Nürnberger Prozesse: Unterschied zwischen den Versionen

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*Jeder, der wegen eines völkerrechtlichen Verbrechens angeklagt ist, hat Anspruch auf ein ordnungsgemäßes Verfahren.
*Jeder, der wegen eines völkerrechtlichen Verbrechens angeklagt ist, hat Anspruch auf ein ordnungsgemäßes Verfahren.


==Gültigkeit der Urteile==
Artikel 26 des Londoner Statut schrieb fest, dass die Urteile der Nürnberger Prozesse endgültig und nicht anfechtbar sein sollten. Bei der Wiedererlangung der vollen Souveränität durch die deutsche Wiedervereinigung wurde mit den Alliierten vertraglich geregelt, dass die Bundesrepublik Deutschland ohne Unterschied alliierte und bundesdeutsche Beschlüsse, Verordnungen und Gesetze ändern, streichen oder aufheben kann, solange sie sich dabei an die Vorgaben der parlamentarischen Demokratie hält. Die Urteile der Nürnberger Prozesse hätten also geändert werden können, blieben aber genau so, wie sie gefällt wurden.
== Literatur ==
== Literatur ==
*Annette Weinke: Die Nürnberger Prozesse. München 2006, ISBN 3-406-53604-2, S. 38f.
*Annette Weinke: Die Nürnberger Prozesse. München 2006, ISBN 3-406-53604-2, S. 38f.
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