Kritische Kriminalgeographie

Version vom 26. März 2017, 15:23 Uhr von Martin S. (Diskussion | Beiträge)
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Die Kritische Kriminalgeographie setzt sich mit der Etikettierung eines Raums als „kriminell“ auseinander. Darüber hinaus beschäftigt sich die Kritische Kriminalgeographie mit der Frage nach dem Prozess der Raumproduktion, der Deutungsmacht über einen Raumausschnitt sowie dessen Relevanz in der alltäglichen Praxis der Institutionen der Sozialkontrolle.

Definition

Die Kritische Kriminalgeographie beschreibt den Prozess der Etikettierung eines Raums als „kriminell“. Demnach sind kriminelle Räume durch die Wahrnehmung und Konstruktion von Wirklichkeit (sozialer Beziehungen) innerhalb derer gekennzeichnet, welche das Produkt gesellschaftlicher Zuschreibungen darstellen. Die Kritische Kriminalgeographie nimmt die Zuschreibung von Bedeutung eines Raumausschnitts in den Blick, welcher durch Abstraktion erfolgt. In diesem Prozess wird „Raum“ und „Kriminalität“ in Verhältnis gesetzt.

Historische Entwicklung des Begriffs

Raumwissenschaftliche geographische Sicht

Raumcontainer

Die klassische Geographie betrachtet in der Diskussion in den 80er und 90er Jahren Regionen isoliert und erklärt dabei die Abhängigkeit der Kultur von der Natur. Dieser Betrachtungsweise entspricht die Konzeptualisierung des Raums als „Raumcontainer“, der physische, psychische und soziale Komponente beinhaltet (Hard in Belina, 2000a: 136). Dem Verständnis nach handelt es sich dabei um eine räumliche Verankerung bzw. „räumliche Verteilung sozialer Sachverhalte“ (Belina, 2000c: 137), die erst durch die im geographischen Sinne räumliche Fixierung bzw. Einbettung zu einer Gemeinschaft werden, obwohl diese Menschen nicht zwangsläufig dieselbe Religion ausüben oder Diebstähle begehen, weil sie in demselben Raumcontainer leben.. Bei dem Raumcontainer wird eine Homogenität angenommen, welche in der Gesellschaft nicht vorzufinden ist. Nicht die räumliche Zugehörigkeit einer Gruppe führt zu Unterschieden, sondern die in der Gesellschaft selbst produzierten Unterschiede wie Klasse, Ethnie, Geschlecht führen dazu. Demnach reduziert ein Raumcontainer die Menschen auf deren psychische Anwesenheit, wobei die gesellschaftlich produzierten Unterschiede nicht berücksichtigt werden. Das Raumcontainer - Denken schafft eine physische Dichotomie für die räumlich fixierte Gemeinschaft, im- und außerhalb des Containers, und konstruiert dadurch ein (Konkurrenz-)Verhältnis zu anderen Containern (ebd).

Sozialwissenschaftliche geographische Sicht

In den 70er Jahren erfolgte eine Abkehr vom Mensch-Natur-Verhältnis sowie vom abstrakten Raum. Darüber hinaus wird die „Fetischisierung“ (Belina 2000c: 138) des Raums kritisiert. Als Folge dessen werden zwei Konzepte diskutiert. Werlen schlägt ein handlungstheoretisches Konzept vor, in dem der Mensch im Mittelpunkt des Raums steht und sein Handeln als eine Dimension des Räumlichen gesehen wird (Werlen 2000: 309 in Belina 2000c: 138). Das zweite Konzept ist in Anlehnung an Luhmanns Systemtheorie. Klüter (1986) konzipiert den Raum als „Element sozialer Kommunikation“(ebd) und somit als „gedankliches Konstrukt“ (Rolfes 2015: 37). Diese beiden Ansätze stimmen darin überein, dass sie „Räume als Konzepte und nicht mehr als physisch-materielle Phänomene aufgefasst werden“ und an diesem Punkt mit der raumfetischistischen Traditionen brechen (Hard 1999:133 in Belina 2000c:138).

