Menschenrechte in Lateinamerika: Unterschied zwischen den Versionen

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Aufgrund der Eindrücke und des Versagens des [[Völkerbund]]s nach den Gräueltaten in Europa zwischen 1933 und 1945, war es nach 1945 politisch möglich geworden, verbindliche Menschenrechte zu verhandeln und zu verabschieden. Hinzu kam die Neugründung der [[Vereinte Nationen|Vereinten Nationen]] aus dem Völkerbund.  
Aufgrund der Eindrücke und des Versagens des [[Völkerbund]]s nach den Gräueltaten in Europa zwischen 1933 und 1945, war es nach 1945 politisch möglich geworden, verbindliche Menschenrechte zu verhandeln und zu verabschieden. Hinzu kam die Neugründung der [[Vereinte Nationen|Vereinten Nationen]] aus dem Völkerbund.  
Obgleich die Ratifizierung dieser Rechte heute noch immer nicht vollständig ist, gelten sie inzwischen als in [[Völkergewohnheitsrecht]]  (UN) übergegangen. Damit sind sie, trotz mangelhafter Umsetzung in nationales Recht, gültig, wenngleich eine Definition von Gültigkeit im Gewohnheitsrecht als umstritten gilt. Desweiteren sind sie inzwischen durch zusätzliche Menschenrechtskonventionen ([[Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau]], Sklaverei, Kinder, etc.) ergänzt worden.
Obgleich die Ratifizierung dieser Rechte heute noch immer nicht vollständig ist, gelten sie inzwischen als in [[Völkergewohnheitsrecht]]  (UN) übergegangen. Damit sind sie, trotz mangelhafter Umsetzung in nationales Recht, gültig, wenngleich eine Definition von Gültigkeit im Gewohnheitsrecht als umstritten gilt. Desweiteren sind sie inzwischen durch zusätzliche Menschenrechtskonventionen ([[Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau]], Sklaverei, Kinder, etc.) ergänzt worden.


Auf dem amerikanischen Kontinent nahm man den gleichzeitig einsetzenden Entstehungsprozesses der Europäischen Union (EU) als Beispiel, um ein eigenes inter-amerikanisches Menschenrecht zu verfassen. Der Keim der EU lag dabei nicht nur in der [[Montanunion]] (1951), sondern auch in der Verabschiedung der [[europäischen Menschenrechtskonvention]] (1950) und die Gründung des [[Europäischer Gerichtshofs für Menschenrechte | Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte]] (EuGH) auf Grundlage des internationalen Menschenrechts.
Auf dem amerikanischen Kontinent nahm man den gleichzeitig einsetzenden Entstehungsprozesses der Europäischen Union (EU) als Beispiel, um ein eigenes inter-amerikanisches Menschenrecht zu verfassen. Der Keim der EU lag dabei nicht nur in der [[Montanunion]] (1951), sondern auch in der Verabschiedung der [[europäischen Menschenrechtskonvention]] (1950) und die Gründung des [[Europäischer Gerichtshofs für Menschenrechte | Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte]] (EuGH) auf Grundlage des internationalen Menschenrechts.
Vorlage für diese "Amerikanische Menschenrechtskonvention" waren neben der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem Zivilpakt vor allem die europäische Menschenrechtskonvention. Dieses s.g. regionale Menschenrecht gilt nach seinem europäischen Vorbild, als das erfolgreichste Modell zur Herstellung des Menschenrechts. -- Allerdings wurden regionale Modelle erst Ende der 1990er Jahre formal von der UN anerkannt. -- (Prüfen!)
Vorlage für diese "Amerikanische Menschenrechtskonvention" waren neben der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem Zivilpakt vor allem die europäische Menschenrechtskonvention. Dieses s.g. regionale Menschenrecht gilt nach seinem europäischen Vorbild, als das erfolgreichste Modell zur Herstellung des Menschenrechts. -- Allerdings wurden regionale Modelle erst Ende der 1990er Jahre formal von der UN anerkannt. -- (Prüfen!)


