Liwat: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Dschafariten'''
'''Dschafariten'''


Die vor allem von den Schiiten vertretene und im Iran als Staatsrecht praktizierte Rechtsschule ist eine der Strengsten im Bezug zu Liwat. Die Todesstrafe ist unabhängig von ''muhsam'' vorgeschrieben und auch der Schenkelverkehr zwischen Männern (''tafhid''), in allen anderen Rechtsschulen ''ta'zir'', wird unter den Imamiten mit ''hadd'' geahndet, wobei für die ersten drei Male 100 Peitschenhiebe und beim vierten Mal die Todesstrafe vorgesehen ist<ref name="Klauda"></ref>. Der Schenkelverkehr zwischen Frauen bzw. Tribade wird ebenfalls mit 100 Peitschenhieben gestraft ohne aber eine Hinrichtung vorzusehen<ref name="smith">Smith, Rachel, ''Female Homosexual Acts in the Jewish and Islamic Medieval Legal Traditions'', Keshet, 2004</ref>.
Die vor allem von den Schiiten vertretene und im Iran seit 1982 als Staatsrecht praktizierte Rechtsschule ist eine der Strengsten im Bezug zu Liwat. Die Todesstrafe ist unabhängig von ''muhsam'' vorgeschrieben und auch der Schenkelverkehr zwischen Männern (''tafhid''), in allen anderen Rechtsschulen ''ta'zir'', wird unter den Imamiten mit ''hadd'' geahndet, wobei für die ersten drei Male 100 Peitschenhiebe und beim vierten Mal die Todesstrafe vorgesehen ist<ref name="Klauda"></ref>. Der Schenkelverkehr zwischen Frauen bzw. Tribade wird ebenfalls mit 100 Peitschenhieben gestraft ohne aber eine Hinrichtung vorzusehen<ref name="smith">Smith, Rachel, ''Female Homosexual Acts in the Jewish and Islamic Medieval Legal Traditions'', Keshet, 2004</ref>.


Diese Strenge erklärt sich zum Teil aus einer Kundtat des schiitischen Propheten [http://de.wikipedia.org/wiki/%CA%BFAl%C4%AB_ibn_Ab%C4%AB_T%C4%81lib Ali ibn Abi Talib], der gesagt haben soll „Wenn es jemand verdiente, zweimal gesteinigt zu werden, so wäre es der ''luti''.“<ref name="Schmitt"></ref> Aufgrund dieser Aussage empfehlen manche imamitischen Juristen daher, bei der Bestrafung wegen Liwat zwei Hinrichtungen symbolisch miteinander zu kombinieren<ref name="Klauda"></ref>.
Diese Strenge erklärt sich zum Teil aus einer Kundtat des schiitischen Propheten [http://de.wikipedia.org/wiki/%CA%BFAl%C4%AB_ibn_Ab%C4%AB_T%C4%81lib Ali ibn Abi Talib], der gesagt haben soll „Wenn es jemand verdiente, zweimal gesteinigt zu werden, so wäre es der ''luti''.“<ref name="Schmitt"></ref> Aufgrund dieser Aussage empfehlen manche imamitischen Juristen daher, bei der Bestrafung wegen Liwat zwei Hinrichtungen symbolisch miteinander zu kombinieren<ref name="Klauda"></ref>.
Anders als etwa in Saudi-Arabien hat das im Iran praktizierte religiöse Recht keine Modernisierung oder Anpassung erfahren und knüpft inhaltlich nahtlos an die im 11. Jahrhundert begründete Tradition an<ref name="Schmitt"></ref>.


== Prozessrecht ==
== Prozessrecht ==
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