Kriminalprognose: Unterschied zwischen den Versionen

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Kriminalprognosen sind (Wahrscheinlichkeits-) Aussagen über künftige "kriminelle" Ereignisse oder Entwicklungen. Soziologische Kriminalprognosen beziehen sich auf die Entwicklung der Kriminalitätsarten und -raten (z.B. auf die künftige Entwicklung der Gewaltkriminalität in den Industriestaaten). Auf einer mittleren Ebene geht es um die Vorhersage der Entstehung, Zunahme, Abnahme oder des Verschwindens von delinquenten Kollektiven (Jugendbanden, Terrorgruppen, illegale Kartelle in der Wirtschaft) - hier spielt häufig die Sozialpsychologie eine Rolle bei der Erstellung von Prognosen. Auf der Mikro-Ebene geht es um die Vorhersage (der Wahrscheinlichkeit) von künftigen Straftaten durch ein Individuum (Sozial- und Individualpsychologie).
Kriminalprognosen sind (Wahrscheinlichkeits-) Aussagen über künftige "kriminelle" Ereignisse oder Entwicklungen. Am häufigsten sind Kriminalprognosen über die Rückfallwahrscheinlichkeit bei Strafgefangenen. Solche (psychologischen) Individualprognosen spielen aber auch im Bereich der Jugenddelinquenz, des Maßregelvollzugs usw. eine große Rolle. Daneben gibt es (soziologisch-sozialpsychologische) Vorhersagen von Gruppenphänomenen (z.B. bezüglich der künftigen Entwicklung von Jugendbanden, Terrorgruppen, illegale Kartellen u.a.). Eine dritte Art der Kriminalprognose betrifft die (makro-soziologischen) Vorhersagen der Entwicklung der Kriminalitätsentwicklung insgesamt - also die auf eine Region, einen Staat oder die gesamte Erde bezogene Zukunft der Kriminalitsentwicklung.  


Individuelle Kriminalprognosen verlangt das Gesetz (u.a. in Deutschland, Österreich und der Schweiz) an mehreren Stellen im Sanktionsprozess - so etwa bei der Verhängung von Maßregeln der Besserung und Sicherung, bei der Gewährung von Vollzugslockerungen und Beurlaubungen und bei der Aussetzung des Strafrestes. Die Nachfrage nach Prognosen erhöhte sich in Deutschland noch einmal durch das Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten aus dem Jahre 1998. Darüber hinaus spielen individuelle Prognosen auch bei der Bestimmung von Resozialisierungs- und Behandlungsmaßnahmen im (sozialtherapeutischen) Straf- und Maßregelvollzug eine erhebliche Rolle (Bliesener 2007). Im Bereich der Jugendhilfe besteht Interesse an Prognoseinstrumenten, um Entwicklungen in Richtung auf "junge Intensivtäter" frühzeitig zu begegnen. Denkbar sind auch Prognosen, die bereits im frühen Kindesalter  die relative Anfälligkeit für spätere delinquente Karrieren zu bestimmen versuchen.  
Individuelle Kriminalprognosen verlangt das Gesetz (u.a. in Deutschland, Österreich und der Schweiz) an mehreren Stellen im Sanktionsprozess - so etwa bei der Verhängung von Maßregeln der Besserung und Sicherung, bei der Gewährung von Vollzugslockerungen und Beurlaubungen und bei der Aussetzung des Strafrestes. Die Nachfrage nach Prognosen erhöhte sich in Deutschland noch einmal durch das Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten aus dem Jahre 1998. Darüber hinaus spielen individuelle Prognosen auch bei der Bestimmung von Resozialisierungs- und Behandlungsmaßnahmen im (sozialtherapeutischen) Straf- und Maßregelvollzug eine erhebliche Rolle (Bliesener 2007). Im Bereich der Jugendhilfe besteht Interesse an Prognoseinstrumenten, um Entwicklungen in Richtung auf "junge Intensivtäter" frühzeitig zu begegnen. Denkbar sind auch Prognosen, die bereits im frühen Kindesalter  die relative Anfälligkeit für spätere delinquente Karrieren zu bestimmen versuchen.  
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