Menschenrechte in Lateinamerika: Unterschied zwischen den Versionen

 
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== Geschichte ==
 
== Geschichte der Menschenrechte in Lateinamerika ==


Bereits 1826 gab es im Kongress von Panama die Gelegenheit eine Konföderation der Lateinamerikanischen Staaten zu gründen (unterschiedliche Namen sind bekannt, u.a. ''Confederation of Latin American States'' und ''International Union of American Republics''). Diese scheiterte zwar, dennoch fanden sich die Teilnehmer vom Panamakongress bis 1890 zu unregelmäßigen Treffen zusammen. Hier wurde über spezifische Problemfelder und Kooperationen diskutiert. Bei der Ersten Internationalen Amerikanischen Konferenz (Engl. ''First International American Conference'') wurde in Washington DC zwischen 1889-90 schließlich die Gründung der periodisch stattfindenden Inter-Amerikanische Konferenz beschlossen (Engl. ''Inter-American Conference''). Diese fand zum neunten und letzten Mal 1948 in Bogotá statt. Bei diesem Anlass wurde die Organisation der Amerikanischen Staaten (Engl. ''Organization of American States''; Abk. '''OAS''') gegründet und die Amerikanische Erklärung der Menschenrechte und -Pflichten (engl. : ''the [[American Declaration of the Rights and Duties of Man]]'') verabschiedet. Damit ist die OAS die älteste regionale Organisation im Sinne des Menschenrechts und die Erklärung das älteste allgemeingültige Menschenrecht. Trotz Verabschiedung und Ratifizierung der Amerikanischen Menschenrechtskonvention, gilt die Erklärung bis heute unter allen amerikanischen Nationen, auch wenn sie die Konvention nicht unterzeichnet haben (vgl. Smith & van den Anker, S. 180ff und 187ff).
Bereits 1826 gab es im Kongress von Panama die Gelegenheit eine Konföderation der Lateinamerikanischen Staaten zu gründen (unterschiedliche Namen sind bekannt, u.a. ''Confederation of Latin American States'' und ''International Union of American Republics''). Diese scheiterte zwar, dennoch fanden sich die Teilnehmer vom Panamakongress bis 1890 zu unregelmäßigen Treffen zusammen. Hier wurde über spezifische Problemfelder und Kooperationen diskutiert. Bei der Ersten Internationalen Amerikanischen Konferenz (Engl. ''First International American Conference'') wurde in Washington DC zwischen 1889-90 schließlich die Gründung der periodisch stattfindenden Inter-Amerikanische Konferenz beschlossen (Engl. ''Inter-American Conference''). Diese fand zum neunten und letzten Mal 1948 in Bogotá statt. Bei diesem Anlass wurde die Organisation der Amerikanischen Staaten (Engl. ''Organization of American States''; Abk. '''OAS''') gegründet und die Amerikanische Erklärung der Menschenrechte und -Pflichten (engl. : ''the [[American Declaration of