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Die Entscheidung trifft das Gericht bereits während der Hauptverhandlung, anschließend werden die Straftäter in den Maßregelvollzug eingewiesen. | Die Entscheidung trifft das Gericht bereits während der Hauptverhandlung, anschließend werden die Straftäter in den Maßregelvollzug eingewiesen. | ||
Als Rechtsgrundlage für den | Als Rechtsgrundlage für den Vollzug und der psychotherapeutischen und medikamentösen Behandlung des Betroffenen gelten die Maßregelvollzugsgesetze der Länder. | ||
'''§ 63 StGB''' | '''§ 63 StGB''' |
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