Kriminalprognose: Unterschied zwischen den Versionen

353 Bytes hinzugefügt ,  19:13, 4. Feb. 2008
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Kriminalprognosen sind Aussagen über künftige Straftaten bzw. deren Ausbleiben. Sie können sich auf die Kriminalität in aggregierter Form beziehen (z.B. auf ein Steigen oder Abfallen der Kriminalität in einem Staat) oder aber auf das Verhalten einzelner Personen (z.B. auf das künftige Verhalten eines Insassen des Straf- oder Maßregelvollzugs). Personenbezogene Kriminalprognosen der letztgenannten Art werden in der Regel von ausgebildeten Fachkräften mittels bestimmter Methoden zur Vorbereitung einer (gerichtlichen) Entscheidung über die Ausgestaltung oder die Beendigung des Freiheitsentzugs erstellt.
Kriminalprognosen sind Aussagen über die künftige Entwicklung der Kriminalität (z.B. in einem Staat) oder über die künftige Begehung von Straftaten durch ein Individuum. Individuumsbezogene Kriminalprognosen können sich auf nicht-delinquente Personen beziehen und die Frage zu beantworten suchen, mit welcher Wahrscheinlichkeit z.B. ein kleines Kind künftig mit Straftaten in Erscheinung treten wird. Meist werden jedoch individuumsbezogene Kriminalprognosen von Gerichten in Auftrag gegeben, um die Wahrscheinlichkeit einer künftigen Rückfälligkeit von Insassen des Straf- oder Maßregelvollzugs einschätzen zu können. Die von ausgebildeten Fachkräften (Gutachtern, Sachverständigen) mittels bestimmter Methoden zur Vorbereitung einer (gerichtlichen) Entscheidung über die Ausgestaltung oder die Beendigung des Freiheitsentzugs erstellten Kriminalprognosen weisen häufig Mängel auf, die für die davon Betroffenen von erheblicher Tragweite sein können.




Anonymer Benutzer