Maßregelvollzug: Unterschied zwischen den Versionen

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==Rechtsgrundlage==
===Rechtsgrundlage===




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Unterbringung in der Entziehungsanstalt − bezieht sich auf suchtkranke Straftäter. Diese Maßregel ist auf bis zu zwei Jahre befristet, allerdings muss hier bereits nach 6 Monaten geprüft werden, ob die weitere Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gerechtfertigt bzw. von Nöten ist.
Unterbringung in der Entziehungsanstalt − bezieht sich auf suchtkranke Straftäter. Diese Maßregel ist auf bis zu zwei Jahre befristet, allerdings muss hier bereits nach 6 Monaten geprüft werden, ob die weitere Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gerechtfertigt bzw. von Nöten ist.


==Auftrag des Maßregelvollzugs==  
===Auftrag des Maßregelvollzugs===  


Beide Gruppen werden im Maßregelvollzug in erster Linie als Patienten betrachtet, allerdings gilt der gesetzliche Auftrag der „Besserung und Sicherung“. Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahre 1985 gilt für den Maßregelvollzug der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§62). Im Zuge der Strafrechtsreformen seit 1998 sind Bewährungen und Entlassungen aus dem Maßregelvollzug durch den Druck seitens der Öffentlichkeit deutlich seltener geworden.
Beide Gruppen werden im Maßregelvollzug in erster Linie als Patienten betrachtet, allerdings gilt der gesetzliche Auftrag der „Besserung und Sicherung“. Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahre 1985 gilt für den Maßregelvollzug der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§62). Im Zuge der Strafrechtsreformen seit 1998 sind Bewährungen und Entlassungen aus dem Maßregelvollzug durch den Druck seitens der Öffentlichkeit deutlich seltener geworden.


==Schutz und Therapie==
===Schutz und Therapie===


Sinn und Zweck der Maßregelvollzugeinrichtungen ist es eine zwechmäßige Therapie für die Patienten (auch gegen deren Willen) und ein Höchstmaß an Sicherheit für die Gesellschaft zu garantieren. Des Weiteren dienen sie der Behandlung und der psychischen Stabilisierung und Rehabilitation der Insassen. Dieses Ziel kann nur durch Vollzugslockerungen von der Ausführung bis hin zum Freigang und Urlaub erreicht werden, welche schrittweise stattfinden sollten und ständig überprüft werden müssen. Aufgrund der hohen rechtlichen Ansprüche in Bezug auf die Entlassung, zieht sich die Behandlung über mehrere Jahre hin.  
Sinn und Zweck der Maßregelvollzugeinrichtungen ist es eine zwechmäßige Therapie für die Patienten (auch gegen deren Willen) und ein Höchstmaß an Sicherheit für die Gesellschaft zu garantieren. Des Weiteren dienen sie der Behandlung und der psychischen Stabilisierung und Rehabilitation der Insassen. Dieses Ziel kann nur durch Vollzugslockerungen von der Ausführung bis hin zum Freigang und Urlaub erreicht werden, welche schrittweise stattfinden sollten und ständig überprüft werden müssen. Aufgrund der hohen rechtlichen Ansprüche in Bezug auf die Entlassung, zieht sich die Behandlung über mehrere Jahre hin.  
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