Kuriosität

Version vom 25. September 2008, 22:17 Uhr von SO54 (Diskussion | Beiträge)
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Für alle, die auch der Meinung sind, dass Wissenschaft eine humorvolle Seite an sich haben kann, wenn man "Sie" denn richtig zu lesen weiß...

§ 328 Abs. 2 III StGB "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft wer eine nukleare Explosion verursacht."


Wem das dann wohl noch was nützt... ;-)