Kuriosität
Version vom 25. September 2008, 22:17 Uhr von SO54 (Diskussion | Beiträge)
Für alle, die auch der Meinung sind, dass Wissenschaft eine humorvolle Seite an sich haben kann, wenn man "Sie" denn richtig zu lesen weiß...
§ 328 Abs. 2 III StGB "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft wer eine nukleare Explosion verursacht."
Wem das dann wohl noch was nützt... ;-)