Menschenrechte in Lateinamerika: Unterschied zwischen den Versionen

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Menschenrechte sind in Latein[[Amerika|amerika]] durch mehrere Instanzen garantiert. Zu den wichtigsten schriftliche Fixierungen gehören die [[Charta der Vereinten Nationen]] (1945), die [[Allgemeine Erklärung der Menschenrechte]] (1948), der [[Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte|Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte]] ("Zivilpakt"; 1966) sowie der [[Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte|internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte]] ("Sozialpakt"; 1966). Darüber hinaus gilt die [[Amerikanische Menschenrechtskonvention]] (1969), als  s.g. regionales Menschenrecht.
Menschenrechte sind in Latein[[Amerika|amerika]] durch mehrere Instanzen garantiert. Zu den wichtigsten schriftliche Fixierungen gehören die [[Charta der Vereinten Nationen]] (1945), die [[Allgemeine Erklärung der Menschenrechte]] (1948), der [[Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte|Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte]] ("Zivilpakt"; 1966) sowie der [[Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte|internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte]] ("Sozialpakt"; 1966). Darüber hinaus gilt die [[Amerikanische Menschenrechtskonvention]] (1969), als  s.g. regionales Menschenrecht.


Diese der nationalstaatlichen Souveränität übergeordneten Instanzen, werden in der Regel dann bemüht, wenn nationale Kompetenzen nicht greifen. Die hierfür zuständigen Einrichtungen sind für das internationale Recht der [[Internationaler Gerichtshof|Internationale Gerichtshof]] (1945) als auch der [[Internationaler Strafgerichtshof|Internationale Strafgerichtshof]] (2002), sowie für regionales Menschenrecht der [[Interamerikanischer Gerichtshof für Menschenrechte|Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte]] (1979).  
Diese der nationalstaatlichen Souveränität übergeordneten Instanzen, werden in der Regel dann bemüht, wenn nationale Kompetenzen nicht greifen. Die hierfür zuständigen Einrichtungen sind für das internationale Recht der [[Internationaler Gerichtshof|Internationale Gerichtshof]] (1945) als auch der [[Internationaler Strafgerichtshof|Internationale Strafgerichtshof]] (2002), sowie für regionales Menschenrecht der [[Interamerikanischer Gerichtshof für Menschenrechte|Amerikanische Gerichtshof für Menschenrechte]] (1979). Letztere agieren nur dann, wenn alle niedrigeren Instanzen des Rechts ausgeschöpft und keine höheren internationalen Instanzen (bspw. der Internationale Gerichtshof) bereits in Aktion getreten sind (vgl. den Krimpedia-Artikel zu [[Menschenrecht]]).  


Eine Überwachung der Einhaltung und Wahrung von Menschenrechten findet seitens nationaler und internationaler Organisationen, Privatpersonen und staatlichen Behörden statt.  
Eine Überwachung der Einhaltung und Wahrung von Menschenrechten findet seitens nationaler und internationaler Organisationen, Privatpersonen und staatlichen Behörden statt.  
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Aufgrund der Eindrücke und des Versagens des [[Völkerbund]]s nach den Gräueltaten in Europa zwischen 1933 und 1945, war es nach 1945 politisch möglich geworden, verbindliche Menschenrechte zu verhandeln und zu verabschieden. Hinzu kam die Neugründung der [[Vereinte Nationen|Vereinten Nationen]] aus dem Völkerbund.  
Aufgrund der Eindrücke und des Versagens des [[Völkerbund]]s nach den Gräueltaten in Europa zwischen 1933 und 1945, war es nach 1945 politisch möglich geworden, verbindliche Menschenrechte zu verhandeln und zu verabschieden. Hinzu kam die Neugründung der [[Vereinte Nationen|Vereinten Nationen]] aus dem Völkerbund.  
Obgleich die Ratifizierung dieser Rechte heute noch immer nicht vollständig ist, gelten sie inzwischen als in [[Völkergewohnheitsrecht]]  (UN) übergegangen. Damit sind sie, trotz mangelhafter Umsetzung in nationales Recht, gültig, wenngleich eine Definition von Gültigkeit im Gewohnheitsrecht als umstritten gilt. Desweiteren sind sie inzwischen durch zusätzliche Menschenrechtskonventionen ([[Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau]], Sklaverei, Kinder, etc.) ergänzt worden.
Obgleich die Ratifizierung dieser Rechte heute noch immer nicht vollständig ist, gelten sie inzwischen als in [[Völkergewohnheitsrecht]]  (UN) übergegangen. Damit sind sie, trotz mangelhafter Umsetzung in nationales Recht, gültig, wenngleich eine Definition von Gültigkeit im Gewohnheitsrecht als umstritten gilt. Desweiteren sind sie inzwischen durch zusätzliche Menschenrechtskonventionen ([[Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau]], Sklaverei, Kinder, etc.) ergänzt worden.


