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Präziser formuliert, gelten die Menschenrechte Amerikas und ihrer Protokolle ausschließlich im Rechtsraum jener Nationalstaaten, die die jeweiligen Abkommen unterzeichnet und ratifiziert haben. Dies ist höchst unterschiedlich ausgeprägt und erfolgreich ( | Präziser formuliert, gelten die Menschenrechte Amerikas und ihrer Protokolle ausschließlich im Rechtsraum jener Nationalstaaten, die die jeweiligen Abkommen unterzeichnet und ratifiziert haben. Dies ist höchst unterschiedlich ausgeprägt und erfolgreich (s.u.). | ||
Zu den Unterzeichnern der Amerikanischen Menschenrechtskonvention gehören [[Argentinien]], [[Barbados]], [[Bolivien]], [[Brasilien]], [[Chile]], [[Kolumbien]], [[Costa Rica]], [[Dominica]], die [[Dominikanische Republik]], [[Ecuador]], [[El Salvador]], [[Grenada]], [[Guatemala]], [[Haiti]], [[Honduras]], [[Jamaica]], [[Mexiko]], [[Nicaragua]], [[Panama]], [[Paraguay]], [[Peru]], [[Surinam]], [[Trinidad und Tobago]], [[Uruguay]] und [[Venezuela]]. Zu den zehn Staaten, die nicht unterzeichneten gehören [[Antigua und Barbuda]], die [[Bahamas]], [[Belize]], [[Cuba]], [[Guayana]], [[Kanada]], [[St. Kitts und Navis]], [[St. Lucia]], [[St. Vincent]], die [[Grenadinen]] und die [[Vereinigte Staaten von Amerika | Vereinigten Staaten von Amerika]] (Stand März 2004). Sie alle fallen in den Zuständigkeitsbereich der OAS. Allerdings gilt für alle Staaten, die die Amerikanische Menschenrechtskonvention nicht unterzeichnet haben, die [[Amerikanische Erklärung der Menschenrechte und -Plichten]] von 1948 (s.o.). | Zu den Unterzeichnern der Amerikanischen Menschenrechtskonvention gehören [[Argentinien]], [[Barbados]], [[Bolivien]], [[Brasilien]], [[Chile]], [[Kolumbien]], [[Costa Rica]], [[Dominica]], die [[Dominikanische Republik]], [[Ecuador]], [[El Salvador]], [[Grenada]], [[Guatemala]], [[Haiti]], [[Honduras]], [[Jamaica]], [[Mexiko]], [[Nicaragua]], [[Panama]], [[Paraguay]], [[Peru]], [[Surinam]], [[Trinidad und Tobago]], [[Uruguay]] und [[Venezuela]]. Zu den zehn Staaten, die nicht unterzeichneten gehören [[Antigua und Barbuda]], die [[Bahamas]], [[Belize]], [[Cuba]], [[Guayana]], [[Kanada]], [[St. Kitts und Navis]], [[St. Lucia]], [[St. Vincent]], die [[Grenadinen]] und die [[Vereinigte Staaten von Amerika | Vereinigten Staaten von Amerika]] (Stand März 2004). Sie alle fallen in den Zuständigkeitsbereich der OAS. Allerdings gilt für alle Staaten, die die Amerikanische Menschenrechtskonvention nicht unterzeichnet haben, die [[Amerikanische Erklärung der Menschenrechte und -Plichten]] von 1948 (s.o.). |
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