Kriminalprognose: Unterschied zwischen den Versionen

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Individuelle Kriminalprognosen, die im Bereich der Justiz Verwendung finden, dienen regelmäßig der Entscheidung über Freiheit oder Unfreiheit des Betroffenen (vgl. Volckart 2002). Es geht um das Ob oder Wie eines Freiheitsentzugs (z.B. vorläufige Festnahme oder Einweisung in eine psychiatrische Anstalt, Untersuchungshaft; Einweisung in den Maßregelvollzug - Psychiatrie, Entziehungsanstalt, (nachträgliche) Sicherungsverwahrung - und Entscheidung über das Andauern oder die Beendigung der Einweisung; Entscheidung über die Aufnahme in eine sozialtherapeutische Einrichtung im Strafvollzug; Entscheidung über Lockerungen oder Urlaub aus der Strafhaft; Entscheidung über vorzeitige Entlassung zur Bewährung und vieles andere mehr). In Deutschland kam es nach 1998 aufgrund des damals eingeführten Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten zu einer erhöhten Nachfrage der Justiz nach solchen individuellen Kriminalprognosen (Bliesener 2007).
Individuelle Kriminalprognosen werden in der Praxis am häufigsten in der Form schriftlicher (und/oder mündlicher) psychologischer und psychiatrischer Gutachten erstellt. Meist geht es um Strafgefangene (oder um die Insassen anderer freiheitsentziehender Institutionen) und um die Ausgestaltung, das Andauern oder die Veränderung der Modalitäten des Freiheitsentzugs.


Darüber hinaus interessieren individuelle Kriminalprognosen aber auch außerhalb - bzw. im Vorfeld - der Strafjustiz, etwa dort, wo die Jugendhilfe einschätzen möchte, welche auffälligen Jugendlichen womöglich auf dem Weg zu einer kriminellen Karriere als jugendliche Intensivtäter sind. Ganz abgesehen davon existiert eine Tendenz zur Auslotung der Früherkennungsmöglichkeiten von späterer Delinquenz schon im frühesten Kindesalter.
Vor Gericht spielen Gutachten von anstaltsexternen Sachverständigen z.B. eine Rolle: bei der Einweisung in den Maßregelvollzug oder in die Sicherungsverwahrung, bei Lockerungen und Entlassungen aus dem Maßregelvollzug, bei der Entlassung aus lebenslanger Haft, bei dem Aussetzen von Reststrafen zur Bewährung bei Sexual- und Gewaltstraftätern oder bei der Sicherungsverwahrung. Es geht also in verschiedenen Facetten immer um Freiheit oder Unfreiheit.
 
Von anstaltsintern Beschäftigten werden Prognosen in großer Häufigkeit über die Aufnahme in eine sozialtherapeutische Abteilung, über Lockerungen oder Urlaub aus der Strafhaft und über sonstige Entscheidungen über die Modalitäten der Haft erstellt.
 
In Deutschland kam es nach 1998 aufgrund des damals eingeführten Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten zu einer erhöhten Nachfrage der Justiz nach solchen individuellen Kriminalprognosen.
 
Darüber hinaus interessieren individuelle Kriminalprognosen aber auch außerhalb - bzw. im Vorfeld - der Strafjustiz, etwa dort, wo die Jugendhilfe einschätzen möchte, welche auffälligen Jugendlichen womöglich auf dem Weg zu einer kriminellen Karriere als jugendliche Intensivtäter sind. Auch gibt es ein Interesse an der Früherkennung von späterer Delinquenz schon im frühesten Kindesalter.




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