Leipziger Prozesse: Unterschied zwischen den Versionen

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Die in den Jahren 1921-1927 auf Geheiß der Siegermächte vor dem Reichsgericht geführten '''Leipziger Prozesse''' dienten der Ahndung deutscher Kriegsverbrechen. Ihr Ergebnis war so unbefriedigend wie spätere Versuche, die Bestrafung von Kriegsverbrechen den Staaten der Tatverdächtigen zu überantworten.   
Die in den Jahren 1921-1927 auf Geheiß der Siegermächte vor dem Reichsgericht geführten '''Leipziger Prozesse''' dienten der Ahndung deutscher Kriegsverbrechen. In der Zeit zwischen Januar 1921 und November 1922 gab es insgesamt nur 17 Verfahren, darunter 11, die die Alliierten verhandelt wissen wollten. Von diesen 11 endeten 4 mit einer recht milden Verurteilung, die restlichen 7 Urteile lauteten auf Freispruch. Dieses Resultat führte zu Protesten der Alliierten und zur Ermächtigung von Drittstaaten zu Prozessen in Abwesenheite der deutschen Angeklagten. Insgesamt war das Ergebnis der Leipziger Prozesse ebenso ungefriedigend wie es regelmäßig auch spätere Versuche in anderen Ländern waren, die Bestrafung von Kriegsverbrechen den Herkunftsstaaten der Tatverdächtigen zu überlassen.   




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