Marxistische Sicht: Produktion des Raumes als Prozess (Henri Lefebvre)

Nach dem kritischen Diskurs in den 70er Jahren - um die Raumauffassung - hat Lefebvre einen Paradigmenwechsel vorgenommen und dabei die „Produktion des Raums“ (1974) als Prozess aus marxistischer Sicht begründet (Belina 2000c: 139). Lefebvre wird zwar „akademische Ungenauigkeit“ (Saunders, 1987: 147, ebd.) vorgeworfen, was zur Folge hat, dass er unterschiedlich ausgelegt wird. Soja (1999) bietet eine postmodernische Interpretation, Smith (1984) und Harvey (1996; 1990) hingegen bieten eine Konkretisierung in marxistischer Perspektive (Belina, 2000c:139). Lefebvre versteht die Produktion des Raums als einen Prozess zur Herstellung und Veränderung der Gesellschaft, es ist eine Konzeption des Prozesses zur Raumproduktion (Vogelpohl 2016:28 in Belina, Naumann, Strüver, 2016). Die Idee der Produktion des Raums entstammt einer marxistischen Praxisphilosophie (Belina 2000c: 138). Die Tragweite dieses Werkes ist im Kontext Lefebvres weiteren Arbeiten zum Marxismus, Stadt und Staat in enger Verknüpfung zu verstehen (Vogelpohl 2016:26). Lefebvre skizziert vier zentrale Perspektiven, welche für sein Werk zentral sind (ebd):

„Der (soziale) Raum ist ein (soziales) Produkt (Lefebvre 1974:35 in Vogelpohl 2016:26)“

Diese Perspektive beschreibt den Raum als eine gesellschaftliche Produktion und nicht als eine starre durch die Umwelt fixierte Gegebenheit. Demnach wird der Raum ständig (neu)produziert. Lefebvre lenkt den Blick weg vom Raum und hin zum Prozess dessen Herstellung (Vogelpohl 2016:27). Für die Stadtforschung ist diese Raumproduktion wichtig, da Lefebvre drei räumliche Dimensionen als Zusammenspiel bei der Raumproduktion aufzeigt: der wahrgenommene, der konzipierte und der gelebte Raum. Der Raum wird als ein Verhältnis der Beziehungen zwischen den Dimensionen gesehen. Da sich diese Dimensionen jederzeit ändern können, ist der Raum als kontinuierlicher Prozess zu begreifen.

„Jede Gesellschaft produziert einen Raum, ihren eigenen Raum (Lefebvre 1974:40 in Vogelpohl 2016:27)“

Lefebvre unterstreicht das Verhältnis zwischen der Gesellschaft und dem Raum. Diese Perspektive der Raumproduktion ist aus sozialer und historischer Sicht wichtig. Die gesellschaftliche Bedeutung der –städtischen- Räume hat sich historisch verändert. An diesem Punkt setzt Lefebvre die Raumproduktion in Verhältnis zur gesellschaftlichen Macht- bzw. Herrschaftsstrukturen (Vogelpohl, 2016: 27).

„Das Urbane wird nicht als eine erreichte Wirklichkeit definiert (…), sondern als Ausblick, als aufklärende Virtualität“(Lefebvre 1972:23 in Vogelpohl 2016:28)

Diese Perspektive kritisiert die industrielle Alltagsverhältnisse sowie die Eliminierung von Unterschieden, welche mit den herrschenden Machtstrukturen einhergeht. Das Urbane im Verständnis von Lefebvre ist ein Aufeinandertreffen von Differenzen – zwischen Personen, Kollektiven, Wissen. Demnach werden im Prozess der Urbanisierung Verbindungen hergestellt. Im hier relevanten räumlichen Sinne bedeutet das - Begegnungen an einem Ort zum Austausch von Differenzen (ebd.)