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Aufgrund der Unvollständigkeit der Amerikanischen Menschenrechtskonvention wurde sie mehrfach ergänzt. Auf Grundlage der Artikel 31 (Anerkennung weiterer Rechte), 76 (Verfahrung zur Erweiterung der Konvention) und 77 (Verfahren zur Adaption zusätzlicher Protokolle) CADH wurden deswegen zwei Protokolle ins Leben gerufen. Zum einen das ''[[Zusatzprotokoll über Ökonomie-, Sozial- und Kulturrechten zu der Amerikanischen Menschenrechtskonvention]]'' ('''Protokoll von San Salvador''') der 18. regulären Sitzung der OAS vom 14.11.1988 in San Salvador (El Salvador). Dieses ergänzte den bis dahin auf Menschenrechte erster Generation (vor allem Individual- und Zivilrechte) und deren Organisation fixierten Fokus um Rechte der zweiten Generation (vor allem Ökonomi-, Sozial- und Kulturrechte). Dies war nötig, da in Kapitel III bzw. Artikel 26 auf das Bestreben solche Rechte in internationaler Kooperation einzuführen und durchzusetzen festgeschrieben wurde, dies jedoch bei weitem nicht ausreichte. Das Protokoll von San Salvador definiert nun diese Rechte.  
Aufgrund der Unvollständigkeit der Amerikanischen Menschenrechtskonvention wurde sie mehrfach ergänzt. Auf Grundlage der Artikel 31 (Anerkennung weiterer Rechte), 76 (Verfahrung zur Erweiterung der Konvention) und 77 (Verfahren zur Adaption zusätzlicher Protokolle) CADH wurden deswegen zwei Protokolle ins Leben gerufen. Zum einen das ''[[Zusatzprotokoll über Ökonomie-, Sozial- und Kulturrechten zu der Amerikanischen Menschenrechtskonvention]]'' ('''Protokoll von San Salvador''') der 18. regulären Sitzung der OAS vom 14.11.1988 in San Salvador (El Salvador). Dieses ergänzte den bis dahin auf Menschenrechte erster Generation (vor allem Individual- und Zivilrechte) und deren Organisation fixierten Fokus um Rechte der zweiten Generation (vor allem Ökonomi-, Sozial- und Kulturrechte). Dies war nötig, da in Kapitel III bzw. Artikel 26 auf das Bestreben solche Rechte in internationaler Kooperation einzuführen und durchzusetzen festgeschrieben wurde, dies jedoch bei weitem nicht ausreichte. Das Protokoll von San Salvador definiert nun diese Rechte.  
Das zweite Protokoll, das ''[[Protokoll der Amerikansichen Konvention der Menschenrechte zur Abschaffung der Todesstrafe]]'' von 1990, konkretisierte den Willen der OAS die Todesstrafe abzuschaffen. Es erweitert damit die Artikel 4,1 bis 4,6 CADH, in welchen bereits das Recht auf Leben verankert wurde.
Das zweite Protokoll, das ''[[Protokoll der Amerikansichen Konvention der Menschenrechte zur Abschaffung der Todesstrafe]]'' von 1990, konkretisierte den Willen der OAS die Todesstrafe abzuschaffen. Es erweitert damit die Artikel 4,1 bis 4,6 CADH, in welchen bereits das Recht auf Leben verankert wurde.




Weiterhin gab es in der Geschichte der OAS mehrere Ein-/Austritte. Zwischen 2009 und 2011 wurde [[Honduras]] aufgrund politischer Umwälzungen in dem Land aus der OAS ausgeschlossen. Ähnliches gilt für Cuba, das als Gründungsmitglied zwischen 1962 bis 2009 ausgeschlossen war. Grund für die Länge des Ausschlusses waren vor allem mehrere Vorwürfe der Menschenrechtsverletzung und die Spannungen des [[Kalter Krieg | Kalten Krieges]], die eine Wiedereingliederung erschwerten. Bei den Verhandlung drängte die USA die Wiedereingliederung aussschließlich unter Konditionen durchzuführen, scheiterte damit jedoch. Zur Zeit des Ausschlusses behielt es sich die Kommission jedoch vor, cubanische Fälle weiterhin zu bearbeiten. Es wurden also weiterhin beobachtet, Berichte geschrieben und -- soweit möglich -- auf Hilfsersuchen reagiert.
Weiterhin gab es in der Geschichte der OAS mehrere Ein-/Austritte. Zwischen 2009 und 2011 wurde [[Honduras]] aufgrund politischer Umwälzungen in dem Land aus der OAS ausgeschlossen. Ähnliches gilt für Kuba, das als Gründungsmitglied zwischen 1962 bis 2009 ausgeschlossen war. Grund für die Länge des Ausschlusses waren vor allem mehrere Vorwürfe der Menschenrechtsverletzung und die Spannungen des [[Kalter Krieg | Kalten Krieges]], die eine Wiedereingliederung erschwerten. Bei den Verhandlung drängte die USA die Wiedereingliederung aussschließlich unter Konditionen durchzuführen, scheiterte damit jedoch. Zur Zeit des Ausschlusses behielt es sich die Kommission jedoch vor, kubanische Fälle weiterhin zu bearbeiten. Es wurden also weiterhin beobachtet, Berichte geschrieben und -- soweit möglich -- auf Hilfsersuchen reagiert.


