Liwat: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Liwat''' (''liwāt'') beschreibt in der islamischen Rechtswissenschaft (''fiqh'') den Akt des Penetrierens des Anus eines Anderen bis zu mindestens der Eichel. Vergleichbar, aber nicht identisch, ist Liwat mit dem christlich-westlichen Begriff der [http://de.wikipedia.org/wiki/Sodomie Sodomie]. Die Bewertung und Bestrafung von Liwat war und ist in der islamischen Rechtsprechung umstritten.
'''Liwat''' (''liwāt'') beschreibt in der islamischen Rechtswissenschaft (''fiqh'') den Akt des Penetrierens des Anus eines Anderen bis zu mindestens der Eichel. Vergleichbar, aber nicht identisch, ist Liwat mit dem christlich-westlichen Begriff der [http://de.wikipedia.org/wiki/Sodomie Sodomie]. Die Bewertung und Bestrafung von Liwat war und ist in der islamischen Rechtsprechung umstritten.


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Ebenso wird der in Koran und Sunna oft wiederholte Wunsch nach Verhüllung (''satr'') über eine Ahndung der Unzucht gestellt<ref name="Schmitt"></ref>, während im Koran das Spionieren sowie die Enthüllung von ''zina'' mit Strafen belegt wird<ref name="Klauda"></ref>.
Ebenso wird der in Koran und Sunna oft wiederholte Wunsch nach Verhüllung (''satr'') über eine Ahndung der Unzucht gestellt<ref name="Schmitt"></ref>, während im Koran das Spionieren sowie die Enthüllung von ''zina'' mit Strafen belegt wird<ref name="Klauda"></ref>.
Von besonderer Qualität ist die Rechtslage zu Liwat im Iran. Auch wenn das iranische Gesetz unter die Auflagen des religiösen Prozessrecht ist es dem Richter gestattet bei einem Liwat-Vergehen auch auf "Grundlage seinens Wssiens" ein Urteil zu fällen. Dies ist eine historische Besonderheit der dscha'faristische Doktrin fällt, die es im modernen Iran ermöglicht Richtern durch krimaltechnische Untersuchungen (etwa Untersuchungen des Analbereichs) ''hadd''-Urteile zu fällen, ohne auf Zeugenaussagen oder Geständnisse angewiesen zu sein<ref name="Klauda">.


== Literatur ==
== Literatur ==
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