Musikverbot

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Ein Musikverbot kann verschiedene Formen annehmen. Es können bestimmte Lieder, bestimmte Künstler oder bestimmte Musikwiedergaben entweder generell oder selektiv (z.B. an bestimmten Feiertagen, an bestimmten Orten etc.) verboten sein.

Musikverbote im engeren Sinne beziehen sich meist auf die öffentliche Darbietung von bestimmten Liedtexten. So waren unter Stalin die Gauner-Chansons der sogenannten Blatnjak Musik in der Sowjetunion verboten. Aktuell werden in Mexiko immer wieder die sogenannten Narco-Corridos verboten. Eine Zeitreihe von 1998-2007 über die Zensur von Drogensongs - den narco corridos - in Mexiko findet sich bei Elijah Wald.

In Deutschland können Lieder wegen verfassungswidriger Inhalte verboten werden .

Aus Gründen des Lärmschutzes kann ein Musikverbot an bestimmten Orten drohen, wo Genehmigungen nicht erteilt oder zurückgenommen werden[1].

Aus Gründen der Feiertagsruhe darf an vielen Orten zum Beispiel am Karfreitag keine öffentliche Musikdarbietung erfolgen.[2]

Einzelnachweise