Liwat: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein wesentliches Merkmal der islamischen Rechtsprechung ist die Unterteilung von Straftaten unter das sakrale Recht des [http://de.wikipedia.org/wiki/Hadd-Strafe ''hadd''] und das profane Recht des [http://en.wikipedia.org/wiki/Tazir ''ta'zir'']. Während das Strafmaß von Taten des Letzterem nach Beliebem vom Richter festgelegt werden kann, wird das Strafmaß von hadd-Strafen ausschließlich von Gott bestimmt, also durch Interpretation von Koran und Hadithen. Eine weitere wichtige Unterscheidung bei ''zina'', sowie in einigen Rechtsschulen auch bei Liwat, ist, ob der Täter bereits einen legalen Beischlaf vollzogen hat ''(muhsam'') oder dies noch nicht getan hat (''gair muhsam'') <ref name="Schmitt"></ref>.
Ein wesentliches Merkmal der islamischen Rechtsprechung ist die Unterteilung von Straftaten unter das sakrale Recht des [http://de.wikipedia.org/wiki/Hadd-Strafe ''hadd''] und das profane Recht des [http://en.wikipedia.org/wiki/Tazir ''ta'zir'']. Während das Strafmaß von Taten des Letzterem nach Beliebem vom Richter festgelegt werden kann, wird das Strafmaß von hadd-Strafen ausschließlich von Gott bestimmt, also durch Interpretation von Koran und Hadithen. Eine weitere wichtige Unterscheidung bei ''zina'', sowie in einigen Rechtsschulen auch bei Liwat, ist, ob der Täter bereits einen legalen Beischlaf vollzogen hat ''(muhsam'') oder dies noch nicht getan hat (''gair muhsam'') <ref name="Schmitt"></ref>.


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