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=== | ===Städtebau und Kriminalprävention am Beispiel interdisziplinärer Kooperationen in Niedersachsen=== | ||
Seit 2003 werden in Niedersachsen Konzepte zur städtebaulichen Kriminalprävention entwickelt bzw. realisiert, in denen deutsche bzw. europäische Erfahrungen unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen in Deutschland Berücksichtigung finden können. [http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C50167062_L20.pdf]. Kern des niedersächsischen Weges ist eine Vernetzung innerhalb der Institutionen und Akteure in Form einer Kooperation ("'''Sicherheitspartnerschaft im Städtebau in Niedersachsen'''") auf Landesebene [http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C14126285_L20.pdf] sowie vorrangig zwischen Polizei und Städten bzw. Gemeinden auf kommunalen Ebenen.[[Bild:Kommunale Handlungsebenen städtebaulicher Kriminalprävention.jpg|thumb|right|Handlungsebenen einer Sicherheitspartnerschaft]] Eine kommunale Form der Kooperation zur systematischen Berücksichtung von Kriminalprävention im Städtebau ist das erweiterte `Lingener Verfahren` der "'''Sicherheitspartnerschaften'''" zwischen Städten und Gemeinden mit der Polizei' in den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim auf '''vier Handlungsebenen''': | Seit 2003 werden in Niedersachsen Konzepte zur städtebaulichen Kriminalprävention entwickelt bzw. realisiert, in denen deutsche bzw. europäische Erfahrungen unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen in Deutschland Berücksichtigung finden können. [http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C50167062_L20.pdf]. Kern des niedersächsischen Weges ist eine Vernetzung innerhalb der Institutionen und Akteure in Form einer Kooperation ("'''Sicherheitspartnerschaft im Städtebau in Niedersachsen'''") auf Landesebene [http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C14126285_L20.pdf] sowie vorrangig zwischen Polizei und Städten bzw. Gemeinden auf kommunalen Ebenen.[[Bild:Kommunale Handlungsebenen städtebaulicher Kriminalprävention.jpg|thumb|right|Handlungsebenen einer Sicherheitspartnerschaft]] Eine kommunale Form der Kooperation zur systematischen Berücksichtung von Kriminalprävention im Städtebau ist das erweiterte `Lingener Verfahren` der "'''Sicherheitspartnerschaften'''" zwischen Städten und Gemeinden mit der Polizei' in den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim auf '''vier Handlungsebenen''': | ||
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===='''4. Ebene: Gebäude, Haus, Wohnung'''==== | ===='''4. Ebene: Gebäude, Haus, Wohnung'''==== | ||
Auf dieser (Mikro-)Ebene sollen Einbruchsprävention in Wohnungen, Häusern oder Gebäuden, [[Kriminalitätsfurcht]] - insbesondere urbane, offene, nicht abschottende Gestaltungsformen und integrative Maßnahmen der (Mit-)Bewohner/innen Berücksichtigung finden. Relevante Faktoren sind u.a. die Gestaltung von Gebäuden bzw. Grundstücken und technische (mechanische bzw. elektronische) Einbruchhemmungs(mindest)standards, Reduktion der Kriminalitätsfurcht, ggf. Concierge oder helfende Ansprechpartner/innen sowie die Einbindung in soziale Netzwerke. | Auf dieser (Mikro-)Ebene sollen Einbruchsprävention in Wohnungen, Häusern oder Gebäuden, [[Kriminalitätsfurcht]] - insbesondere urbane, offene, nicht abschottende Gestaltungsformen und integrative Maßnahmen der (Mit-)Bewohner/innen Berücksichtigung finden. Relevante Faktoren sind u.a. die Gestaltung von Gebäuden bzw. Grundstücken und technische (mechanische bzw. elektronische) Einbruchhemmungs(mindest)standards, Reduktion der Kriminalitätsfurcht, ggf. Concierge oder helfende Ansprechpartner/innen sowie die Einbindung in soziale Netzwerke. | ||
===Städtebauförderung[http://de.wikipedia.org/wiki/Städtebauförderung]=== | ===Städtebauförderung[http://de.wikipedia.org/wiki/Städtebauförderung]=== |
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