Maßregelvollzug: Unterschied zwischen den Versionen

keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 7: Zeile 7:


Die Entscheidung trifft das Gericht bereits während der Hauptverhandlung, anschließend werden die Straftäter in den Maßregelvollzug eingewiesen.  
Die Entscheidung trifft das Gericht bereits während der Hauptverhandlung, anschließend werden die Straftäter in den Maßregelvollzug eingewiesen.  
Als Rechtsgrundlage für den Vollzuge und der psychotherapeutischen und medikamentösen Behandlung des Betroffenen gelten die Maßregelvollzugsgesetze der Länder.
Als Rechtsgrundlage für den Vollzug und der psychotherapeutischen und medikamentösen Behandlung des Betroffenen gelten die Maßregelvollzugsgesetze der Länder.


'''§ 63 StGB'''  
'''§ 63 StGB'''  
18

Bearbeitungen