Menschenrechte in Lateinamerika: Unterschied zwischen den Versionen

Zeile 45: Zeile 45:
Als besonderes Bündnis kann dabei die Zusammenarbeit mit der EU angesehen werden. Laut Profil der OAS über die EU, werden bei Konferenzen alle zwei Jahre Ziele der gegenseitigen Förderung der Menschenrechte und der Unterstützung der "dritten Welt" durch die EU vereinbart (vgl. [http://der.oas.org/Permanent_Observers/Profiles/Profile%20European%20Union.doc  *.doc]). Folglich strahlen (Latein-)Amerikas Menschenrechte und deren Auffassung weit über den Kontinent hinaus, auch wenn sie dort nicht formal bindent sind.
Als besonderes Bündnis kann dabei die Zusammenarbeit mit der EU angesehen werden. Laut Profil der OAS über die EU, werden bei Konferenzen alle zwei Jahre Ziele der gegenseitigen Förderung der Menschenrechte und der Unterstützung der "dritten Welt" durch die EU vereinbart (vgl. [http://der.oas.org/Permanent_Observers/Profiles/Profile%20European%20Union.doc  *.doc]). Folglich strahlen (Latein-)Amerikas Menschenrechte und deren Auffassung weit über den Kontinent hinaus, auch wenn sie dort nicht formal bindent sind.


=== Allgemeine Amerikanische Erklärung der Menschenrechte und -Pflichten ===
=== Amerikanische Erklärung der Menschenrechte und -Pflichten ===
 
Die Amerikanische Erklärung der Menschenrechte und -Pflichten ist im April 1948 noch  vor der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (10.12.1948) ausgefertigt worden und damit die erste juristisch gültige, internationale Menschenrechtsschrift. Sie wurde gleichzeitig mit der Gründung der OAS erlassen und auf dem gesamten Amerikanischen Doppelkontinent gültig.
 
:: "All men are born free and equal, in dignity and in rights, and, being endowed by nature with reason and conscience, they should conduct themselves as brothers one to another." (Preambel der [http://www1.umn.edu/humanrts/oasinstr/zoas2dec.htm Amerikanischen Erklärung der Menschenrechte und -Pflichten])
 
 
Gegliedert ist die Erklärung in zwei Kapitel. Im ersten werden die Rechte auf Leben, Freiheit und Sicherheit (Art. I); Gleichheit vor dem Gesetz (Art. II); Religion und dessen Ausübung (Art. III); Ermittlung, Meinung, Ausdruck und [[Dissemination]] (Art. IV); Schutz der Ehre, persönlicher Reputation und privaten und familiären Leben (Art. V); Familie und deren Schutz (Art. VI); Schutz für Müttern und Kindern (Art. VII); Bleibe und Bewegung (Art. VIII); Unverletzlichkeit des Hauses (Art. IX); [[Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis | Unverletzlichkeit von Übertragung und Korrespondenz]] (Art. X); Gesundheitserhaltung und Wohlergehen (Art. XI); Bildung (Art. XII); Vorzüge der Kultur (Art. XIII); Arbeit und fairer [[Gratifikation | Remuneration]] (Art. XIV); Erholungszeit und deren Nutzung (Art. XV); soziale Sicherung (Art. XVI); Anerkennung der Person vor dem Gesetz und der Zivilrechte (Art. XVII); faires (Gerichts-)Verfahren (Art. XVIII); Nationalität (Art. XIX); (politische) Wahl und Regierungsbeteiligung (Art. XX); Versammlung (Art. XXI); Vereinigung (Art. XXII); Eigentum (Art. XXIII); Petition (Art. XXIV); Schutz vor willkürlicher Haft (Art. XXV); ein ordentliches Gerichtsverfahren (Art. XXVI) und Asyl (Art. XXVII).
 
Die Pflichten werden im zweiten Kapitel definiert. Es besteht die Pflicht gegenüber der Gesellschaft (Art. XXIX); gegenüber Kindern und Eltern (Art. XXX); sich anleiten zu lassen (Art. XXXI); zu Wählen (Art. XXXII); der Gesetzestreue (Art. XXXIII); der Gemeinschaft und der Nation zu dienen (Art. XXXIV); soziale Sicherung und (allg.) Wohlergehen zu respektieren (Art. XXXV); Steuern zu zahlen (Art. XXXVI); zu arbeiten (Art. XXXVII) und sich (falls unerwünscht) aus den politischen Angelegenheiten des Auslands rauszuhalten (Art. XXXVIII).
 
Artikel XVIII legt zudem fest, dass das Rechts des Einzelnen durch die Rechte der anderen, der Sicherheit aller und der Bedürfnisse der allgemeinen Wohlfahrt begrenzt ist.
 
 
Die Erklärung hebt sich damit von anderen Menschenrechtsdokumenten erheblich ab. Zum einen, da sie die Menschen direkt in die Plicht nimmt, ihre *Bürgerpflichten* zu erfüllen. Dieses *Geben und Nehmen* zwischen Regime und Bürger ist die Fortsetzung säkular hobb‘scher Staatsvertragsphilosophie. Dadurch, dass der Einzelne auf bestimmte Rechte verzichtet, wird ihm im Gegenzug eine Auswahl von Rechten zugesichert. Dies impliziert jedoch die Existenz von Kontroll- und Sanktionsmechanismen die (auch) gegen das Individuum arbeiten. Dies ist -- zumindest im derzeit verbreiteten Verständnis -- jedoch nicht vorgesehen, da Menschenrechte vor allem zum Schutz der Bevölkerung vor ihren Staaten existieren. Sie stellen die letzte und höchste Instanz der Gerechtigkeit dar, an die sich säkulare Bürger und Staaten in Streit- und Zweifelsfällen wenden können.
 
Zum anderen ist die Erklärung bildet sie einen Spagat zwischen Zivil- und Bürgerrechten; Ökonomie-, Sozial- und Kulturrechten als auch den Ansprüchen (kleinerer) sozialen Gefügen, wie etwa der Familie, der Nachbarschaft oder des Arbeitsplatzes. Damit vereint sie Rechte erster (Mikro-Ebene), zweiter (Makro-Ebene) und dritter Generation (Meso-Ebene).


=== Rechte & Freiheiten der amerikanischen Menschenrechtskonvention ===
=== Rechte & Freiheiten der amerikanischen Menschenrechtskonvention ===
65

Bearbeitungen