Lebensmittelkriminalität: Unterschied zwischen den Versionen

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== Definition ==
== Definition ==


Der Begriff Nahrungsmittel bezeichnet die Teilmenge der Lebensmittel, die vorwiegend der Ernährung und nicht vorwiegend dem Genuss dient.
Als Lebensmittel kann man alle Stoffe oder Erzeugnisse bezeichnen, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden. So werden sie auch von der "EU-Basis-Verordnung Lebensmittelrecht - VO (EG) 178/2002 - definiert.
 
Zu solchen Stoffen und Erzeugnissen zählen Nahrungsmittel, Genussmittel, Lebensmittelzusatzstoffe und Nahrungsergänzungsmittel, aber auch Getränke, Kaugummi sowie alle Stoffe, einschließlich Wasser, die dem Lebensmittel bei seiner Herstellung oder Be- oder Verarbeitung absichtlich zugesetzt werden. Während der Begriff Nahrungsmittel diejenigen Lebensmittel bezeichnet, die vorwiegend der Ernährung und nicht vorwiegend dem Genuss dienen, bezeichnet der Begriff Genussmittel diejenigen Lebensmittel, die vorwiegend dem Genuss dienen. Dem Genuss dient nach einer verbreiteten Ansicht auch die Veränderung des Wachbewußtseins im Sinne eines Rausches oder seiner Vorformen. Danach wären neben Alkohol auch Cannabisprodukte u.ä. - obwohl rechtlich als "Betäubungsmittel" klassifiziert und gesetzlich aus der Gruppe der Lebensmittel ausgegrenzt - aus sozialwissenschaftlicher Perspektive als Genussmittel und damit als Lebensmittel zu qualifizieren.
 
Als Lebensmittelkriminalität (food crime) lässt sich aus kriminologischer Sicht daher die Gesamtheit der Taten im Bereich der Ernährung und des Genusses, insbesondere durch Irreführung oder Gesundheitsgefährdungen der Verbraucher, bezeichnen.
 
 
 
== Literatur ==

Version vom 15. Oktober 2007, 19:43 Uhr

Definition

Als Lebensmittel kann man alle Stoffe oder Erzeugnisse bezeichnen, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden. So werden sie auch von der "EU-Basis-Verordnung Lebensmittelrecht - VO (EG) 178/2002 - definiert.

Zu solchen Stoffen und Erzeugnissen zählen Nahrungsmittel, Genussmittel, Lebensmittelzusatzstoffe und Nahrungsergänzungsmittel, aber auch Getränke, Kaugummi sowie alle Stoffe, einschließlich Wasser, die dem Lebensmittel bei seiner Herstellung oder Be- oder Verarbeitung absichtlich zugesetzt werden. Während der Begriff Nahrungsmittel diejenigen Lebensmittel bezeichnet, die vorwiegend der Ernährung und nicht vorwiegend dem Genuss dienen, bezeichnet der Begriff Genussmittel diejenigen Lebensmittel, die vorwiegend dem Genuss dienen. Dem Genuss dient nach einer verbreiteten Ansicht auch die Veränderung des Wachbewußtseins im Sinne eines Rausches oder seiner Vorformen. Danach wären neben Alkohol auch Cannabisprodukte u.ä. - obwohl rechtlich als "Betäubungsmittel" klassifiziert und gesetzlich aus der Gruppe der Lebensmittel ausgegrenzt - aus sozialwissenschaftlicher Perspektive als Genussmittel und damit als Lebensmittel zu qualifizieren.

Als Lebensmittelkriminalität (food crime) lässt sich aus kriminologischer Sicht daher die Gesamtheit der Taten im Bereich der Ernährung und des Genusses, insbesondere durch Irreführung oder Gesundheitsgefährdungen der Verbraucher, bezeichnen.


Literatur