 
Auf dem amerikanischen Kontinent nahm man den gleichzeitig einsetzenden Entstehungsprozesses der Europäischen Union (EU) als Beispiel, um ein eigenes inter-amerikanisches Menschenrecht zu verfassen. Der Keim der EU lag dabei nicht nur in der [[Montanunion]] (1951), sondern auch in der Verabschiedung der [[europäischen Menschenrechtskonvention]] (1950) und die Gründung des [[Europäischer Gerichtshofs für Menschenrechte | Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte]] (EuGHMR) auf Grundlage des internationalen Menschenrechts.
Auf dem amerikanischen Kontinent nahm man den gleichzeitig einsetzenden Entstehungsprozesses der Europäischen Union (EU) als Beispiel, um ein eigenes inter-amerikanisches Menschenrecht zu verfassen. Der Keim der EU lag dabei nicht nur in der [[Montanunion]] (1951), sondern auch in der Verabschiedung der [[europäischen Menschenrechtskonvention]] (1950) und die Gründung des [[Europäischer Gerichtshofs für Menschenrechte | Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte]] (EuGH) auf Grundlage des internationalen Menschenrechts.
 
Vorlage für diese "Amerikanische Menschenrechtskonvention" waren neben der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem Zivilpakt vor allem die europäische Menschenrechtskonvention. Dieses s.g. regionale Menschenrecht gilt nach seinem europäischen Vorbild, als das erfolgreichste Modell zur Herstellung des Menschenrechts. -- Allerdings wurden regionale Modelle erst Ende der 1990er Jahre formal von der UN anerkannt. -- (Prüfen!)
Vorlage für diese "Amerikanische Menschenrechtskonvention" waren neben der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem Zivilpakt vor allem die europäische Menschenrechtskonvention. Dieses s.g. regionale Menschenrecht gilt nach seinem europäischen Vorbild, als das erfolgreichste Modell zur Herstellung des Menschenrechts. -- Allerdings wurden regionale Modelle erst Ende der 1990er Jahre formal von der UN anerkannt. -- (Prüfen!)


