Kriminalprognose: Unterschied zwischen den Versionen

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Kriminalprognosen sind Aussagen über die künftige Entwicklung der Kriminalität (z.B. in einem Staat) oder über die künftige Begehung von Straftaten durch ein Individuum. Individuumsbezogene Kriminalprognosen können sich auf nicht-delinquente Personen beziehen und die Frage zu beantworten suchen, mit welcher Wahrscheinlichkeit z.B. ein kleines Kind künftig mit Straftaten in Erscheinung treten wird. Meist werden jedoch individuumsbezogene Kriminalprognosen von Gerichten in Auftrag gegeben, um die Wahrscheinlichkeit einer künftigen Rückfälligkeit von Insassen des Straf- oder Maßregelvollzugs einschätzen zu können. Die von ausgebildeten Fachkräften (Gutachtern, Sachverständigen) mittels bestimmter Methoden zur Vorbereitung einer (gerichtlichen) Entscheidung über die Ausgestaltung oder die Beendigung des Freiheitsentzugs erstellten Kriminalprognosen weisen häufig Mängel auf, die für die davon Betroffenen von erheblicher Tragweite sein können.
Kriminalprognosen sind (Wahrscheinlichkeits-) Aussagen über die künftige "kriminelle" Entwicklung auf der Makro-, Meso- oder Mikro-Ebene. In großem Maßstab geht es um Vorhersagen der Kriminalitätsentwicklung in einem Territorium. Auf einer mittleren Ebene geht es um die zukunftsorientierte Vorhersage der Entstehung, Zunahme, Abnahme oder des Verschwindens von delinquenten Kollektiven (Jugendbanden, Terrorgruppen, illegale Kartelle in der Wirtschaft). Auf der Mikro-Ebene geht es um die Vorhersage der (Wahrscheinlichkeit) künftigen Begehung von Straftaten durch ein Individuum.
Individuelle Kriminalprognosen verlangt das Gesetz (in Deutschland) an mehreren Stellen im Sanktionsprozess - so etwa bei der Verhängung von Maßregeln der Besserung und Sicherung, bei der Gewährung von Vollzugslockerungen und Beurlaubungen und bei der Aussetzung des Strafrestes. Die Nachfrage nach Prognosen erhöhte sich noch einmal durch das Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten aus dem Jahre 1998. Darüber hinaus spielen individuelle Prognosen auch bei der Bestimmungvon Resozialisierungs- und Behandlungsmaßnahmen im (sozialtherapeutischen) Straf- und Maßregelvollzug eine erhebliche Rolle (Bliesener 2007). Im Bereich der Jugendhilfe besteht Interesse an Prognoseinstrumenten, um Entwicklungen in Richtung auf "junge Intensivtäter" frühzeitig zu begegnen. Denkbar sind auch Prognosen, die bereits im frühen Kindesalter  die relative Anfälligkeit für spätere delinquente Karrieren zu bestimmen versuchen. 
Probleme der Kriminalprognose können technischer Art sein (Zuverlässigkeit), sie können aber auch rechtlicher Art sein (Zulässigkeit).
 




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