasst. Nationale und internationale Aufmerksamkeit erlangte Nils Christie durch seine kritische und radikale Positionierung hinsichtlich der Institutionen der Strafrechtspflege (Strafe, Strafrecht, Strafprozess und Strafvollzug), die dem (damalig) wissenschaftlichen Mainstream im Umgang mit Kriminalität und Kriminalitätskontrolle nicht nur gegenläufig gegenüber stand, sondern das Selbstverständnis der Kriminologie und der Kriminalpolitik grundsätzlich hinterfragt.  


Gegenüber den Fragen der Gerechtigkeit und der Herstellung von Gerechtigkeit positioniert sich Nils Christie gemäß seiner grundsätzlichen Lebenseinstellung in kantischen Moralvorstellungen. Im Selbstverständnis eines „moralistischen Imperialisten“ (vgl. Christie: [[Grenzen des Leids]], 1995, S.21) fühlt er sich und die Gesellschaft den Grundprinzipien der Humanität und Nachsicht verpflichtet und setzt sich für eine Abkehr von utilitaristischem Strafen als absichtliche Zufügung von Leid ein (Christie: [[Grenzen des Leids]], 1995).
Gegenüber den Fragen der Gerechtigkeit und der Herstellung von Gerechtigkeit positioniert sich Nils Christie gemäß seiner grundsätzlichen Lebenseinstellung in kantischen Moralvorstellungen. Im Selbstverständnis eines „moralistischen Imperialisten“ (vgl. Christie: [[Grenzen des Leids]], 1995a, S.21) fühlt er sich und die Gesellschaft den Grundprinzipien der Humanität und Nachsicht verpflichtet und setzt sich für eine Abkehr von utilitaristischem Strafen als absichtliche Zufügung von Leid ein (Christie,1995a).


Ein unverkennbares Merkmal seiner Vorträge und Schriften ist der weitestgehende Verzicht auf wissenschaftliche Sprache. Mit zahlreichen Anekdoten, Beispielen aber auch Schaubildern angereichert zielen seine Überlegungen nicht nur auf die exklusive Öffentlichkeit der Fachexperten, sondern sollen für alle interessierten Gesellschaftsmitglieder zugänglich sein.  
Ein unverkennbares Merkmal seiner Vorträge und Schriften ist der weitestgehende Verzicht auf wissenschaftliche Sprache. Mit zahlreichen Anekdoten, Beispielen aber auch Schaubildern angereichert zielen seine Überlegungen nicht nur auf die exklusive Öffentlichkeit der Fachexperten, sondern sollen für alle interessierten Gesellschaftsmitglieder zugänglich sein.  


Kriminalität existiert nicht, so Christie’s Hauptthese. Kriminalität ist eine Bedeutungszuschreibung für unerwünschtes Handeln, die Maßnahmen der Kontrolle, Sanktionierung und/oder Behandlung legitimiert und informelle Regulierungskompetenzen ihrer Bedeutung und Verantwortung enthebt. Mit zunehmender räumlicher, zeitlicher und sozialer Segmentierung der westlichen hochindustrialisierten Gesellschaften sowie dem Bedeutungsverlust sozialer Bindungen und gegenseitiger Verantwortung nehmen der Grad der Entfremdung, die Dämonisierung von abweichenden Verhalten und der Gebrauch des Kriminalitätskonzepts zu. Die Wahrnehmung und Bewertung der unteren Schichten als „gefährliche Klassen“, als Bedrohung des Wohlstandes, erlebt vor dem Hintergrund der erweiterten Macht des kapitalistischen Marktes und der Ökonomisierung der Politik und des Sozialen, verbunden mit ansteigender Divergenz in der Verteilung des Besitzes, eine Renaissance. Feindbilder sowie punitive und exkludierende Forderungen steigen in Ermangelung emotionaler Ausdrucksmöglichkeiten und aufgrund der fehlenden Verwertbarkeit der Beschäftigungslosen an. Die Institutionen der Strafrechtspflege, so Christies Beobachtung, passen sich den wechselnden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Erfordernissen hochindustrialisierter Staaten an und begründen sich nicht auf dem Ideal der Humanität.  Diese Entwicklungen gilt es zu begrenzen (Christie: [[Kriminalitätskontrolle als Industrie]], 1995).
Kriminalität existiert nicht, so Christie’s Hauptthese. Kriminalität ist eine Bedeutungszuschreibung für unerwünschtes Handeln, die Maßnahmen der Kontrolle, Sanktionierung und/oder Behandlung legitimiert und informelle Regulierungskompetenzen ihrer Bedeutung und Verantwortung enthebt. Mit zunehmender räumlicher, zeitlicher und sozialer Segmentierung der westlichen hochindustrialisierten Gesellschaften sowie dem Bedeutungsverlust sozialer Bindungen und gegenseitiger Verantwortung nehmen der Grad der Entfremdung, die Dämonisierung von abweichenden Verhalten und der Gebrauch des Kriminalitätskonzepts zu. Die Wahrnehmung und Bewertung der unteren Schichten als „gefährliche Klassen“, als Bedrohung des Wohlstandes, erlebt vor dem Hintergrund der erweiterten Macht des kapitalistischen Marktes und der Ökonomisierung der Politik und des Sozialen, verbunden mit ansteigender Divergenz in der Verteilung des Besitzes, eine Renaissance. Feindbilder sowie punitive und exkludierende Forderungen steigen in Ermangelung emotionaler Ausdrucksmöglichkeiten und aufgrund der fehlenden Verwertbarkeit der Beschäftigungslosen an. Die Institutionen der Strafrechtspflege, so Christies Beobachtung, passen sich den wechselnden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Erfordernissen hochindustrialisierter Staaten an und begründen sich nicht auf dem Ideal der Humanität.  Diese Entwicklungen gilt es zu begrenzen (Christie: [[Kriminalitätskontrolle als Industrie]], 1995b).
 
Christie plädiert für alternative Formen der Konfliktlösung, die sich nicht auf der Anwendung des Kriminalitätskonzepts und der absichtlichen Zufügung von Leid begründen, sondern unerwünschtes Verhalten als Interessenskonflikt und Chance zur Klärung von Werten begreifen. Christies Position ist nicht die einer vollständigen Abschaffung der Institutionen der Strafrechtspflege, sondern ein Minimalismus, der "horizontale Gerechtigkeit" im Sinne der Streitschlichtung (Restorative Justice) unter Gleichberechtigten vorzieht und die "vertikale Gerechtigkeit" der Strafe nur im Notfall vorsieht (vgl. Christie: [[Grenzen des Leids]], 1995 und Christie, 2005).


Christie plädiert für alternative Formen der Konfliktlösung, die sich nicht auf der Anwendung des Kriminalitätskonzepts und der absichtlichen Zufügung von Leid begründen, sondern unerwünschtes Verhalten als Interessenskonflikt und Chance zur Klärung von Werten begreifen. Christies Position ist nicht die einer vollständigen Abschaffung der Institutionen der Strafrechtspflege, sondern ein Minimalismus, der "horizontale Gerechtigkeit" im Sinne der Streitschlichtung (Restorative Justice) unter Gleichberechtigten vorzieht und die "vertikale Gerechtigkeit" der Strafe nur im Notfall vorsieht (vgl. Christie, 1995a und Christie, 2005).


== Quellen ==
== Quellen ==
88

Bearbeitungen