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Aufgrund der Unvollständigkeit der Amerikanischen Menschenrechtskonvention wurde sie mehrfach ergänzt. Auf Grundlage der Artikel 31 (Anerkennung weiterer Rechte), 76 (Verfahrung zur Erweiterung der Konvention) und 77 (Verfahren zur Adaption zusätzlicher Protokolle) CADH wurden deswegen zwei Protokolle ins Leben gerufen. Zum einen das ''[[Zusatzprotokoll über Ökonomie-, Sozial- und Kulturrechten zu der Amerikanischen Menschenrechtskonvention]]'' ('''Protokoll von San Salvador''') der 18. regulären Sitzung der OAS vom 14.11.1988 in San Salvador (El Salvador). Dieses ergänzte den bis dahin auf Menschenrechte erster Generation (vor allem Individual- und Zivilrechte) und deren Organisation fixierten Fokus um Rechte der zweiten Generation (vor allem Ökonomi-, Sozial- und Kulturrechte). Dies war nötig, da in Kapitel III bzw. Artikel 26 auf das Bestreben solche Rechte in internationaler Kooperation einzuführen und durchzusetzen festgeschrieben wurde, dies jedoch bei weitem nicht ausreichte. Das Protokoll von San Salvador definiert nun diese Rechte.  
Aufgrund der Unvollständigkeit der Amerikanischen Menschenrechtskonvention wurde sie mehrfach ergänzt. Auf Grundlage der Artikel 31 (Anerkennung weiterer Rechte), 76 (Verfahrung zur Erweiterung der Konvention) und 77 (Verfahren zur Adaption zusätzlicher Protokolle) CADH wurden deswegen zwei Protokolle ins Leben gerufen. Zum einen das ''[[Zusatzprotokoll über Ökonomie-, Sozial- und Kulturrechten zu der Amerikanischen Menschenrechtskonvention]]'' ('''Protokoll von San Salvador''') der 18. regulären Sitzung der OAS vom 14.11.1988 in San Salvador (El Salvador). Dieses ergänzte den bis dahin auf Menschenrechte erster Generation (vor allem Individual- und Zivilrechte) und deren Organisation fixierten Fokus um Rechte der zweiten Generation (vor allem Ökonomi-, Sozial- und Kulturrechte). Dies war nötig, da in Kapitel III bzw. Artikel 26 auf das Bestreben solche Rechte in internationaler Kooperation einzuführen und durchzusetzen festgeschrieben wurde, dies jedoch bei weitem nicht ausreichte. Das Protokoll von San Salvador definiert nun diese Rechte.  
Das zweite Protokoll, das ''[[Protokoll der Amerikansichen Konvention der Menschenrechte zur Abschaffung der Todesstrafe]]'' von 1990, konkretisierte den Willen der OAS die Todesstrafe abzuschaffen. Es erweitert damit die Artikel 4,1 bis 4,6 CADH, in welchen bereits das Recht auf Leben verankert wurde.
Das zweite Protokoll, das ''[[Protokoll der Amerikansichen Konvention der Menschenrechte zur Abschaffung der Todesstrafe]]'' von 1990, konkretisierte den Willen der OAS die Todesstrafe abzuschaffen. Es erweitert damit die Artikel 4,1 bis 4,6 CADH, in welchen bereits das Recht auf Leben verankert wurde.




Weiterhin gab es in der Geschichte der OAS mehrere Ein-/Austritte. Zwischen 2009 und 2011 wurde [[Honduras]] aufgrund politischer Umwälzungen in dem Land aus der OAS ausgeschlossen. Ähnliches gilt für Kuba, das als Gründungsmitglied zwischen 1962 bis 2009 ausgeschlossen war. Grund für die Länge des Ausschlusses waren vor allem mehrere Vorwürfe der Menschenrechtsverletzung und die Spannungen des [[Kalter Krieg | Kalten Krieges]], die eine Wiedereingliederung erschwerten. Bei den Verhandlung drängte die USA die Wiedereingliederung aussschließlich unter Konditionen durchzuführen, scheiterte damit jedoch. Zur Zeit des Ausschlusses behielt es sich die Kommission jedoch vor, kubanische Fälle weiterhin zu bearbeiten. Es wurden also weiterhin beobachtet, Berichte geschrieben und -- soweit möglich -- auf Hilfsersuchen reagiert.
Weiterhin gab es in der Geschichte der OAS mehrere Ein-/Austritte. Zwischen 2009 und 2011 wurde [[Honduras]] aufgrund politischer Umwälzungen in dem Land aus der OAS ausgeschlossen. Ähnliches gilt für Kuba, das als Gründungsmitglied zwischen 1962 bis 2009 ausgeschlossen war. Grund für die Länge des Ausschlusses waren vor allem mehrere Vorwürfe der Menschenrechtsverletzung und die Spannungen des [[Kalter Krieg | Kalten Krieges]], die eine Wiedereingliederung erschwerten. Bei den Verhandlung drängte die USA die Wiedereingliederung ausschließlich unter Konditionen durchzuführen, scheiterte damit jedoch. Zur Zeit des Ausschlusses behielt es sich die Kommission jedoch vor, kubanische Fälle weiterhin zu bearbeiten. Es wurden also weiterhin beobachtet, Berichte geschrieben und -- soweit möglich -- auf Hilfsersuchen reagiert.