== Indo-Amerikanisches Menschenrechts-System ==
== Indo-Amerikanisches Menschenrechts-System ==
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Präziser formuliert, gelten die Menschenrechte Amerikas und ihrer Protokolle ausschließlich im Rechtsraum jener Nationalstaaten, die die jeweiligen Abkommen unterzeichnet und ratifiziert haben. Dies ist höchst unterschiedlich ausgeprägt und erfolgreich (s.u.).
Präziser formuliert, gelten die Menschenrechte Amerikas und ihrer Protokolle ausschließlich im Rechtsraum jener Nationalstaaten, die die jeweiligen Abkommen unterzeichnet und ratifiziert haben. Dies ist höchst unterschiedlich ausgeprägt und erfolgreich (s.u.).


Zu den Unterzeichnern der Amerikanischen Menschenrechtskonvention gehören [[Argentinien]], [[Barbados]], [[Bolivien]], [[Brasilien]], [[Chile]], [[Kolumbien]], [[Costa Rica]], [[Dominica]], die [[Dominikanische Republik]], [[Ecuador]], [[El Salvador]], [[Grenada]], [[Guatemala]], [[Haiti]], [[Honduras]], [[Jamaica]], [[Mexiko]], [[Nicaragua]], [[Panama]], [[Paraguay]], [[Peru]], [[Surinam]], [[Trinidad und Tobago]], [[Uruguay]] und [[Venezuela]]. Zu den zehn Staaten, die nicht unterzeichneten gehören [[Antigua und Barbuda]], die [[Bahamas]], [[Belize]], [[Cuba]], [[Guayana]], [[Kanada]], [[St. Kitts und Navis]], [[St. Lucia]], [[St. Vincent]], die [[Grenadinen]] und die [[USA | Vereinigten Staaten von Amerika]] (Stand März 2004). Sie alle fallen in den Zuständigkeitsbereich der OAS. Allerdings gilt für alle Staaten, die die Amerikanische Menschenrechtskonvention nicht unterzeichnet haben, die [[Amerikanische Erklärung der Menschenrechte und -Plichten]] von 1948 (s.o.).
Zu den Unterzeichnern der Amerikanischen Menschenrechtskonvention gehören [[Argentinien]], [[Barbados]], [[Bolivien]], [[Brasilien]], [[Chile]], [[Kolumbien]], [[Costa Rica]], [[Dominica]], die [[Dominikanische Republik]], [[Ecuador]], [[El Salvador]], [[Grenada]], [[Guatemala]], [[Haiti]], [[Honduras]], [[Jamaica]], [[Mexiko]], [[Nicaragua]], [[Panama]], [[Paraguay]], [[Peru]], [[Surinam]], [[Trinidad und Tobago]], [[Uruguay]] und [[Venezuela]]. Zu den zehn Staaten, die nicht unterzeichneten gehören [[Antigua und Barbuda]], die [[Bahamas]], [[Belize]], [[Kuba]], [[Guayana]], [[Kanada]], [[St. Kitts und Navis]], [[St. Lucia]], [[St. Vincent]], die [[Grenadinen]] und die [[USA | Vereinigten Staaten von Amerika]] (Stand März 2004). Sie alle fallen in den Zuständigkeitsbereich der OAS. Allerdings gilt für alle Staaten, die die Amerikanische Menschenrechtskonvention nicht unterzeichnet haben, die [[Amerikanische Erklärung der Menschenrechte und -Plichten]] von 1948 (s.o.).




