Für alle, die auch der Meinung sind, dass Wissenschaft eine humorvolle Seite an sich haben kann, wenn man "Sie" denn richtig zu lesen weiß...

§ 328 Abs. 2 III StGB "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft...wer eine nukleare Explosion verursacht." 


Wem das dann wohl noch was nützt... ;-)