Menschenrechte

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Das universelle Menschenrechtsschutzsystem (Vereinte Nationen) im Überblick

1. UN-Charta

2. International Bill of Rights

- Allgemeine Menschenrechtserklärung (1948)

- Internationaler Paket über bürgerliche und politische Rechte (1966/76)

- Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (1966/76)

3. Des Weiteren existieren mannigfaltige Konventionen, die den Schutz einzelner Menschenrechte eingehend regeln:

- Konverntion über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords (1948/51)

- Internationale Konvention zur Eliminierung jeder Form rassischer Diskriminierung (1965/69)

- Internationale Konvention zur Unterdrückung und Bestrafung des Verbrechens der Apartheid (1973/76)

- Konvention zur Eliminierung jeder Form der Diskriminierung von Frauen (1979/81)

- Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder herabwürdigende Behandlung (1984/87)

- Konvention über die Rechte des Kindes (1989/90)

- Konvention über den Schutz der Rechte von Wanderarbeitbenehmern und ihrer Familienmitglieder (1990/2003)


Hinzu kommen diverse regionale Menschenrechtsabkommen.

1. Europa

- Europäische Menschenrechtskonvention und ihre Protokolle (1950/53)

- Europäische Sozialcharta

- Europäischer Minderheitenschutz

- Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)

- Europäische Union / Europäische Gemeinschaften

2. Amerikanische Erklärung und Konvention über Menschenrechte (1948/1969/1978)

3. Afrikanische Charta der Rechte der Menschen und Völker (1981/86)

4. Arabische Charta der Menschenrechte (1994)

Gewährleistung des Menschenrechtsschutzes auf universeller Ebene

1. Schutzinstanzen

2. Schutzmechanismen

- Berichtsverfahren

- Staatenbeschwerden

- Kontrollen vor Ort

- Individualbeschwerden

- Allgemeine Bemerkungen (General Comments)

Menschenrechte sind Rechte die jedem Menschen von Geburt an zu stehen, unabhängig von seiner nationalen oder sozialen Herkunft (Familie, Beruf, Religion, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, politische Einstellung, etc.).

Grundlegend ist die Auffassung, dass alle Menschen von Natur aus frei und gleich sind und dass ihnen von Geburt an unveräußerliche Rechte zustehen.

Die Menschenrechte sollen dem Individuum einerseits jene Freiheitssphäre garantieren, die notwendig ist, um in freier Entfaltung seine Persönlichkeit und seine Selbstbestimmung zu verwirklichen, und andererseits jene Beteiligungsrechte sichern, die es zu einem gleichberechtigten und mitentscheidenden Bürger im gesellschaftlichen und politischen Willensbildungs- und Gestaltungsprozess machen.

Der Ausdruck «Universalität der Menschenrechte» sollte nicht als eine Aussage über die tatsächliche Gültigkeit der Menschenrechte aufgefasst werden, sondern er bezeichnet einen Geltungsanspruch:

Der universale Geltungsanspruch der Menschenrechte bedeutet, dass man den Anspruch stellt, die Menschenrechte hätten überall für alle Menschen zu gelten. Man spricht auch von «Allgemeingültigkeit».

Die «Geltung für alle Menschen» hat eine zweifache Bedeutung:

1. Jedes menschliche Wesen kann sich auf die selben Menschenrechte berufen, um seine elementaren Interessen zu schützen.

2. Jedes menschliche Wesen sollte die Geltung derselben Menschenrechte anerkennen. Diese zweite Bedeutung des universalen Geltungsanspruchs beeinhaltet eine moralische Forderung:

Jeder Mensch ist verpflichtet, die Menschenrechte von all seinen Mitmenschen zu respektieren.

Universale Verpflichtung zum Schutz der Menschenrechte?

Da die menschliche Erfahrung zeigt, dass Moral bzw. Ethik oft nicht sehr wirksam sind, braucht es tragfähige rechtliche Instrumente, um die universale Anerkennung der Menschenrechte zu garantieren und praktisch wirksam werden zu lassen.

Das heisst: Der Anspruch auf universale Geltung bedingt die Schaffung von institutionellen Vorkehrungen, welche auf wirksame Weise einen Schutz der Menschenrechte von allen Menschen ermöglichen.

Diese Verpflichtung betrifft sowohl die staatlichen wie auch mächtige nichtstaatliche Akteure:

Alle Staaten haben mit dem UNO-Beitritt die - wenigstens moralische - Geltung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 anerkannt. Damit sind alle Staaten aufgerufen, die internationalen Menschenrechtsverträge zu ratifizieren und sich damit auch rechtlich zu verpflichten, die Menschenrechtsnormen in ihrem Hoheitsgebiet durchzusetzen.