„…Recht auf urbanes Leben formuliert werden“ (Lefebvre 1996: 158 in Vogelpohl, 2016: 28)

In Anbetracht des Verhältnisses zwischen Stadt und Raum zeigt diese Perspektive, dass die lefebvrische Raumtheorie als Konzeption eines sozialen Wandels verstanden werden kann. Diese kritische Sichtweise erlaubt eine Gegenüberstellung des aktuellen Raums, eine Zusammensetzung von Geschichte, Gegenwart und Urbanität und einer alternativen Raumproduktion.

Kriminologische Relevanz und Kritik

Kriminalpolitik und Prävention:

In der Kriminalpolitik sind räumliche Kontrollmaßnahmen – beispielweise Videoüberwachung und Platzverweise- ein Instrument polizeilicher Prävention bzw. (Sozial-)Kontrolle. Die präventive Wirkung liegt darin begründet, dass diese „Kontrollmaßnahme vor und unabhängig von einer Straftat setzen“ (Belina 2005a:137). Da diese räumlichen Kontrollen in einem bestimmten Raumausschnitt erfolgen, reduzieren sie ihn auf die örtlichen Gegebenheiten und sehen damit gänzlich von der sozialen Produktion eines Raums ab (ebd). Am Beispiel der Videoüberwachung ist festzustellen, dass diese als Maßnahme der Sozialkontrolle im Sinne der Anpassung des menschlichen Verhaltens an die gesellschaftlich erwünschten und strafrechtlich als legal definierten Normen im überwachten Raumausschnitt dient. Die mit der Videoüberwachung verfolgte präventive Wirkung in einem Raumausschnitt wird erreicht, wenn als Antwort auf eine strafbare Handlung unmittelbar danach eine Reaktion darauf folgt. Hinsichtlich der Aufklärung von Straftaten und ggf. Fahndungsmaßnahmen der Sicherheitsbehörden sind Aufnahmen von Kameras ein erfolgsversprechendes Instrument (Zurawski, NDR 2016). Aufenthaltsverbote untersagen „einzelnen Personen die physische Präsenz in bestimmten Raumausschnitten“ (Belina 2005c: 139). In Bremen hat das Oberverwaltungsgericht die Praxis der Aufenthaltsverbote für Drogenabhängige, welche „sich mit Erwerbsabsichten zum Treffpunkt der Drogenszene begeben“ haben, im Bereich des Bahnhofsvorplatzes, für rechtmäßig befunden (OVG Bremen 1999: 317 in Belina 2005c: 140). Lefebvre folgend kann festgehalten werden, dass die Videoüberwachung sowie die Aufenthaltsverbote als räumliche Kontrollmaßnahmen von der gesellschaftlichen Produktion des Raums absehen und ihn auf einen starren fixierten Raumausschnitt reduzieren, welchem eine „Gefährlichkeit“ (Belina 2005c: 142) ohne einen sozialen Bezug zugeschrieben wird. Wird Kriminalität als ein „räumliches Phänomen“ (ebd.) bezeichnet, werden Raumausschnitte als solche kriminalisiert, wodurch die Grundlage zur Durchführung räumliche Kontrollmaßnahmen geschaffen ist. (Weiter zum kritischen Diskurs der räumlichen Kontrollmaßnahmen als Abstraktion: Belina 2005c)