== Indo-Amerikanisches Menschenrechts-System ==
== Indo-Amerikanisches Menschenrechts-System ==
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Die Erklärung hebt sich damit von anderen Menschenrechtsdokumenten erheblich ab. Zum einen, da sie die Menschen direkt in die Plicht nimmt, ihre *Bürgerpflichten* zu erfüllen. Dieses *Geben und Nehmen* zwischen Regime und Bürger ist die Fortsetzung säkular hobb‘scher Staatsvertragsphilosophie. Dadurch, dass der Einzelne auf bestimmte Rechte verzichtet, wird ihm im Gegenzug eine Auswahl von Rechten zugesichert. Dies impliziert jedoch die Existenz von Kontroll- und Sanktionsmechanismen die (auch) gegen das Individuum arbeiten. Dies ist -- zumindest im derzeit verbreiteten Verständnis -- jedoch nicht vorgesehen, da Menschenrechte vor allem zum Schutz der Bevölkerung vor ihren Staaten existieren. Sie stellen die letzte und höchste Instanz der Gerechtigkeit dar, an die sich säkulare Bürger und Staaten in Streit- und Zweifelsfällen wenden können.  
Die Erklärung hebt sich damit von anderen Menschenrechtsdokumenten erheblich ab. Zum einen, da sie die Menschen direkt in die Plicht nimmt, ihre ''Bürgerpflichten'' zu erfüllen. Dieses ''Geben und Nehmen'' zwischen Regime und Bürger ist die Fortsetzung säkular hobb‘scher Staatsvertragsphilosophie. Dadurch, dass der Einzelne auf bestimmte Rechte verzichtet, wird ihm im Gegenzug eine Auswahl von Rechten zugesichert. Dies impliziert jedoch die Existenz von Kontroll- und Sanktionsmechanismen die (auch) gegen das Individuum arbeiten. Dies ist -- zumindest im derzeit verbreiteten Verständnis -- jedoch nicht vorgesehen, da Menschenrechte vor allem zum Schutz der Bevölkerung vor ihren Staaten existieren. Sie stellen die letzte und höchste Instanz des Rechts dar, an die sich Menschen ungeachtet ihrer Staatsbürgerschaft und Staaten in Streit- und Zweifelsfällen wenden können (vgl. Russet, et.al. 2010, S. 272-279).  


Zum anderen ist die Erklärung bildet sie einen Spagat zwischen Zivil- und Bürgerrechten; Ökonomie-, Sozial- und Kulturrechten als auch den Ansprüchen (kleinerer) sozialen Gefügen, wie etwa der Familie, der Nachbarschaft oder des Arbeitsplatzes. Damit vereint sie Rechte erster (Mikro-Ebene), zweiter (Makro-Ebene) und dritter Generation (Meso-Ebene).
Zum anderen ist die Erklärung bildet sie einen Spagat zwischen Zivil- und Bürgerrechten; Ökonomie-, Sozial- und Kulturrechten als auch den Ansprüchen (kleinerer) sozialen Gefügen, wie etwa der Familie, der Nachbarschaft oder des Arbeitsplatzes. Damit vereint sie Rechte erster (Mikro-Ebene), zweiter (Makro-Ebene) und dritter Generation (Meso-Ebene).
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Das Menschenrechtssystem des amerikanischen Doppelkontinents – so zumindest der ursprüngliche Anspruch – ist durchwachsen. Es ist nach der Europäischen Lösung sicherlich die bisher traditionsreichste, effektivste, aber auch eine der am belastetsten Menschenrechtssysteme. Die Inanspruchnahme von Rechten ist durch die jeweiligen Nationen, ihren jeweiligen Rechtssystemen und die Kommission mehrfach vermittelt und somit erschwert. Gleichzeitig sind die Unterzeichnernationen Süd- und Mittelamerikas massiven Problemlagen (dreckige Kriege, Todesschwadronen und Verschwundene; sowie ‚Drogenkrieg‘, politischer Gewalt und Armut; um nur einige zu nennen) ausgesetzt, unter denen die Einhaltung der Menschenrechte leidet, gefährdet wird und gefahrläuft relativiert zu werden.  
Das Menschenrechtssystem des amerikanischen Doppelkontinents – so zumindest der ursprüngliche Anspruch – ist durchwachsen. Es ist nach der Europäischen Lösung sicherlich die bisher traditionsreichste, effektivste, aber auch eine der am belastetsten Menschenrechtssysteme. Die Inanspruchnahme von Rechten ist durch die jeweiligen Nationen, ihren jeweiligen Rechtssystemen und die Kommission mehrfach vermittelt und somit erschwert. Gleichzeitig sind die Unterzeichnernationen Süd- und Mittelamerikas massiven Problemlagen (dreckige Kriege, Todesschwadronen und Verschwundene; sowie ‚Drogenkrieg‘, politischer Gewalt und Armut; um nur einige zu nennen) ausgesetzt, unter denen die Einhaltung der Menschenrechte leidet, gefährdet wird und gefahrläuft relativiert zu werden.  
Im Folgenden eine unvollständige Liste der wichtigsten Themen:
=== Beispiele für Menschenrechtsproblematiken ===