the Rights and Duties of Man]]'') verabschiedet. Damit ist die OAS die älteste regionale Organisation im Sinne des Menschenrechts und die Erklärung das älteste allgemeingültige Menschenrecht. Trotz Verabschiedung und Ratifizierung der Amerikanischen Menschenrechtskonvention, gilt die Erklärung bis heute unter allen amerikanischen Nationen, auch wenn sie die Konvention nicht unterzeichnet haben (vgl. Smith & van den Anker, S. 180ff und 187ff).
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Gegliedert ist die Erklärung in zwei Kapitel. Im ersten werden die Rechte auf Leben, Freiheit und Sicherheit (Art. I); Gleichheit vor dem Gesetz (Art. II); Religion und dessen Ausübung (Art. III); Ermittlung, Meinung, Ausdruck und [[Dissemination]] (Art. IV); Schutz der Ehre, persönlicher Reputation und privaten und familiären Leben (Art. V); Familie und deren Schutz (Art. VI); Schutz für Mütter und Kinder (Art. VII); Bleibe und Bewegung (Art. VIII); Unverletzlichkeit des Hauses (Art. IX); [[Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis | Unverletzlichkeit von Übertragung und Korrespondenz]] (Art. X); Gesundheitserhaltung und Wohlergehen (Art. XI); Bildung (Art. XII); Vorzüge der Kultur (Art. XIII); Arbeit und fairer [[Gratifikation | Remuneration]] (Art. XIV); Erholungszeit und deren Nutzung (Art. XV); soziale Sicherung (Art. XVI); Anerkennung der Person vor dem Gesetz und der Zivilrechte (Art. XVII); faires (Gerichts-)Verfahren (Art. XVIII); Nationalität (Art. XIX); (politische) Wahl und Regierungsbeteiligung (Art. XX); Versammlung (Art. XXI); Vereinigung (Art. XXII); Eigentum (Art. XXIII); Petition (Art. XXIV); Schutz vor willkürlicher Haft (Art. XXV); ein ordentliches Gerichtsverfahren (Art. XXVI) und Asyl (Art. XXVII) geregelt.
Gegliedert ist die Erklärung in zwei Kapitel. Im ersten werden die Rechte auf Leben, Freiheit und Sicherheit (Art. I); Gleichheit vor dem Gesetz (Art. II); Religion und dessen Ausübung (Art. III); Ermittlung, Meinung, Ausdruck und [[Dissemination]] (Art. IV); Schutz der Ehre, persönlicher Reputation und privaten und familiären Leben (Art. V); Familie und deren Schutz (Art. VI); Schutz für Mütter und Kinder (Art. VII); Bleibe und Bewegung (Art. VIII); Unverletzlichkeit des Hauses (Art. IX); [[Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis | Unverletzlichkeit von Übertragung und Korrespondenz]] (Art. X); Gesundheitserhaltung und Wohlergehen (Art. XI); Bildung (Art. XII); Vorzüge der Kultur (Art. XIII); Arbeit und fairer [[Gratifikation | Remuneration]] (Art. XIV); Erholungszeit und deren Nutzung (Art. XV); soziale Sicherung (Art. XVI); Anerkennung der Person vor dem Gesetz und der Zivilrechte (Art. XVII); faires (Gerichts-)Verfahren (Art. XVIII)
 
