Menschenrechte in Lateinamerika: Unterschied zwischen den Versionen

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Vorlage für diese "Amerikanische Menschenrechtskonvention" waren neben der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem Zivilpakt vor allem die europäische Menschenrechtskonvention. Dieses s.g. regionale Menschenrecht gilt nach seinem europäischen Vorbild, als das erfolgreichste Modell zur Herstellung des Menschenrechts. -- Allerdings wurden regionale Modelle erst Ende der 1990er Jahre formal von der UN anerkannt. -- (Prüfen!)
Vorlage für diese "Amerikanische Menschenrechtskonvention" waren neben der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem Zivilpakt vor allem die europäische Menschenrechtskonvention. Dieses s.g. regionale Menschenrecht gilt nach seinem europäischen Vorbild, als das erfolgreichste Modell zur Herstellung des Menschenrechts. -- Allerdings wurden regionale Modelle erst Ende der 1990er Jahre formal von der UN anerkannt. -- (Prüfen!)


Mit ihm entstand die Organisation der Amerikanischen Staaten (Engl. ''Organization of American States''; Abk. '''OAS'''). Ihre Ursprungsgeschichte geht zurück bis ins Jahr 1826 (damals noch ''International Union of American Republics'') und ist damit die älteste regionale Organisation im Sinne des Menschenrechts (vgl. Smith & van den Anker, S. 180). In ihrer ursprünglichen Form berief sie sich auf die Amerikanische Deklaration der Rechte und Pflichten der Menschen (engl. orig. Titel: ''[[the American Declaration of the Rights and Duties of Men]]''). Trotz Verabschiedung und Ratifizierung der Amerikanischen Menschenrechtskonvention, gilt die Deklaration bis heute unter allen amerikanischen Nationen, die die Konvention nicht unterzeichnet haben (vgl. unten).
Mit ihm entstand die Organisation der Amerikanischen Staaten (Engl. ''Organization of American States''; Abk. '''OAS'''). Ihre Ursprungsgeschichte geht zurück bis ins Jahr 1826 (damals noch ''International Union of American Republics'') und ist damit die älteste regionale Organisation im Sinne des Menschenrechts (vgl. Smith & van den Anker, S. 180). Die Amerikanische Erklärung der Menschenrechte und -Pflichten (engl. : ''the [[American Declaration of the Rights and Duties of Man]]'') von 1948 ist hierfür das Gründungsdokument und gleichzeitig das älteste allgemeingültige Menschenrecht. Trotz Verabschiedung und Ratifizierung der Amerikanischen Menschenrechtskonvention, gilt die Erklärung bis heute unter allen amerikanischen Nationen, auch wenn die Konvention nicht unterzeichnet haben (vgl. unten).




Aufgrund der Unvollständigkeit der Amerikanischen Menschenrechtskonvention wurde sie mehrfach ergänzt. Auf Grundlage der Artikel 31 (Anerkennung weiterer Rechte), 76 (Verfahrung zur Erweiterung der Konvention) und 77 (Verfahren zur Adaption zusätzlicher Protokolle) wurden deswegen zwei Protokolle ins Leben gerufen. Zum einen das ''[[Zusatzprotokoll über Ökonomie-, Sozial- und Kulturrechten zu der Amerikanischen Menschenrechtskonvention]]'' ('''Protokoll von San Salvador''') der 18. regulären Sitzung der OAS vom 14.11.1988 in San Salvador (El Salvador). Dieses ergänzte den bis dahin auf Menschenrechte erster Generation (vor allem Individual- und Zivilrechte) und deren Organisation fixierten Fokus um Rechte der zweiten Generation (vor allem Ökonomi-, Sozial- und Kulturrechte). Dies war nötig, da in Kapitel III bzw. Artikel 26 auf das Bestreben solche Rechte in internationaler Kooperation einzuführen und durchzusetzen festgeschrieben wurde, dies jedoch bei weitem nicht ausreichte. Das Protokoll von San Salvador nennt Definiert nun diese Rechte.  
Aufgrund der Unvollständigkeit der Amerikanischen Menschenrechtskonvention wurde sie mehrfach ergänzt. Auf Grundlage der Artikel 31 (Anerkennung weiterer Rechte), 76 (Verfahrung zur Erweiterung der Konvention) und 77 (Verfahren zur Adaption zusätzlicher Protokolle) CADH wurden deswegen zwei Protokolle ins Leben gerufen. Zum einen das ''[[Zusatzprotokoll über Ökonomie-, Sozial- und Kulturrechten zu der Amerikanischen Menschenrechtskonvention]]'' ('''Protokoll von San Salvador''') der 18. regulären Sitzung der OAS vom 14.11.1988 in San Salvador (El Salvador). Dieses ergänzte den bis dahin auf Menschenrechte erster Generation (vor allem Individual- und Zivilrechte) und deren Organisation fixierten Fokus um Rechte der zweiten Generation (vor allem Ökonomi-, Sozial- und Kulturrechte). Dies war nötig, da in Kapitel III bzw. Artikel 26 auf das Bestreben solche Rechte in internationaler Kooperation einzuführen und durchzusetzen festgeschrieben wurde, dies jedoch bei weitem nicht ausreichte. Das Protokoll von San Salvador nennt Definiert nun diese Rechte.  
Das zweite Protokoll, ''Protocol to the American Convention on Human Rights to Abolish the Death Penalty'' von 1990, konkretisierte den Willen der OAS die Todesstrafe abzuschaffen.
Das zweite Protokoll, ''Protocol to the American Convention on Human Rights to Abolish the Death Penalty'' von 1990, konkretisierte den Willen der OAS die Todesstrafe abzuschaffen.


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