Nürnberger Prozesse: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Nürnberger Prozesse''' umfassten den Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof sowie zwölf Nachfolge-Prozesse vor einem amerikanischen Militärgerichtshof. Die Nürnberger Prozesse fanden im Justizpalast Nürnberg vom 20. November 1945 bis zum 14. April 1949 statt. Angeklagt waren Inhaber privilegierter Positionen während der nationalsozialistischen Herrschaft.
Nürnberger Prozesse


aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie


Auf der Anklagebank: Göring, Heß, von Ribbentrop, Keitel (vorne), Dönitz, Raeder, von Schirach und Sauckel (dahinter)
==Vorgeschichte==
In der Moskauer „Erklärung über deutsche Grausamkeiten im besetzten Europa“ vom 30. Oktober 1943 hatten die Alliierten ihre Absicht erklärt, nach dem Krieg diese Verbrechen zu verfolgen. Deutsche, die in einem besetzten Land Verbrechen begangen hatten, sollten ausgeliefert werden und nach dort geltendem Recht verurteilt werden. Die „Hauptverbrecher“ aber, deren Verbrechen nicht einem bestimmten Land zugeordnet werden konnten, sollten nach einer noch zu fällenden gemeinsamen Entscheidung der Alliierten bestraft werden. Im Oktober 1943 wurde die United Nations War Crimes Commission etabliert. Ihre Vorschläge waren die Grundlage für das Londoner Viermächte-Abkommen vom 8. August 1945 („Abkommen zwischen der Regierung des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland, der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika, der Provisorischen Regierung der Französischen Republik und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken über die Verfolgung und Bestrafung der Hauptkriegsverbrecher der Europäischen Achse“).


Die Bank der Angeklagten; von links: Hermann Göring, Karl Dönitz, Joachim von Ribbentrop, Erich Raeder, Wilhelm Keitel, dahinter Baldur von Schirach, Ernst Kaltenbrunner.
Bestandteil dieses Abkommens war das 30 Artikel umfassende Londoner Statut für den Internationalen Militärgerichtshof, in dem bestimmt wurde, dass ein von Großbritannien, den USA, Frankreich und der Sowjetunion gebildeter Internationaler Militärgerichtshof „zwecks gerechter und schneller Aburteilung und Bestrafung der Hauptkriegsverbrecher der europäischen Achse“ gebildet werden solle.
 
Blick in den Verhandlungssaal am 30. September 1946, links die Angeklagten. 1. Reihe v.l. Hermann Göring, Rudolf Heß, Joachim von Ribbentrop, Wilhelm Keitel, Ernst Kaltenbrunner, Alfred Rosenberg, Hans Frank, Wilhelm Frick, Julius Streicher, Walter Funk, Hjalmar Schacht. 2. Reihe: Erich Raeder, Baldur von Schirach, Fritz Sauckel
Die Nürnberger Prozesse umfassen den Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof sowie zwölf weitere so genannte Nachfolge-Prozesse vor einem amerikanischen Militärgerichtshof, die nach dem Zweiten Weltkrieg im Justizpalast Nürnberg zwischen dem 20. November 1945 und dem 14. April 1949 gegen Verantwortliche des Deutschen Reichs zur Zeit des Nationalsozialismus durchgeführt wurden.
 
Inhaltsverzeichnis
 
1 Vorgeschichte
2 Verteidigung und Legendenbildung
3 Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher
4 Die zwölf Nachfolgeprozesse
5 Kritik an den Prozessen
5.1 Argumentation gegen die Prozessordnung
5.2 Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung
5.3 Ex-post-Argumentation
5.4 Tu-quoque-Argumentation
5.5 Beschränkung der Anklagen
6 Rechtsgeschichtliche Bedeutung
7 Gültigkeit der Urteile
8 Siehe auch
9 Quellen
10 Literatur
11 Weblinks
Vorgeschichte
In der Moskauer „Erklärung über deutsche Grausamkeiten im besetzten Europa“ vom 30. Oktober 1943 hatten die Alliierten ihre Absicht erklärt, nach dem Krieg diese Verbrechen zu verfolgen. Deutsche, die in einem besetzten Land Verbrechen begangen hatten, sollten ausgeliefert werden und nach dort geltendem Recht verurteilt werden. Die „Hauptverbrecher“ aber, deren Verbrechen nicht einem bestimmten Land zugeordnet werden konnten, sollten nach einer noch zu fällenden gemeinsamen Entscheidung der Alliierten bestraft werden. Im Oktober 1943 wurde die United Nations War Crimes Commission gegründet, die Vorschläge für eine strafrechtliche Verfolgung erarbeitete. Sie wurden die Grundlage für das Londoner Viermächte-Abkommen vom 8. August 1945 („Abkommen zwischen der Regierung des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland, der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika, der Provisorischen Regierung der Französischen Republik und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken über die Verfolgung und Bestrafung der Hauptkriegsverbrecher der Europäischen Achse“).[1]
 
Bestandteil dieses Abkommens war das 30 Artikel umfassende Londoner Statut für den Internationalen Militärgerichtshof,[2] in dem bestimmt wurde, dass ein von Großbritannien, den USA, Frankreich und der Sowjetunion gebildeter Internationaler Militärgerichtshof „zwecks gerechter und schneller Aburteilung und Bestrafung der Hauptkriegsverbrecher der europäischen Achse“ gebildet werden solle.[3]


Kronzeuge der Ankläger war dabei der Linzer Generalmajor Erwin von Lahousen, Edler von Vivremont, ehemaliger Leiter der Abteilung II des Amtes Ausland/Abwehr der Wehrmacht. Dieser widerlegte schon im Verlauf des Prozesses mit seinen Aussagen, die sich unter anderem auf das geheime, von Wilhelm Canaris geführte Tagebuch stützen, die Behauptungen über eine „saubere Wehrmacht“ ebenso wie jene des absolut erforderlichen Präventivkrieges gegen die Sowjetunion.
Kronzeuge der Ankläger war dabei der Linzer Generalmajor Erwin von Lahousen, Edler von Vivremont, ehemaliger Leiter der Abteilung II des Amtes Ausland/Abwehr der Wehrmacht. Dieser widerlegte schon im Verlauf des Prozesses mit seinen Aussagen, die sich unter anderem auf das geheime, von Wilhelm Canaris geführte Tagebuch stützen, die Behauptungen über eine „saubere Wehrmacht“ ebenso wie jene des absolut erforderlichen Präventivkrieges gegen die Sowjetunion.
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