Menschenrechte in Lateinamerika: Unterschied zwischen den Versionen

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Als besonderes Bündnis kann dabei die Zusammenarbeit mit der EU angesehen werden. Laut Profil der OAS über die EU, werden bei Konferenzen alle zwei Jahre Ziele der gegenseitigen Förderung der Menschenrechte und der Unterstützung der "dritten Welt" durch die EU vereinbart (vgl. [http://der.oas.org/Permanent_Observers/Profiles/Profile%20European%20Union.doc  *.doc]). Folglich strahlen (Latein-)Amerikas Menschenrechte und deren Auffassung weit über den Kontinent hinaus, auch wenn sie dort nicht formal bindent sind.
Als besonderes Bündnis kann dabei die Zusammenarbeit mit der EU angesehen werden. Laut Profil der OAS über die EU, werden bei Konferenzen alle zwei Jahre Ziele der gegenseitigen Förderung der Menschenrechte und der Unterstützung der "dritten Welt" durch die EU vereinbart (vgl. [http://der.oas.org/Permanent_Observers/Profiles/Profile%20European%20Union.doc  *.doc]). Folglich strahlen (Latein-)Amerikas Menschenrechte und deren Auffassung weit über den Kontinent hinaus, auch wenn sie dort nicht formal bindent sind.
=== Amerikanische Erklärung der Menschenrechte und -Pflichten und die OAS ===


=== Rechte & Freiheiten der amerikanischen Menschenrechtskonvention ===
=== Rechte & Freiheiten der amerikanischen Menschenrechtskonvention ===
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Der Gerichtshof kann urteilen, dass entsprechend der verletzten Rechte und Freiheiten der Konvention die jeweiligen Rechts bzw. der Freiheit gewährt werden, Kompensationen erfolgen und/oder die Beseitigung der Ursache(n) durchzuführen ist (Art 63,1 CADH). Obwohl die Urteile als höchste Instanz als final und absolut bindend gelten (somit keine Rechtmittel existieren), können unzufriedene Verfahrensparteien innerhalb von 90 Tagen nach der Urteilsverkündung um eine Interpretation bitten (Art. 67 CADH). Der Gerichtshof muss jedoch in jedem Fall seine Urteile begründen (Art. 66 CADH) und seine Entscheidungen nicht nur den Verfahrensparteien sondern auch der Kommission und der OAS mitteilen (Art. 69 CADH).
Der Gerichtshof kann urteilen, dass entsprechend der verletzten Rechte und Freiheiten der Konvention die jeweiligen Rechts bzw. der Freiheit gewährt werden, Kompensationen erfolgen und/oder die Beseitigung der Ursache(n) durchzuführen ist (Art 63,1 CADH). Obwohl die Urteile als höchste Instanz als final und absolut bindend gelten (somit keine Rechtmittel existieren), können unzufriedene Verfahrensparteien innerhalb von 90 Tagen nach der Urteilsverkündung um eine Interpretation bitten (Art. 67 CADH). Der Gerichtshof muss jedoch in jedem Fall seine Urteile begründen (Art. 66 CADH) und seine Entscheidungen nicht nur den Verfahrensparteien sondern auch der Kommission und der OAS mitteilen (Art. 69 CADH).
== Menschenrechtssituation in Lateinamerika ==


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