''' Rechte indigener Völker '''
''' Rechte indigener Völker '''
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Die USA führte trotz der Erklärung der Menschenrechte und –Pflichten im Jahr 2011 43 gerichtlich angeordnete Exekutionen an Häftlingen aus. Gleichzeitig schaffte der US-Amerikanische  Bundesstaat Illinois als 16. Staat die Todesstrafe ab. Oregon verhängte ein Moratorium.
Die USA führte trotz der Erklärung der Menschenrechte und –Pflichten im Jahr 2011 43 gerichtlich angeordnete Exekutionen an Häftlingen aus. Gleichzeitig schaffte der US-Amerikanische  Bundesstaat Illinois als 16. Staat die Todesstrafe ab. Oregon verhängte ein Moratorium.
=== Verhältnis zum internationalen Menschenrecht ===
Das internationale Menschenrecht, mit der UN und den internationalen Gerichtshöfen, ist sicherlich das schärfere Schwert, um Menschenrechte auch in Lateinamerika zu gewährleisten (vgl. Russett, et. al. 2010, S. 276-298). Es ist jedoch auch wesentlich stärker durch die Probleme anderer Regionen belastet und wenig spezifisch an die Gegebenheiten der Region angepasst. Tatsächlich gibt es in ganz Amerika nur eine Humanitäre Intervention (UN Friedensmission in Haiti seit 2004; Stand 2010; vgl. Russett, et. al. 2010, S. 296).
Tatsächlich herrschte lange Unklarheit ob regionales Recht überhaupt anzuerkennen sei. Der Fakt, dass im europäischen Menschenrechtssystem inzwischen der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte tausendfach richtet (QUELLE) ist ein Indiz für den Bedarf regionaler Systeme. Es ist jedoch anzumerken, dass dieses System in einer langen Tradition steht und nationalen Gefügen verankert ist, die eine ausgeprägte Rechtskultur aufweisen.
Internationales Recht wird in (Latein-)Amerika vor allem bei (Rechts-)Streitigkeiten zur Verhandlung eingesetzt. Selten kommt es zu Urteilen und (in der kurzen Geschichte des Strafgerichtshofs) noch nie zu Strafverfahren in Lateinamerika.


== Weblinks ==  
== Weblinks ==  
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== Literatur ==
== Literatur ==
* Rhona K. M. Smith & Christien van den Anker (Hg.), ''The essentials of Human Rights. Everything you need to know about human rights'', London: Hodder Arnold, 2005.
* Rhona K. M. Smith & Christien van den Anker (Hg.), ''The essentials of Human Rights. Everything you need to know about human rights'', London: Hodder Arnold, 2005.
* Bruce Russett, Harvey Starr & David Kinsella, ''World Politics. The Menu for Choice'', 9th Edition, Boston: Wadsworth, 2010.


== Verwandte Artikel ==
== Verwandte Artikel ==
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