Polizeipraxis

„Gefahrengebiete“

Die Produktion des Raums und die Praxis in die Raumausschnitte stellen den Alltag städtischer Polizeiarbeit dar. Hierfür sind zwei Aspekte von Relevanz für die sozialräumlichen Kontrollmaßnahmen. Institutionalisierte Vorstellungen von Räumen sind ein zentrales Element des alltäglichen Polizierens im Umgang mit sozialen Problemlagen. Damit geht einher, dass „Raum“ als ein „zugeschreibungsrelevantes Kontextmerkmal“ (Belina/Wehrheim, 2011: 211) in der Polizeiarbeit von noch größerer Bedeutung wird (ebd.). Dies zusammengefasst stellt die Grundlagen des theoretischen Konstrukts „Gefahrengebiete“ dar. Die institutionellen Raumproduktionen ermöglicht ihrer Ausweisung, die polizeiliche Raumproduktion eines bestimmten Raumausschnitts erklärt die „Wirklichkeit der Ausweisung und des policing bestimmter „Gefahrengebiete““ (ebd). In der Praxis sind Gefahrengebiete polizeilich definierte und klar umrissene Raumausschnitte in einer Stadt. In ihnen sind verdachtsunabhängige Kontrollen der dort anwesenden Personen durch die Polizei erlaubt. Dies hat zur Folge, dass in einem Gefahrengebiet die Unschuldsvermutung als Symbol der Rechtsstaatlichkeit aufgehoben wird (Belina/Wehrheim, 2011: 219). Die Gefahrengebiete sind das Manifest eines Raumfetischismus staatlicher Raumproduktion in Form von Sicherheitspolitik, in dem vom Sozialen (nach Lefebvre) vollständig abstrahiert und Räume – als Explanans - kriminogene Eigenschaften (Belina, 2011) zugeschrieben werden, sodass Kontrollpraktiken über Raumkonstruktion erfolgen können. (Weiterführendes kritisch zu „Gefahrengebiete“ in Hamburg und Deutungsmacht der Polizei in Belina/Wehrheim, 2011: 218 ff.)

Kriminalitätskartierung (crime mapping)

Kriminalitätskartierung als Mittel polizeilicher Arbeit sieht von sozialen Verhältnissen ab und produziert Zuschreibungen, dass „Kriminalität“ mit technischen Mitteln begegnet werden kann. Dies beruht auf falschen Abstraktionen zum sozialen Phänomen „Kriminalität“ und derer Reifizierung als Karte (Belina, 2009: 192). Beim Kartieren kann in einem Raumausschnitt nicht alles dargestellt werden, was dort vorzufinden ist, sondern nur bestimmte Erscheinungen. Bei Kartenproduktion werden Generalisierungen vorgenommen, wobei entschieden wird, welche Klassifizierungen und Selektierungen die Karte beinhaltet. Das ist für die Darstellungen auf der Karte maßgeblich. Werden soziale Ereignisse kartiert, besteht die „Gefahr der Reinfizierung“ (Belina, 2009: 195), sodann die Ereignisse ohne ihre Herstellung festgehalten werden. Demnach kann die Darstellung von sozialen Sachverhalten durch Kartensymbole das Gegenteil festhalten, was sie tatsächlich sind - im Prozess hervorgebrachte dynamische Verhältnisse, welche zu erklären gelten und nicht als gegeben fixiert werden (ebd). Eine sehr häufige Nutzung der Kriminalitätskartierung in der polizeilichen Arbeit ist die Suche nach kriminalitätsbelasteten Gebieten bzw. Crime Hot Spots. Dabei wird vom gelebten Raum (Lefebvre s.o.) abstrahiert, was die Verschleierung der „soziale[n] Selektivität“ (Belina, 2009: 199) in der polizeilichen Praxis zur Folge hat, welche der Kriminalitätskartierung zugrunde liegt. Diese Methode in der Polizeiarbeit produziert und reproduzierte selbst eine höhere Kriminalitätsbelastung dieser Gebiete, da die Polizei verstärkt vor Ort präsent ist und daraus sich eine höhere Anzeigepraxis ergibt. Für die polizeiliche Praxis bedeutet dieser Prozess, dass in bestimmten Stadtteilen -aufgrund bereits erfolgter Kontrollmaßnahmen - in der Zukunft mit einer noch höheren Kontrolldichte zu rechnen ist. Das ist der Self Fulfilling Prophecy Effekt des Crime Mapping (ebd.). (Weiter kritisch zu Crime Mapping als Instrument neoliberales Regierens: Belina, 2009: 205 ff.; Belina, Germes: KrimJ 01/16)