Die fundamentalsten Menschenrechte wie das Folterverbot oder das Sklavereiverbot gehören heute zum Völkergewohnheitsrecht; sie sind für alle Staaten unmittelbar verpflichtend. Ausserdem wurden die rechtsverbindlichen Menschenrechtsabkommen von sehr vielen Staaten ratifiziert; in all diesen Fällen stellt sich die Geltungsfrage nicht mehr.

Alle nichtstaatlichen mächtigen Akteure wie grosse Wirtschaftsunternehmen, Massenorganisationen, religiöse Vereinigungen etc. unterliegen ihrerseits der moralischen Verpflichtung, die Menschenrechte in ihrem Einflussbereich zu achten und durchzusetzen. Allerdings ist diese Verpflichtung bis heute nur in Ausnahmefällen in einer rechtlich verbindlichen Form festgeschrieben.

Gewährleistung des Menschenrechtsschutzes auf europäischer Ebene

1. Schutzinstanzen

2. Schutzmechanismen

- Berichtsverfahren

- Staatenbeschwerden

- Individualbeschwerden

Geschichte der Menschenrechte

Die Menschenrechte im Zeitalter der Aufklärung

1. Thomas Hobbes (1588 - 1679)

2. John Locke (1632 - 1704)

3. Jean - Jacques Rousseau (1712 - 1778)

4. Immanuel Kant (1724 - 1804)

Seit den Deklarationen der französischen und amerikanischen Revolution (Ende des 18. Jahrhunderts) sind die Menschenrechte in die Verfassungen der demokratischen Rechtsstaaten implementiert und bilden die subjektiven Rechte des Individuums mit Konsequenzen für die objektive staatliche Rechtsordnung.

Die in den Verfassungstexten der demokratischen Rechtsstaaten formulierten Menschrechte werden in der Regel als Grundrechte bezeichnet.

Auf völkerrechtlicher Ebene werden die Menschenrechte erst im 20. Jahrhundert mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Proklamation am 10.12.19748 durch die UN – Generalversammlung, etabliert.

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Siehe unter:

http://www.unhchr.ch/udhr/lang/ger.htm

http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/windexde/TH2004001

Kriminologische Aspekte der Menschenrechte

Menschenrechtsverletzungen

Menschenrechte sind Abwehrrechte des Einzelnen gegenüber dem Rechtsstaat.

Der Staat übernimmt durch die Ratifikation von Menschenrechtsabkommen die Verpflichtung die Bestimmungen dieses völkerrechtlichen Vertrages einzuhalten. Damit ist formal juristisch allein der Staat, als Staat, in der Lage Menschenrechte zu verletzen.

Beispiel: Genozid.

Menschenrechtswidrige Handlungen eines Individuums gegenüber einem anderen berühren den Bereich der Menschenrechte nicht, da sie durch das jewilige Rechtssystem abgedeckt sind.

Beispiel: nationales Strafrecht.

Menschenrechte nach dem 11.09.2001

Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 ist zu beobachten, dass im Zuge des weltweiten Kampfes gegen den Terrorismus Menschenrechte missachtet und eingeschränkt werden.

Der Angriffskrieg der Amerikaner gegen den Irak im Jahr 2003, ohne Mandat der UNO, führt zu Spekulationen, dass diese bewusst geschieht, um bestimmte Normen wie die Genfer Konventionen zu umgehen.

Spätestens im Mai 2004 ist evident, dass Folterungen und Menschenrechtsverletzungen im Irak durch amerikanische Soldaten stattfinden. Es sind Fotos aus dem irakischen Gefängnis Abu Ghraib, welche Folter und Menschenrechtsverletzungen an irakischen Häftlingen durch amerikanische Soldaten belegen.

Im Gefangenenlager Guantánamo Bay auf Kuba werden durch die USA mutmaßliche Terroristen sowie Gefangene aus dem Afghanistan-Krieg ohne Gerichtsverhandlung und unter Missachtung der Genfer Konventionen gefangen gehalten.

In den westlichen Staaten ist vor allem das Recht auf Privatsphäre betroffen, da zur Auffindung und Bekämpfung von Terroristen häufig Überwachungsmethoden legalisiert werden, die das Brief- und Telekommunikationsgeheimnis oder die Unverletzlichkeit der Wohnung außer Kraft setzen.

Beispiel, Deutschland: Großer Lauschangriff.