Menschenrechte in Lateinamerika: Unterschied zwischen den Versionen

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Präziser formuliert, gelten die Menschenrechte Amerikas und ihrer Protokolle ausschließlich im Rechtsraum jener Nationalstaaten, die die jeweiligen Abkommen unterzeichnet und ratifiziert haben. Dies ist höchst unterschiedlich ausgeprägt und erfolgreich (siehe unten).
Präziser formuliert, gelten die Menschenrechte Amerikas und ihrer Protokolle ausschließlich im Rechtsraum jener Nationalstaaten, die die jeweiligen Abkommen unterzeichnet und ratifiziert haben. Dies ist höchst unterschiedlich ausgeprägt und erfolgreich (s.u.).


Zu den Unterzeichnern der Amerikanischen Menschenrechtskonvention gehören [[Argentinien]], [[Barbados]], [[Bolivien]], [[Brasilien]], [[Chile]], [[Kolumbien]], [[Costa Rica]], [[Dominica]], die [[Dominikanische Republik]], [[Ecuador]], [[El Salvador]], [[Grenada]], [[Guatemala]], [[Haiti]], [[Honduras]], [[Jamaica]], [[Mexiko]], [[Nicaragua]], [[Panama]], [[Paraguay]], [[Peru]], [[Surinam]], [[Trinidad und Tobago]], [[Uruguay]] und [[Venezuela]]. Zu den zehn Staaten, die nicht unterzeichneten gehören [[Antigua und Barbuda]], die [[Bahamas]], [[Belize]], [[Cuba]], [[Guayana]], [[Kanada]], [[St. Kitts und Navis]], [[St. Lucia]], [[St. Vincent]], die [[Grenadinen]] und die [[Vereinigte Staaten von Amerika | Vereinigten Staaten von Amerika]] (Stand März 2004). Sie alle fallen in den Zuständigkeitsbereich der OAS. Allerdings gilt für alle Staaten, die die Amerikanische Menschenrechtskonvention nicht unterzeichnet haben, die [[Amerikanische Erklärung der Menschenrechte und -Plichten]] von 1948 (s.o.).
Zu den Unterzeichnern der Amerikanischen Menschenrechtskonvention gehören [[Argentinien]], [[Barbados]], [[Bolivien]], [[Brasilien]], [[Chile]], [[Kolumbien]], [[Costa Rica]], [[Dominica]], die [[Dominikanische Republik]], [[Ecuador]], [[El Salvador]], [[Grenada]], [[Guatemala]], [[Haiti]], [[Honduras]], [[Jamaica]], [[Mexiko]], [[Nicaragua]], [[Panama]], [[Paraguay]], [[Peru]], [[Surinam]], [[Trinidad und Tobago]], [[Uruguay]] und [[Venezuela]]. Zu den zehn Staaten, die nicht unterzeichneten gehören [[Antigua und Barbuda]], die [[Bahamas]], [[Belize]], [[Cuba]], [[Guayana]], [[Kanada]], [[St. Kitts und Navis]], [[St. Lucia]], [[St. Vincent]], die [[Grenadinen]] und die [[Vereinigte Staaten von Amerika | Vereinigten Staaten von Amerika]] (Stand März 2004). Sie alle fallen in den Zuständigkeitsbereich der OAS. Allerdings gilt für alle Staaten, die die Amerikanische Menschenrechtskonvention nicht unterzeichnet haben, die [[Amerikanische Erklärung der Menschenrechte und -Plichten]] von 1948 (s.o.).
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