Kuriosität

Version vom 20. Oktober 2007, 18:52 Uhr von SO54 (Diskussion | Beiträge)
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Für alle, die auch der Meinung sind, dass Wissenschaft eine humorvolle Seite an sich haben kann, wenn man "sie" denn richtig zu lesen weiß...



§ 328 Abs. 2 III StGB "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft.... wer eine nukleare Explosion verursacht."



Wem das dann wohl noch was nützt... ;-)