:Every person may resort to the courts to ensure respect for his legal rights. There should likewise be available to him a simple, brief procedure whereby the courts will protect him from acts of authority that, to his prejudice, violate any fundamental constitutional rights.
 
; Nationalität (Art. XIX); (politische) Wahl und Regierungsbeteiligung (Art. XX); Versammlung (Art. XXI); Vereinigung (Art. XXII); Eigentum (Art. XXIII); Petition (Art. XXIV); Schutz vor willkürlicher Haft (Art. XXV); ein ordentliches Gerichtsverfahren (Art. XXVI) und Asyl (Art. XXVII) geregelt.


Die Pflichten werden im zweiten Kapitel definiert. Es besteht die Pflicht gegenüber der Gesellschaft (Art. XXIX); gegenüber Kindern und Eltern (Art. XXX); sich anleiten zu lassen (Art. XXXI); zu Wählen (Art. XXXII); der Gesetzestreue (Art. XXXIII); der Gemeinschaft und der Nation zu dienen (Art. XXXIV); soziale Sicherung und (allg.) Wohlergehen zu respektieren (Art. XXXV); Steuern zu zahlen (Art. XXXVI); zu arbeiten (Art. XXXVII) und sich (falls unerwünscht) aus den politischen Angelegenheiten des Auslands rauszuhalten (Art. XXXVIII).
Die Pflichten werden im zweiten Kapitel definiert. Es besteht die Pflicht gegenüber der Gesellschaft (Art. XXIX); gegenüber Kindern und Eltern (Art. XXX); sich anleiten zu lassen (Art. XXXI); zu Wählen (Art. XXXII); der Gesetzestreue (Art. XXXIII); der Gemeinschaft und der Nation zu dienen (Art. XXXIV); soziale Sicherung und (allg.) Wohlergehen zu respektieren (Art. XXXV); Steuern zu zahlen (Art. XXXVI); zu arbeiten (Art. XXXVII) und sich (falls unerwünscht) aus den politischen Angelegenheiten des Auslands rauszuhalten (Art. XXXVIII).
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Die Erklärung hebt sich damit von anderen Menschenrechtsdokumenten erheblich ab. Zum einen, da sie die Menschen direkt in die Plicht nimmt, ihre ''Bürgerpflichten'' zu erfüllen. Dieses ''Geben und Nehmen'' zwischen Regime und Bürger ist die Fortsetzung säkular hobb‘scher Staatsvertragsphilosophie. Dadurch, dass der Einzelne auf bestimmte Rechte verzichtet, wird ihm im Gegenzug eine Auswahl von Rechten zugesichert. Dies impliziert jedoch die Existenz von Kontroll- und Sanktionsmechanismen die (auch) gegen das Individuum arbeiten. Dies ist mit dem derzeit verbreiteten Verständnis, vom universellen, unveräußerlichen und unteilbaren Recht der Bürger nicht vereinbar. Menschenrechte sollen in diesem Verständnis vor allem zum Schutz der Bevölkerung vor ihren Staaten existieren. Sie stellen die letzte und höchste Instanz des Rechts dar, an die sich Menschen ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, sowie Staaten in Streit- und Zweifelsfällen, wenden können (vgl. Russet, et.al. 2010, S. 272-279).  
Die Erklärung hebt sich damit von anderen Menschenrechtsdokumenten erheblich ab. Zum einen, da sie die Menschen direkt in die Plicht nimmt, ihre ''Bürgerpflichten'' zu erfüllen. Dieses ''Geben und Nehmen'' zwischen Regime und Bürger ist die Fortsetzung säkular hobb‘scher Staatsvertragsphilosophie. Dadurch, dass der Einzelne auf bestimmte Rechte verzichtet, wird ihm im Gegenzug eine Auswahl von Rechten zugesichert. Dies impliziert jedoch die Existenz von Kontroll- und Sanktionsmechanismen die (auch) gegen das Individuum arbeiten. Dies ist mit dem derzeit verbreiteten Verständnis, vom universellen, unveräußerlichen und unteilbaren Recht der Bürger nicht vereinbar. Menschenrechte sollen in diesem Verständnis vor allem zum Schutz der Bevölkerung vor ihren Staaten existieren. Sie stellen die letzte und höchste Instanz des Rechts dar, an die sich Menschen ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, sowie Staaten in Streit- und Zweifelsfällen, wenden können (vgl. Russet, et.al. 2010, S. 272-279).  


Zum anderen bildet die Erklärung einen Spagat zwischen Zivil- und Bürgerrechten; Ökonomie-, Sozial- und Kulturrechten einerseits als auch den Ansprüchen (kleinerer) sozialen Gefügen, wie etwa der Familie, der Nachbarschaft oder des Arbeitsplatzes andererseits. Damit vereint sie Rechte auf Mikro-, Makro- und - was ungewöhnlich ist - Meso-Ebene.  
Zum anderen bildet die Erklärung einen Spagat zwischen Zivil- und Bürgerrechten; Ökonomie-, Sozial- und Kulturrechten einerseits als auch den Ansprüchen (kleinerer) sozialen Gefügen, wie etwa der Familie, der Nachbarschaft oder des Arbeitsplatzes andererseits. Damit vereint sie Rechte auf Mikro-, Makro- und - was ungewöhnlich ist - Meso-Ebene.
 


=== Rechte & Freiheiten in der amerikanischen Menschenrechtskonvention ===
=== Rechte & Freiheiten in der amerikanischen Menschenrechtskonvention ===
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