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Ihre Kompetenzen setzte die Kommission in der Vergangenheit vor allem ein, um die Rechte von indigenen Völkern, Kindern, Gefangenen, Migranten, den Vermissten und der Pressefreiheit zu untersuchen.  
Ihre Kompetenzen setzte die Kommission in der Vergangenheit vor allem ein, um die Rechte von indigenen Völkern, Kindern, Gefangenen, Migranten, den Vermissten und der Pressefreiheit zu untersuchen.  
Durch die ihr übertragenen Ermittlungs- und Überwachungskompetenzen hat sie eine Wächter- und Schutzfunktion, ähnlich einer Polizei oder Staatsanwaltschaft. Allerdings fehlen ihr Kompetenzen zur Durchsetzung und Selbstaktivierung. Sie ist bei der Unrechtsverfolgung deswegen auf Hilfgesuche von Privatpersonen und NGOs angewiesen. Jenseits ihrer Vermittlerposition, ist ihre einzige Exekutivkompetenz eine Sanktion durch den Amerikanischen Gerichtshof. Da dieser jedoch unabhängig urteilt, ist seine Anrufung nicht zwingend an Erfolgreich.
Durch die ihr übertragenen Ermittlungs- und Überwachungskompetenzen hat sie eine Wächter- und Schutzfunktion, ähnlich einer Polizei oder Staatsanwaltschaft. Allerdings fehlen ihr Kompetenzen zur Durchsetzung und Selbstaktivierung. Sie ist bei der Unrechtsverfolgung deswegen auf Hilfsgesuche von Privatpersonen und NGOs angewiesen. Jenseits ihrer Vermittlerposition, ist ihre einzige Exekutivkompetenz eine Sanktion durch den Amerikanischen Gerichtshof. Da dieser jedoch unabhängig urteilt, ist seine Anrufung nicht zwingend an Erfolgreich.
Ihre Bedeutung ist jedoch auch nicht zu gering einzuschätzen, da sie erheblichen Einfluss auf das Verhalten von Regierungen haben kann. Deswegen ist es umso bedenklicher, dass die Staaten Ecuador, Peru und Venezuela wiederholt auf die Korrumpierbarkeit der Kommission und des Menschenrechtssystems hingewiesen haben. Nach ihren Vorstellungen sind Reformen dringend notwendig (vgl. [http://www.amnesty.org/en/annual-report/2012/americas Amnesty International]).  


=== Amerikanischer Gerichtshof für Menschenrechte ===
=== Amerikanischer Gerichtshof für Menschenrechte ===
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== Menschenrechtssituation in Lateinamerika ==
== Menschenrechtssituation in Lateinamerika ==


=== Rechte indigener Völker ===
Das Menschenrechtssystem des amerikanischen Doppelkontinents – so zumindest der ursprüngliche Anspruch – ist durchwachsen. Es ist nach der Europäischen Lösung sicherlich die bisher traditionsreichste, effektivste, aber auch eine der am belastetsten Menschenrechtssysteme. Die Inanspruchnahme von Rechten ist durch die jeweiligen Nationen, ihren jeweiligen Rechtssystemen und die Kommission mehrfach vermittelt und somit erschwert. Gleichzeitig sind die Unterzeichnernationen Süd- und Mittelamerikas massiven Problemlagen (dreckige Kriege, Todesschwadronen und Verschwundene; sowie ‚Drogenkrieg‘, politischer Gewalt und Armut; um nur einige zu nennen) ausgesetzt, unter denen die Einhaltung der Menschenrechte leidet, gefährdet wird und gefahrläuft relativiert zu werden.
Im Folgenden eine unvollständige Liste der wichtigsten Themen:
 
''' Rechte indigener Völker '''
 
In Belangen indigener Völker (auch ''Ureinwohner'') hat die Amerikanische Menschenrechtskommission eine Reihe von Entscheidungen gefällt. Hierzu gehört auch, dass die Kommission den territorialen Besitzanspruch dieser Völker bestätigte (vgl. Smith & van den Anker, S. 176). Amnesty Internation würdigt Fortschritte wie diesen und spricht von positiven Trends in der Situation indigener Völker Amerikas, stellt aber auch die immer noch zu geringe Wertschätzung dieser Rechte in einer Vielzahl der Mitgliedsstaaten fest.
 
Berichtet wird bspw., dass die Kommission anfällig für Lobbyismus sei. So habe sie sich erst zum Nachteil des Belo Monte Staudammbaus (Brasilien), bevor sie nach der Aussprache ihres Generalsekretärs, José Miguel Insulza, sich umgekehrt zum Nachteil der dortigen Ureinwohner aussprach. Diese machten Ansprüche auf das betreffende Land geltend (vgl. [http://www.amnesty.org/en/annual-report/2012/americas Amnesty International])
Dieses Beispiel spiegelt jedoch nur einen Prozess wieder, der rechtzeitig zustande kam. In der Regel ist zu bemängeln, dass die Informationspolitik der Lateinamerikanischen Nationen zu lasch ist und die Betroffenen in solchen Fällen oft zu spät oder gar nicht erreicht. Das Resultat seien Nötigungen, Verschleppungen, Gewalt und Morde gegenüber den Ureinwohnern vor allem in Brasilien, Bolivien, Guatemala, Kolumbien und Mexiko.
 
