Labeling Approach: Unterschied zwischen den Versionen

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== 4. Kritik und Grenzen der Erklärungskraft ==
== 4. Kritik und Grenzen der Erklärungskraft ==


Kritisiert worden sind die Vertreter des L.A. zum einen aus ätiologischer Richtung bzgl. der mangelnden Berücksichtigung objektiver Kriminalitätsursachen und hier insbesondere des Verhaltensaspektes bzw. deren Ausblendung in der radikalen Position von Fritz Sack und zum anderen bzgl. der Unschärfe des Ansatzes, des Verbleibens und Leugnens eines "objektivistischen Restes" gekoppelt an den Vorwurf, idealistisch zu argumentieren.<br>
Kritisiert worden sind die Vertreter des L.A. zum einen aus ätiologischer Richtung bzgl. der mangelnden Berücksichtigung objektiver Kriminalitätsursachen und hier insbesondere des Verhaltensaspektes bzw. deren Ausblendung in der radikalen Position von Fritz Sack und zum anderen bzgl. der Unschärfe des Ansatzes, des Verbleibens und Leugnens eines "objektivistischen Restes" gekoppelt an den Vorwurf der „idealistischen“ Argumentationsweise.<br>
Zu Bedenken gegeben wurde darüberhinaus, dass der L.A. – jedenfalls in seiner radikalen Ausprägung – den Weg zu Präventivmaßnahmen gänzlich verstellt, „mit zunehmender Verabsolutierung des Ansatzes die Möglichkeiten, beim Kriminellen selbst mit Erfolg zu intervenieren oder auch antizipierend auf die Vermeidung delinquenten Handelns vorzubereiten“ immer geringer eingeschätzt und somit therapeutische Forschungen und praktische Anstrengungen vernachlässigt bzw. gänzlich aufgehoben werden (so v. Engelhardt 1975,125) bzw. der L.A. sozialpädagogisches Handeln „schlechthin delegitimiert, weil seine Umkehrung im Kern das Nichts-Tun, die Non-Intervention fordert“ (vgl. Peters 1996,112).<br>
So ist zunächst vielfach angemerkt worden, dass die Ansicht, abweichendes Verhalten allein mit Zuschreibungsprozessen erklären zu können, zu einseitig sei, das Verhalten des Täters, durch welches der Definitionsprozess überhaupt erst in Gang gesetzt wird, völlig ausgeblendet werde und damit alle bisherigen kriminologischen Erkenntnisse verkannt würden (vgl. u.a. Christ 1971, 494, der dem L.A. allenfalls eine Verstärkerfunktion zuspricht).<br>
> wird ausgeführt
Die Tatsache, dass nicht alle Straftaten bekannt und auch nicht alle bekannt gewordenen Straftaten bzw. Straftäter nicht mit Sanktionen belegt werden sei kein Beweis dafür, dass Kriminalität erst durch die Sanktionen, praktisch durch die Situationsdefinitionen anderer entsteht, sondern vielmehr ein Ausdruck dafür, dass die Institutionen der sozialen Kontrolle unfähig sind, ihre Funktion vollständig zu erfüllen (so Werkentin/Hofferbert/Baurmann 1975, 132).  Abweichendes Verhalten also allein als das Ergebnis eines Definitionsprozesses zu qualifizieren, lasse das Handeln der Kontrollinstanzen in höchstem Maße willkürlich erscheinen (vgl. u.a. Akers 1975). Unbeantwortet geblieben sei in diesem Zusammenhang außerdem, durch welche spezifische Art der Reaktion ein Verhalten als abweichend bestimmt wird (vgl. Gibbs 1975, 112), welche Sanktionsarten abweichende Karrieren auslösen und welches Maß an Härte die Sanktionen dabei aufweisen müssen (so Mankoff 1975, 115).<br>
Zu Bedenken gegeben wurde darüber hinaus, dass der L.A. – jedenfalls in seiner radikalen Ausprägung – den Weg zu Präventivmaßnahmen gänzlich verstellt, dass „mit zunehmender Verabsolutierung des Ansatzes die Möglichkeiten, beim Kriminellen selbst mit Erfolg zu intervenieren oder auch antizipierend auf die Vermeidung delinquenten Handelns vorzubereiten“ immer geringer eingeschätzt und somit therapeutische Forschungen und praktische Anstrengungen vernachlässigt bzw. gänzlich aufgehoben werden (so v. Engelhardt 1975,125) oder wie ''Helge Peters'' es formuliert: der L.A. sozialpädagogisches Handeln „schlechthin delegitimiert, weil seine Umkehrung im Kern das Nichts-Tun, die Non-Intervention fordert“ (vgl. 1996,112).


== 5. Zusammenhänge mit anderen Begriffen ==
== 5. Zusammenhänge mit anderen Begriffen ==
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