31.738
Bearbeitungen
Tiao (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „== Achtung Baustelle. Betreten auf eigene Gefahr == hier steht zunächst einmal nur eine Kopie des Beitrags : Nürnberger Prozesse aus Wikipedia, der freien Enz…“) |
Tiao (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
== Achtung Baustelle. Betreten auf eigene Gefahr == | == Achtung Baustelle. Betreten auf eigene Gefahr == | ||
Die '''Nürnberger Prozesse''' umfassten den Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof sowie zwölf Nachfolge-Prozesse vor einem amerikanischen Militärgerichtshof. Die Nürnberger Prozesse fanden im Justizpalast Nürnberg vom 20. November 1945 bis zum 14. April 1949 statt. Angeklagt waren Inhaber privilegierter Positionen während der nationalsozialistischen Herrschaft. | |||
Nürnberger Prozesse | |||
==Vorgeschichte== | |||
In der Moskauer „Erklärung über deutsche Grausamkeiten im besetzten Europa“ vom 30. Oktober 1943 hatten die Alliierten ihre Absicht erklärt, nach dem Krieg diese Verbrechen zu verfolgen. Deutsche, die in einem besetzten Land Verbrechen begangen hatten, sollten ausgeliefert werden und nach dort geltendem Recht verurteilt werden. Die „Hauptverbrecher“ aber, deren Verbrechen nicht einem bestimmten Land zugeordnet werden konnten, sollten nach einer noch zu fällenden gemeinsamen Entscheidung der Alliierten bestraft werden. Im Oktober 1943 wurde die United Nations War Crimes Commission etabliert. Ihre Vorschläge waren die Grundlage für das Londoner Viermächte-Abkommen vom 8. August 1945 („Abkommen zwischen der Regierung des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland, der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika, der Provisorischen Regierung der Französischen Republik und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken über die Verfolgung und Bestrafung der Hauptkriegsverbrecher der Europäischen Achse“). | |||
Bestandteil dieses Abkommens war das 30 Artikel umfassende Londoner Statut für den Internationalen Militärgerichtshof, in dem bestimmt wurde, dass ein von Großbritannien, den USA, Frankreich und der Sowjetunion gebildeter Internationaler Militärgerichtshof „zwecks gerechter und schneller Aburteilung und Bestrafung der Hauptkriegsverbrecher der europäischen Achse“ gebildet werden solle. | |||
Bestandteil dieses Abkommens war das 30 Artikel umfassende Londoner Statut für den Internationalen Militärgerichtshof, | |||
Kronzeuge der Ankläger war dabei der Linzer Generalmajor Erwin von Lahousen, Edler von Vivremont, ehemaliger Leiter der Abteilung II des Amtes Ausland/Abwehr der Wehrmacht. Dieser widerlegte schon im Verlauf des Prozesses mit seinen Aussagen, die sich unter anderem auf das geheime, von Wilhelm Canaris geführte Tagebuch stützen, die Behauptungen über eine „saubere Wehrmacht“ ebenso wie jene des absolut erforderlichen Präventivkrieges gegen die Sowjetunion. | Kronzeuge der Ankläger war dabei der Linzer Generalmajor Erwin von Lahousen, Edler von Vivremont, ehemaliger Leiter der Abteilung II des Amtes Ausland/Abwehr der Wehrmacht. Dieser widerlegte schon im Verlauf des Prozesses mit seinen Aussagen, die sich unter anderem auf das geheime, von Wilhelm Canaris geführte Tagebuch stützen, die Behauptungen über eine „saubere Wehrmacht“ ebenso wie jene des absolut erforderlichen Präventivkrieges gegen die Sowjetunion. |