Meinungsfreiheit: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Krimpedia – das Kriminologie-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 18: Zeile 18:


"Auch westliche Suchmaschinen müssen in ihrem chinesischen Angebot bestimmte Seiten unterdrücken, um den Marktzugang nicht zu verlieren. Angeblich sind mittlerweile etwa 30 000 Internet-Polizisten im Einsatz, die Blogs und Diskussionsforen überwachen, unliebsame Beiträge sperren, aber auch selbst parteifreundliche Kommentare schreiben. Zudem wird der gesamte E-Mail-Verkehr elektronisch gefiltert. Findet die Überwachungssoftware verdächtige Begriffe, wird ein Zensor eingeschaltet. Ihm bleibt ein gewisser Spielraum bei der Beurteilung. Manche Mails verschwinden spurlos; andere bleiben ganz und gar nicht folgenlos. Denn Internetunternehmen geben den Behörden auch sensible Informationen heraus. Mehrfach wurden auf diese Weise identizifizierte Dissidenten zu hohen Haftstrafen verurteilt" (FAZ 01.08.08: 4).
"Auch westliche Suchmaschinen müssen in ihrem chinesischen Angebot bestimmte Seiten unterdrücken, um den Marktzugang nicht zu verlieren. Angeblich sind mittlerweile etwa 30 000 Internet-Polizisten im Einsatz, die Blogs und Diskussionsforen überwachen, unliebsame Beiträge sperren, aber auch selbst parteifreundliche Kommentare schreiben. Zudem wird der gesamte E-Mail-Verkehr elektronisch gefiltert. Findet die Überwachungssoftware verdächtige Begriffe, wird ein Zensor eingeschaltet. Ihm bleibt ein gewisser Spielraum bei der Beurteilung. Manche Mails verschwinden spurlos; andere bleiben ganz und gar nicht folgenlos. Denn Internetunternehmen geben den Behörden auch sensible Informationen heraus. Mehrfach wurden auf diese Weise identizifizierte Dissidenten zu hohen Haftstrafen verurteilt" (FAZ 01.08.08: 4).
Schon wer in China Demonstrationen auch nur anmelden möchte, riskiert Lagerhaft. Im August 2008 wurden die 79 Jahre alte Wu Dia-nyuan und die 77 Jahre alte Wang Xiu-ying in Peking wegen 'Störung der öffentlichen Ordnung' ohne Gerichtsverhandlung zu einem Jahr Administrativhaft in einem Lager verurteilt: "Die beiden Frauen wollten in einer der eigens für die Zeit der Olympischen Spiele eingerichteten 'Demonstrations-Zonen' in Pekinger Parks dagegen protestieren, dass sie ohne Entschädigung aus ihren Häusern vertrieben wurden, als die Stadt diese zum Abriss freigab. Sie hatten fünf Anträge eingereicht (...) Die chinesischen Behörden haben bisher keine Demonstration für die Zeit der Spiele genehmigt, nachdem sie eigens für diesen Zweck drei Parks bestimmt hatten. Es wurden mindestens zwei Chinesen festgenommen, die eine Demonstration beantragt hatten. Insgesamt sind bisher bei der Polizei 77 Anträge auf Demonstrationen in den Parks eingegangen, 74 Antragsteller hätten die Anträge aber selbst zurückgezogen, meldeten die Behörden" (FAZ 21.08.08; "Lagerhaft für zwei Rentnerinnen").


=== In Deutschland ===
=== In Deutschland ===

Version vom 22. August 2008, 10:37 Uhr

Die Meinungsfreiheit ist das Recht auf freie Rede, Äußerung und (öffentliche) Verbreitung einer Meinung in Wort, Schrift, Bild, körperlichem Ausdruck und allen anderen Äußerungsformen.

Die Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht und wird in einer Verfassung als ein gegen die Staatsgewalt gerichtetes Grundrecht garantiert.

