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Für alle, die auch der Meinung sind, dass Wissenschaft eine humorvolle Seite an sich haben kann, wenn man "sie" denn richtig zu lesen weiß...  
Für alle, die auch der Meinung sind, dass Wissenschaft eine humorvolle Seite an sich haben kann, wenn man "Sie" denn richtig zu lesen weiß...  


  § 328 Abs. 2 III StGB "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft...wer eine nukleare Explosion verursacht."  
  § 328 Abs. 2 III StGB "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft...wer eine nukleare Explosion verursacht."  
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