''' Frauen- und Mädchenrechte '''
 
Geschlechterspezifische Kriminalität – also vor allem Gewalt und Vergewaltigung gegen Frauen und Mädchen – sei eine Problem, dass die Nationen nicht in der Lage sind zu kontrollieren. Sie geschähen viel zu häufig und würden nicht ausreichend aufgeklärt. Eine Opferfürsorge (oder ähnliche Mechanismen) seien entweder mangelhaft oder nicht vorhanden. In Chile, El Salvador und Nikaragua seien zudem Abtreibungen vorboten und in anderen Ländern oft nicht zugänglichen.
 
''' Guantanamo '''
 
Die US-Amerikanische Hochsicherheitseinrichtung "[[Guantanamo | Guantanamo Bay Naval Base]]" (abgekürzt '''GTMO'''), auf der kubanischen Insel, ist inzwischen ein Paradebeispiel für Menschenrechtsverletzungen der USA (und der ihr verbundenen Westlichen Welt) im Kampf gegen den Terrorismus ([[War on Terror]]; vgl. [[Menschenrechte]], [[11.09.2001]]). Die von der Obama-Administration versprochene Schließung – und damit Einstellung der wissentlichen Menschenrechtsverstöße – wurde verpasst [http://www.amnesty.org/en/annual-report/2012/americas Amnesty International].


In Belangen indigener Völker (auch ''Ureinwohner'') hat die Amerikanische Menschenrechtskommission eine Reihe von Entscheidungen gefällt. Hierzu gehört auch, dass die Kommission den territorialen Besitzanspruch dieser Völker bestätigte (vgl. Smith & van den Anker, S. 176).
''' Nationale Kriminalität und Menschenrechte '''


Berichtet wird aber auch, dass die Kommission anfällig für Lobbyismus sei. So habe sie sich erst zum Nachteil des Belo Monte Staudammbaus (Brasilien), bevor sie nach der Aussprache ihres Generalsekretärs, José Miguel Insulza, sich umgekehrt zum Nachteil der dortigen Ureinwohner aussprach. Diese machten Ansprüche auf das betreffende Land geltend (vgl. [http://www.amnesty.org/en/annual-report/2012/americas Amnesty International])
[http://www.amnesty.org/en/annual-report/2012/americas Amnesty International] wirft in ihrem Bericht von 2012 den Lateinamerikanischen Staaten vor, dass sie nach wie vor nationalstaatliche Problemlagen – vor allem die hohen Kriminalitätsraten und der Armut – für ihre Menschenrechtsverstöße verantwortlich machen. Diese Ausreden seien nicht mit der Konvention vereinbar, da diese der Ratifikation bedarf – also der Umsetzung in nationales Recht – womit die Menschenrechtsverstöße auch Verstöße gegen nationales Recht wären.
Dennoch kommen bspw. im Mexikanischen [[Drogenkrieg]] und der Brasilianischen Kriminalitätsbekämpfung unter anderem Berichte über Diskrimination, Folter, Gewalt, Korruption, Tötungen und Verschwundenen von und mit zehntausenden Opfern. Dies wurden nicht nur von schätzungsweise mehreren zehntausend involvierten Gang-Kriminellen, sondern auch von Staatsangestellten aus Polizei und Militär verursacht. Ebenso wird aus der Dominikanischen Republik, El Salvador, Guatemala, Honduras und Venezuela der Einsatz von Militär für Polizeiaufgaben angezeigt und gilt als bedenkliche Eskalation. Dennoch sparen die Staaten an ihrer inneren Sicherheit.
Hinzu kommt eine unbekannte Zahl derer, die ihrer Rechte verwehrt worden sind bspw. weil sie Migranten sind. In Mexiko fanden sich hunderte entführter Tote, die in Massengräbern verscharrt worden. Geschätzt wird, dass Zehntausende dieses Schicksal teilen und nicht nur Gangs, sondern auch Staatsbediensteter, dafür verantwortlich sind.


=== Guantanamo ===
''' Todesstrafe '''


Die US-Amerikanische Hochsicherheitseinrichtung "[[Guantanamo | Guantanamo Bay Naval Base]]" (abgekürzt GTMO), auf der kubanischen Insel, ist inzwischen ein Paradebeispiel für Menschenrechtsverletzungen der USA (und der ihr verbundenen Westlichen Welt) im Kampf gegen den Terrorismus ([[War on Terror]]).
Die USA führte trotz der Erklärung der Menschenrechte und –Pflichten im Jahr 2011 43 gerichtlich angeordnete Exekutionen an Häftlingen aus. Gleichzeitig schaffte der US-Amerikanische Bundesstaat Illinois als 16. Staat die Todesstrafe ab. Oregon verhängte ein Moratorium.


== Weblinks ==  
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