Kriminalprognose: Unterschied zwischen den Versionen
Kriminalprognose (Quelltext anzeigen)
Version vom 20. Oktober 2007, 18:06 Uhr
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Bötticher u. a. (2006) formulierten in jüngster Zeit am deutlichsten, welche Anforderungen an Prognosegutachten zu stellen sind. Danach muss der Prognosegutachter belegte | Bötticher u. a. (2006) formulierten in jüngster Zeit am deutlichsten, welche Anforderungen an Prognosegutachten zu stellen sind. Danach muss der Prognosegutachter belegte Informationen und Befunde transparent und für den Rechtsanwender nachvollziehbar zu Grunde legen und aus diesen seine Wahrscheinlichkeitsaussagen nachvollziehbar ableiten. | ||
== Inhalte und Instrumente zur Erstellung von individuellen Kriminalprognosen == | == Inhalte und Instrumente zur Erstellung von individuellen Kriminalprognosen == |