Damit soll verhindert werden, dass die öffentliche Meinungsbildung und die damit verbundene Auseinandersetzung durch die Regierung oder die Gesetzgebung beeinträchtigt wird.

In engem Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit sichert die Informationsfreiheit den Zugang zu wichtigen Informationen. Man braucht ja Informationen, um sich eine eigene Meinung bilden zu können.

Deswegen bedeutet Meinungsfreiheit zugleich, dass Zensur verboten ist.

Die Meinungsfreiheit wurde bereits 1789 in Art. 11 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte in Frankreich als eines der vornehmsten Rechte des Menschen (frz.: un des droits le plus précieux de l'homme) bezeichnet. Heute gilt sie als einer der wichtigsten Maßstäbe für den Zustand eines demokratischen Rechtsstaates.

Einschränkungen der Meinungsfreiheit

In China

In China wird das Internet in großem Maßstab kontrolliert. Es gibt eine automatische Überwachungstechnik namens "Great Chinese Firewall". Unerwünschte Internetseiten (von Menschenrechtsorganisationen, Exiltibetern, ausländischen Medien oder der Falun-Gong-Gemeinde) werden immer wieder geblockt:

"Auch westliche Suchmaschinen müssen in ihrem chinesischen Angebot bestimmte Seiten unterdrücken, um den Marktzugang nicht zu verlieren. Angeblich sind mittlerweile etwa 30 000 Internet-Polizisten im Einsatz, die Blogs und Diskussionsforen überwachen, unliebsame Beiträge sperren, aber auch selbst parteifreundliche Kommentare schreiben. Zudem wird der gesamte E-Mail-Verkehr elektronisch gefiltert. Findet die Überwachungssoftware verdächtige Begriffe, wird ein Zensor eingeschaltet. Ihm bleibt ein gewisser Spielraum bei der Beurteilung. Manche Mails verschwinden spurlos; andere bleiben ganz und gar nicht folgenlos. Denn Internetunternehmen geben den Behörden auch sensible Informationen heraus. Mehrfach wurden auf diese Weise identizifizierte Dissidenten zu hohen Haftstrafen verurteilt" (FAZ 01.08.08: 4).

Schon wer in China Demonstrationen auch nur anmelden möchte, riskiert Lagerhaft. Im August 2008 wurden die 79 Jahre alte Wu Dia-nyuan und die 77 Jahre alte Wang Xiu-ying in Peking wegen 'Störung der öffentlichen Ordnung' ohne Gerichtsverhandlung zu einem Jahr Administrativhaft in einem Lager verurteilt: "Die beiden Frauen wollten in einer der eigens für die Zeit der Olympischen Spiele eingerichteten 'Demonstrations-Zonen' in Pekinger Parks dagegen protestieren, dass sie ohne Entschädigung aus ihren Häusern vertrieben wurden, als die Stadt diese zum Abriss freigab. Sie hatten fünf Anträge eingereicht (...) Die chinesischen Behörden haben bisher keine Demonstration für die Zeit der Spiele genehmigt, nachdem sie eigens für diesen Zweck drei Parks bestimmt hatten. Es wurden mindestens zwei Chinesen festgenommen, die eine Demonstration beantragt hatten. Insgesamt sind bisher bei der Polizei 77 Anträge auf Demonstrationen in den Parks eingegangen, 74 Antragsteller hätten die Anträge aber selbst zurückgezogen, meldeten die Behörden" (FAZ 21.08.08; "Lagerhaft für zwei Rentnerinnen").

In Deutschland

In Deutschland entscheidet die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, welche Seiten Suchmaschinenbetreiber unterdrücken müssen. Insofern ermöglicht das Internet in Deutschland keine unbegrenzte Meinungs- und Informationsfreiheit. In der Praxis soll es sich bei den unterdrückten Seiten meist um "rechtsextreme" und "kinderpornographische" Seiten handeln.

Literatur

  • Chinas Internet-Zensur ruft Empörung hervor. FAZ 01.08.08: 4.

Links