Literatur

Belina, Bernd: Kriminalitätskartierung-Produkt und Mittel neoliberalen Regierens, oder: Wenn falsche Abstraktionen durch die Macht der Karte praktisch wahr gemacht werden. In: Geographische Zeitschrift, 97. Jg. 2009, H. 4, 192-212

Belina, Bernd: „Kriminalität“ und „Raum“. Zur Kritik der Kriminalgeographie und zur Produktion des Raums. In: Kriminal Journal, 32. Jg. 2000, H. 2, 129-147

Belina, Bernd: Räumliche Strategien kommunaler Kriminalpolitik in Ideologie und Praxis. In: Glasze, Georg/Pütz, Robert/Rolfes, Manfred: Diskurs-Stadt-Kriminalität. Städtische (Un-)Sicherheiten aus der Perspektive von Stadtforschung und Kritischer Kriminalgeographie. Transcript Verlag, Bielefeld 2005

Belina, Bernd: Zur Kritik von Kriminalgeographie und Kriminalitätskartierung…und warum deren heutigen Bemühungen noch hinter Quetelet zurückfallen. 241-255. In: Tzschaschel, Sabine/ Wild, Holger/ Lentz, Ute: Visualisierung des Raumes. Karten machen-die Macht der Karten. Leibniz-Institut für Länderkunde, Leipzig 2001.

Belina, Bernd/Germes, Melina: Kriminalitätskartierung als Methode der Kritischen Kriminologie? In: Kriminologisches Journal, 48 8 Jg. 2016, H. 1, 1-82

Belina, Bernd/Naumann,Matthias/Strüver, Anke (Hrsg.): Handbuch Kritische Stadtgeographie. Verlag Westfälisches Dampfboot, 2. korrigierte Auflage Münster 2016

Belina, Bernd/Wehrheim, Jan: „Gefahrengebiete“- Durch die Abstraktion vom Sozialen zur Reproduktion gesellschaftlicher Strukturen. In: Zeitschrift für Soziale Probleme und soziale Kontrolle, 22. Jg. 20111, H. 2, 207-230

Foucault, Michel. Überwachen und Strafen. Die Geburt des Gefängnisses. Suhrkamp Taschenbuch Verlag 16. Auflage, Frankfurt 2016

Glasze, Georg: Kritische Kartographie. In: Geographische Zeitschrift, 97. Jg. 2009, Franz Steiner Verlag, Stuttgart

Glasze, Georg/Pütz, Robert/Rolfes,Manfred: Die Verräumlichung von (Un-)Sicherheit, Kriminalität und Sicherheitspolitike-Herausforderungen einer Kritischen Kriminalgeographie. In: Glasze, Georg/Pütz, Robert/Rolfes, Manfred: Diskurs-Stadt-Kriminalität. Städtische (Un-)Sicherheiten aus der Perspektive von Stadtforschung und Kritischer Kriminalgeographie. Transcript Verlag, Bielefeld 2005

Harvey, David: Social Justice and the City. Blackwell Publishers, Oxford UK 1988

Rolfes, Manfred: Kriminalität, Sicherheit und Raum. Humangeographische Perspektiven der Sicherheits- und Kirminalitätsforschung. Franz Steiner Verlag, Stuttgart 2015

Zurawski, Nils: Raum-Weltbild-Kontrolle. Raumvorstellungen als Grundlage gesellschaftlicher Ordnung und ihrer Überwachung. Budrich UniPress. Opladen, Berlin, Toronto 2014

Weblinks

Zurawski, Nils: „Videoüberwachung ist überbewertet“: [1] [23.03.2017]